Vorbezug: Was ist damit gemeint?

Der Vorbezug in der Schweizer Altersvorsorge ermöglicht es Versicherten, vor dem offiziellen Rentenalter Kapital aus der beruflichen Pensionskasse (Säule 2) oder der privaten Vorsorge (Säule 3a) für bestimmte Zwecke, zu entnehmen. Diese Zwecke sind in der Regel gesetzlich genau festgelegt, dazu gehören unter anderem der Erwerb von Wohnungseigentum oder die Gründung eines Unternehmens.

Was unsere Nutzer sagen

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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
5 stars
"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
5 stars
"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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