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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Ein Vorbehalt ist eine vertragliche Einschränkung in einer Zusatzversicherung nach VVG, bei der bestimmte Krankheiten, Körperteile oder Behandlungsbereiche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Versicherer verwenden Vorbehalte, um Risiken korrekt einzuschätzen und finanzielle Schäden zu begrenzen. Für Versicherte bedeutet ein Vorbehalt, dass bestimmte Leistungen trotz gültiger Police nicht vergütet werden, solange der Vorbehalt besteht.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Vorbehalt schliesst bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus
Kommt häufig nach Gesundheitsprüfung bei Zusatzversicherungen vor
Grundversicherung nach KVG kennt keine Vorbehalte
Vorbehalt kann befristet oder unbefristet gelten
Falsche Angaben im Antrag führen zu nachträglichem Vorbehalt
Vorbehalt beeinflusst Risiko und Prämienhöhe
Entfernung möglich nach medizinischer Besserung oder Neubeurteilung
Vorbehalte entstehen im Rahmen der Gesundheitsprüfung bei Zusatzversicherungen. Versicherer analysieren Antragsangaben, frühere Erkrankungen, laufende Therapien und Risikofaktoren. Wenn ein erhöhtes Kostenrisiko besteht, wird ein Vorbehalt ausgesprochen, statt den Antrag komplett abzulehnen.
Die Berechnung basiert auf Risikomodellen:
Beispiel: Leidet eine Person seit mehreren Jahren an chronischen Rückenschmerzen, kalkuliert der Versicherer potenzielle Kosten:
Physiotherapie pro Jahr: CHF 1’200
MRI alle 2 Jahre: ca. CHF 400 (entspricht CHF 200 pro Jahr)
Mögliche Schmerztherapien: CHF 800 pro Jahr
Erwartete jährliche Gesamtkosten: CHF 2’200
Statt die Prämie stark zu erhöhen, entscheidet sich der Versicherer oft für einen Rückenvorbehalt, wodurch alle Rückenbehandlungen ausgeschlossen werden.
Eine 34-jährige Frau beantragt eine ambulante Zusatzversicherung. Sie hatte vor drei Jahren einen Kreuzbandriss. Der Versicherer stuft dies als erhöhtes Risiko ein und formuliert einen Vorbehalt für das linke Knie.
Beispielrechnung möglicher Kosten ohne Vorbehalt:
Physiotherapie 10 Sitzungen: CHF 800
MRI: CHF 450
Behandlungskosten bei erneuter Verletzung: CHF 5’000–8’000
Der Versicherer schliesst deshalb alle Leistungen am linken Knie aus.
Vergütungsszenario:
Behandlungskosten linkes Knie: CHF 1’200 → CHF 0 vergütet
Behandlungskosten anderer Körperteile bleiben jedoch versichert.
Dieses Beispiel zeigt, dass Vorbehalte gezielt nur einzelne Gesundheitsbereiche betreffen.
Ein 28-jähriger Mann möchte eine Zusatzversicherung für Psychotherapie abschliessen. Er hat zwei Jahre zuvor eine Depression gehabt und war in therapeutischer Behandlung.
Der Versicherer führt einen Vorbehalt für „psychische Erkrankungen“ ein.
Leistungsbeispiel ohne Vorbehalt:
Sitzung Psychotherapie: CHF 150
20 Sitzungen pro Jahr: CHF 3’000
Versicherung hätte z. B. 75 % übernommen → CHF 2’250
Mit Vorbehalt:
Vergütung: CHF 0
Dieses Beispiel zeigt, warum Personen mit Vorgeschichte in der Regel strengere Vorbehalte erhalten – psychische Erkrankungen verursachen oft wiederkehrende Behandlungskosten.
Es existieren drei Hauptarten:
Vorbehalte basieren auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Versicherungen dürfen Vorbehalte definieren, solange sie klar dokumentiert, verständlich formuliert und der versicherten Person transparent mitgeteilt werden.
Wichtig: Versicherte müssen korrekte Gesundheitsangaben machen. Falsche Angaben führen zu:
Ein Vorbehalt ist nur gültig, wenn er schriftlich in der Police steht und eindeutig bezeichnet, welche Körperteile, Diagnosen oder Behandlungen betroffen sind. Unklare Formulierungen gelten rechtlich als unwirksam.
Vorbehalte dienen der Risikosteuerung. Ohne sie müssten Versicherer hohe Risiken vollständig einkalkulieren und Prämien massiv erhöhen oder viele Anträge ablehnen.
Beispiel:
Versicherte Person mit Knieverletzung
Erwartete Mehrkosten: CHF 2’200 pro Jahr
Prämienerhöhung ohne Vorbehalt: +CHF 40 pro Monat = CHF 480 pro Jahr
Durch Vorbehalt: keine Prämienerhöhung, aber Ausschluss dieses Risikos
Versicherte profitieren dadurch häufig von günstigeren Prämien – zahlen jedoch im ausgeschlossenen Bereich selbst.
Viele Versicherte wissen nicht, dass Vorbehalte erneut geprüft oder aufgehoben werden können. Voraussetzungen sind:
Beispiel:
Vorbehalt psychische Erkrankung
Nach 5 Jahren ohne Behandlung → Antrag auf Aufhebung
Versicherer prüft Risiko neu und kann Vorbehalt entfernen.
Der Versicherte spart dadurch z. B. jährlich CHF 600 an möglichen Therapiekosten, die nun vergütet würden.
Häufig auftretende Fehler:
Beispiel:
Vorbehalt „Wirbelsäule“ gilt für alle Rückenbereiche – auch Lendenwirbel, Brustwirbel und Nacken. Viele Versicherte denken fälschlicherweise, er betreffe nur ein Segment.
Vorbehalte ermöglichen, dass Zusatzversicherungen trotz stark steigender Gesundheitskosten finanzierbar bleiben. Ohne Vorbehalte müssten viele Versicherer:
Sie dienen damit der Balance zwischen fairen Prämien und wirtschaftlicher Stabilität des Systems. Für Versicherte ist ein bewusstes Verständnis des Vorbehalts entscheidend, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Der Vorbehalt ist ein zentrales Instrument im Schweizer Zusatzversicherungsrecht. Er schützt Versicherer vor hohen Risiken und ermöglicht Versicherten gleichzeitig den Abschluss einer Police trotz Vorerkrankungen. Die genaue Kenntnis von Umfang, Dauer und finanziellen Auswirkungen eines Vorbehalts verhindert Missverständnisse und ermöglicht eine sinnvolle Versicherungsplanung. Wer Gesundheitsangaben sorgfältig macht und Vorbehalte regelmässig überprüfen lässt, profitiert langfristig von einem fairen und stabilen Versicherungsschutz.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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