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DSG-KONFORM
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Das Widerrufsrecht bezeichnet die gesetzliche Möglichkeit, einen bereits abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist rückgängig zu machen. Im Schweizer Versicherungsrecht – besonders bei Zusatzversicherungen nach VVG – spielt dieses Recht eine wichtige Rolle. Es schützt Konsumentinnen und Konsumenten vor übereilten Entscheidungen, ermöglicht Vertragskorrekturen und sorgt für mehr Transparenz. Das Widerrufsrecht ist ein zentraler Bestandteil des modernen Konsumentenschutzes.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Das Widerrufsrecht im Versicherungswesen basiert auf dem revidierten Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es gewährt Konsumentinnen und Konsumenten das Recht, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald die versicherte Person die Police sowie die AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) vollständig erhalten hat.
Die Berechnung der Widerrufsfrist erfolgt in Kalendertagen. Beispiel: Erhalt der Police am 5. März → Widerrufsfrist läuft bis und mit 19. März. Entscheidend ist das Datum des Poststempels oder der elektronischen Übermittlung.
Wichtig: Für die obligatorische Krankenversicherung (OKP) nach KVG gilt kein Widerrufsrecht, da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt. Das Widerrufsrecht betrifft vor allem Zusatzversicherungen und andere private Versicherungsprodukte.
Bei einem wirksamen Widerruf müssen alle bereits bezahlten Prämien vollständig und ohne Abzüge zurückerstattet werden. Falls Leistungen bereits bezogen wurden, können anteilige Kosten entstehen, was der Versicherer im Einzelfall berechnet.
Eine 36-jährige Frau schliesst spontan eine halbprivate Spitalzusatzversicherung ab, nachdem sie telefonisch beraten wurde. Die Jahresprämie beträgt CHF 1’980. Nach eingehender Prüfung stellt sie fest, dass sie aufgrund bestehender Vorerkrankungen zahlreiche Einschränkungen („Vorbehalte“) in der Police hat.
Sie widerruft am 10. Tag schriftlich. Die Prämie wurde bereits per Lastschrift belastet.
Berechnung der Rückerstattung: CHF 1’980 – CHF 0 (keine Leistungen bezogen) = CHF 1’980 Rückerstattung.
Der Versicherer muss den Betrag innert 30 Tagen rücküberweisen. Dieses Beispiel zeigt, wie das Widerrufsrecht gezielte Fehleinschätzungen korrigiert und finanzielle Risiken verhindert.
Ein 42-jähriger Mann entdeckt nach Abschluss einer neuen Zahnzusatzversicherung, dass seine bestehende Police bereits ähnliche Leistungen deckt. Die neue Versicherung würde CHF 28 pro Monat kosten.
Berechnung der Kostenersparnis durch Widerruf: CHF 28 × 12 = CHF 336 pro Jahr.
Da er die AVB erst drei Tage zuvor per E-Mail erhalten hat, kann er problemlos widerrufen, ohne Gebühren oder anteilige Kosten.
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie ein gut genutztes Widerrufsrecht finanzielle Doppelbelastungen vermeidet.
Das Widerrufsrecht ist im VVG klar definiert. Es gilt insbesondere für:
Nicht anwendbar ist es auf:
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatzordnung) unterliegen dem öffentlichen Recht und kennen kein Widerrufsrecht, da sie nicht freiwillig abgeschlossen werden.
Widerrufe müssen schriftlich erfolgen – per Brief, E-Mail oder eingeschrieben. Der Widerruf muss eindeutig formuliert sein. Versicherer dürfen den Widerruf nicht an Bedingungen knüpfen oder ihn verzögern.
Das Widerrufsrecht stärkt die Konsumentensicherheit, insbesondere in einer Branche, in der Verträge komplex und langfristig bindend sind. Es verhindert übereilte Entscheidungen, die häufig durch Verkaufsdruck, unklare Beratung oder fehlendes Verständnis für Vertragsbedingungen entstehen.
Für das Gesundheitssystem bedeutet das Widerrufsrecht eine Verbesserung der Qualität von Beratungen, weil Versicherer verpflichtet sind, klare und transparente Unterlagen auszuhändigen.
Gleichzeitig führt es zu einem Wettbewerbsvorteil für Anbieter mit besonders verständlichen und kundenfreundlichen Modellen.
Aus gesellschaftlicher Sicht schützt das Widerrufsrecht insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere Menschen oder Personen mit sprachlichen Hürden, die auf klare und faire Vertragsbedingungen angewiesen sind.
Häufige Fehler beim Widerruf sind:
Ein zentraler Fehler ist die falsche Berechnung der Frist. Sie beginnt nicht beim Abschluss, sondern beim Erhalt der vollständigen Unterlagen.
Tipp: Ein einfacher Satz genügt – „Hiermit widerrufe ich den Versicherungsvertrag XY fristgerecht.“ Wichtig ist das Versanddatum, nicht das Empfangsdatum beim Versicherer.
Das Widerrufsrecht kann erhebliche finanzielle Vorteile bieten, da Zusatzversicherungen häufig hohe Prämien verursachen.
Beispielberechnung für eine Person, die innerhalb von 14 Tagen widerruft:
Jahresprämie: CHF 1’500
Widerruf am 12. Tag → 100 % Rückerstattung
Ersparnis: CHF 1’500
Hätte die Person später gekündigt, wäre der Vertrag ein Jahr gültig gewesen und die Kosten wären vollständig angefallen.
Auch bei Lebensversicherungen, die oft hohe Anfangskosten haben, schützt das Widerrufsrecht vor finanziellen Fehlentscheidungen.
Moderne Versicherer bieten digitale Policen, E-Mail-Bestätigungen und Online-Kundenportale. Dadurch wird die Frist häufig klarer dokumentiert, da der Empfangszeitpunkt elektronisch nachgewiesen wird.
Vorteile der Digitalisierung:
Gleichzeitig steigt die Zahl der Widerrufe, weil digitale Abschlüsse oft spontaner erfolgen, ohne dass die Kundinnen und Kunden sich eingehend beraten lassen.
Das Widerrufsrecht ist ein starkes Instrument des Konsumentenschutzes in der Schweiz. Es ermöglicht Versicherten, Verträge zu überdenken, Fehler zu korrigieren und finanzielle Risiken abzuwenden. Besonders im Bereich der Zusatzversicherungen schafft es Transparenz und Sicherheit. Wer Fristen korrekt berechnet, schriftlich widerruft und vollständige Unterlagen prüft, kann das Widerrufsrecht optimal nutzen. In einer komplexen Versicherungslandschaft bleibt es ein unverzichtbares Schutzinstrument für verantwortungsvolle Entscheidungen.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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