Vertragsrücktritt: Was ist damit gemeint? (Definition, Erklärung)

Ein Vertragsrücktritt bezeichnet die rechtliche Möglichkeit, einen bereits abgeschlossenen Vertrag rückgängig zu machen, sodass er so behandelt wird, als wäre er nie zustande gekommen. Im Schweizer Recht kommt der Vertragsrücktritt vor allem bei Versicherungsverträgen, Haustürgeschäften, Verzug oder irreführender Beratung vor. Er schützt Konsumentinnen und Konsumenten vor Fehlentscheiden und bewahrt sie vor langfristigen finanziellen Verpflichtungen.


Was unsere Nutzer sagen

5 stars
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
5 stars
"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
5 stars
"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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