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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Ein Verlustschein ist ein offizielles Dokument, das im Schweizer Betreibungs- und Konkursverfahren ausgestellt wird, wenn ein Gläubiger seine Forderung trotz Betreibung nicht vollständig einziehen kann. Er bestätigt den ausstehenden Betrag, dient als Nachweis der Forderung und ermöglicht eine erneute Betreibung während 20 Jahren, sobald der Schuldner wieder zahlungsfähig wird. Der Verlustschein ersetzt jedoch keine aktive Zwangsvollstreckung [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
entsteht bei ungedeckten Forderungsresten nach Betreibung
berechtigt während 20 Jahren zur erneuten Betreibung
umfasst Hauptforderung, Zinsen und Verfahrenskosten
Schuldner bleibt verpflichtet, trotz finanzieller Unfähigkeit
führt nicht automatisch zu Haft oder Zwangsvollzug
kann jederzeit teilweise oder vollständig bezahlt werden
wirkt sich negativ auf Bonität und Kreditwürdigkeit aus
Ein Verlustschein entsteht am Ende eines erfolglosen Betreibungs- oder Konkursverfahrens. Der Gläubiger hat beispielsweise eine Rechnung, einen Kredit oder eine Versicherungsprämie eingeklagt, doch der Schuldner besitzt nicht genügend pfändbares Vermögen.
Der Verlustschein ist keine Strafe, sondern eine Bestätigung, dass eine Forderung noch offen ist – und später wieder geltend gemacht werden darf.
Diese Summe wird vollständig im Verlustschein ausgewiesen.
Ein Verlustschein trägt 0 % Zinsen – er wächst also nicht weiter an.
Aber:
Die ursprünglichen Verzugszinsen bis zur Ausstellung werden eingerechnet.
Beispiel:
Forderung: 3’000 CHF
Verzugszins 5 % während 12 Monaten
→ 3’000 × 0.05 = 150 CHF
→ Betrag Verlustschein: 3’150 CHF
Die Forderung kann bis 20 Jahre nach Ausstellung erneut betrieben werden.
Jede Teilzahlung setzt eine neue 20-Jahres-Frist für den offenen Restbetrag in Gang.
Beispiel:
Verlustschein 2010
Teilzahlung 2020 → neue Frist bis 2040
Eine 29-jährige Frau bezahlt ihre Krankenkassenprämien (KVG) während eines Jahres nicht.
Die Betreibungsforderung setzt sich zusammen aus:
Berechnung:
2’160 + 85 + 108 = 2’353 CHF
Da die Frau kein pfändbares Einkommen besitzt, stellt das Betreibungsamt einen Verlustschein aus.
Folgen:
Dieses Beispiel zeigt, wie schnell sich auch relativ kleine Beträge zu relevanten Verlustscheinen summieren.
Ein selbstständiger Grafiker meldet Konkurs an.
Offene Forderungen eines Versicherers für betriebliche Haftpflichtprämien:
Da kein Vermögen vorhanden ist, erhalten Gläubiger Verlustscheine.
Der Betroffene findet wieder eine Anstellung und verdient nach 6 Jahren gut.
Der Versicherer kann nun auf Basis des Verlustscheins erneut betreiben.
Dieses Beispiel zeigt klar: Auch Jahre später kann ein Verlustschein plötzlich wieder finanziell belastend werden.
Besonders im Gesundheitsbereich – z. B. bei versäumten Krankenkassenprämien – sind Verlustscheine häufig und können zu jahrelangen finanziellen Problemen führen.
Wichtig zu verstehen:
sind Sozialversicherungen und können grundsätzlich keine Verlustscheine im klassischen Sinne ausstellen.
Aber:
können zu Betreibungen führen, die wiederum in Verlustscheinen enden können.
Das bedeutet:
Auch staatliche Stellen können Verlustscheine bewirken.
Optionen:
Der Verlustschein selbst wird nie gelöscht, nur als «bezahlt» markiert.
„Ein Verlustschein ist ein Schulderlass.“
→ falsch: Schuld bleibt bestehen.
„Verlustscheine verjähren nach 20 Jahren automatisch.“
→ teilweise richtig: Erneute Betreibung oder Teilzahlung verlängert Frist.
„Man kann mit einem Verlustschein nicht arbeiten oder mieten.“
→ teilweise falsch: Betreibungsregister zeigt nur neue Betreibungen – nicht alte Verlustscheine.
„Nur grosse Beträge führen zu Verlustscheinen.“
→ falsch: auch Beträge unter 500 CHF sind häufig.
„Verlustscheine fallen nicht weiter ins Gewicht.“
→ falsch: Versicherungen prüfen Bonität bei manchen Policen.
Der Verlustschein ist ein zentrales Element des schweizerischen Betreibungsrechts und wirkt sowohl für Gläubiger als auch Schuldner weit über den Zeitpunkt der Ausstellung hinaus. Während er dem Gläubiger eine langfristige Absicherung seiner Forderung bietet, stellt er für Schuldner eine dauerhafte finanzielle Belastung dar. Er beeinflusst Kreditwürdigkeit, Versicherungsverträge, Vermietungsprozesse und die persönliche finanzielle Freiheit. Wer mit einem Verlustschein konfrontiert ist, sollte frühzeitig Beratung suchen, Teilzahlungen erwägen und weitere Betreibungen vermeiden, um langfristig wieder finanziell handlungsfähig zu werden.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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