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DSG-KONFORM
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Ein Vertragsrücktritt bezeichnet die rechtliche Möglichkeit, einen bereits abgeschlossenen Vertrag rückgängig zu machen, sodass er so behandelt wird, als wäre er nie zustande gekommen. Im Schweizer Recht kommt der Vertragsrücktritt vor allem bei Versicherungsverträgen, Haustürgeschäften, Verzug oder irreführender Beratung vor. Er schützt Konsumentinnen und Konsumenten vor Fehlentscheiden und bewahrt sie vor langfristigen finanziellen Verpflichtungen.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Vertragsrücktritt macht einen Vertrag vollständig unwirksam
Kein Grund notwendig, wenn Rücktrittsrecht gesetzlich vorgesehen
Rücktrittsfristen müssen strikt eingehalten werden
Bereits bezahlte Beträge sind zurückzuerstatten
Rücktritt häufig bei Versicherungen und Haustürgeschäften
Schriftform empfohlen, Nachweis zwingend
Missbräuchliche Vertragsgestaltung kann Rücktritt begründen
Der Vertragsrücktritt setzt voraus, dass ein gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht besteht. Bei Versicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) beginnt die Frist mit Erhalt der Police und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Die Rückerstattung berechnet sich nach dem Prinzip, dass der Vertrag als nie bestanden gilt:
Beispielrechnung:
Jahresprämie Zusatzversicherung: CHF 780
Rücktritt nach 10 Tagen → volle Rückerstattung: CHF 780
Wenn bereits Leistungen bezogen wurden, entsteht eine anteilige Verrechnung. Beispiel:
Erbrachte Leistung: CHF 120
Erstattungsbetrag: 780 – 120 = CHF 660
Ein 29-jähriger Mann schliesst online eine Zahnzusatzversicherung ab. Die Jahresprämie beträgt CHF 360. Nach gründlichem Vergleich bemerkt er, dass die Versicherung keine Kieferorthopädie deckt und nur geringe Leistungen übernimmt.
Da er die AVB erst drei Tage zuvor erhalten hat, tritt er innerhalb der 14-Tage-Frist zurück.
Berechnung: CHF 360 – 0 (keine Leistungen bezogen) = CHF 360 Rückerstattung.
Der Fall zeigt, wie Rücktrittsrechte Fehlentscheide korrigieren und Konsumenten finanziell schützen.
Eine 72-jährige Frau unterschreibt nach einer Haustürberatung einen Vertrag für ein Gesundheitsgerät im Wert von CHF 2’400. Die Verkäuferin zeigt keine korrekten Unterlagen und verschweigt das Rücktrittsrecht.
Laut Schweizer Recht besteht bei Haustürgeschäften ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, sofern der Preis über CHF 100 liegt.
Berechnung Rückerstattung: CHF 2’400 vollständig rückzuerstatten.
Da der Rücktritt am 12. Tag erfolgt, ist er gültig.
Dieses Beispiel verdeutlicht den Schutz vulnerabler Personen und die Wichtigkeit gesetzlicher Rücktrittsrechte.
Das Schweizer Recht kennt verschiedene Rücktrittsarten:
Das Obligationenrecht (OR) ermöglicht Rücktritt, wenn eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, etwa bei Zahlungsverzug.
Beispiel:
Leistung CHF 500
Nach Fristansetzung nicht geliefert → Rücktritt → kein Zahlungsanspruch, ggf. Schadenersatz.
Bei Versicherungen ist der Rücktritt besonders wichtig, weil Policen langfristige finanzielle Verpflichtungen mitbringen. Das VVG erlaubt Rücktritt innert 14 Tagen, ohne Gründe anzugeben.
Versicherungen müssen:
Die Berechnung erfolgt immer brutto, ohne Abzüge.
Beispiel:
Jahresprämie: CHF 1’200
Rücktritt am 7. Tag
→ Rückerstattung 100 %: CHF 1’200
Der Vertragsrücktritt stärkt das Vertrauen in den Markt, indem er Konsumenten vor Fehlentscheidungen schützt.
Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet er:
Für Versicherungen bietet er:
Gesellschaftlich trägt der Rücktritt zur Marktstabilität bei, da er Missbrauch verhindert.
Mit dem Anstieg digitaler Vertragsabschlüsse steigen die Rücktritte, da Verträge schnell abgeschlossen werden können.
Digitale Probleme entstehen oft durch:
Viele Versicherungen dokumentieren den Empfang der Police digital, wodurch die Frist eindeutig definiert ist.
Beispiel:
Police erhalten per E-Mail am 4. Mai → Rücktritt bis 18. Mai möglich.
Häufige Fehler sind:
Tipp: Rücktritt immer per eingeschriebenem Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung einreichen.
Rücktritt kann finanzielle Vorteile bringen – besonders bei Versicherungsverträgen mit hohen Prämien.
Berechnungsbeispiel:
Zusatzversicherung Jahresprämie CHF 2’100
Rücktritt nach 5 Tagen
→ volle Rückerstattung CHF 2’100
→ Ersparnis gegenüber Kündigung (erst nach 1 Jahr möglich) enorm
Auch bei Kaufverträgen schützt der Rücktritt vor Verlusten:
Haustürkauf CHF 3’800 → Rücktritt = CHF 3’800 Erstattung
Wenn Leistungen bereits bezogen wurden, entsteht eine anteilige Verrechnung.
Der Vertragsrücktritt ist ein zentrales Instrument des Schweizer Konsumentenschutzes. Er bietet Schutz vor Fehlentscheiden, verhindert finanzielle Nachteile und fordert Unternehmen zu Transparenz und fairer Beratung auf. Besonders im Versicherungsbereich schafft er Rechtssicherheit und ermöglicht eine klare Korrektur von Vertragsabschlüssen. Wer Fristen kennt, Rücktritt schriftlich erklärt und Belege sichert, nutzt dieses Recht optimal und profitiert von einer starken gesetzlichen Grundlage.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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