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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Vergünstigungen bezeichnen im Schweizer Gesundheits- und Sozialwesen finanzielle Entlastungen, die bestimmten Personengruppen gewährt werden. Sie reduzieren Kosten für Krankenkassenprämien, medizinische Leistungen, Therapien oder Präventionsangebote. Vergünstigungen tragen dazu bei, die finanzielle Belastung zu senken und den Zugang zu medizinischer Versorgung zu stärken. Sie basieren oft auf gesetzlichen Grundlagen oder individuellen Versicherungsmodellen.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Vergünstigungen reduzieren Kosten für Gesundheitsleistungen deutlich
Anspruch abhängig von Einkommen, Alter oder Versicherung
Kantone gewähren Prämienverbilligungen für tiefe Einkommen
Versicherer bieten Rabatte für Modelle, Kurse oder Prävention
Familien profitieren oft von speziellen Entlastungen
Vergünstigungen müssen meist aktiv beantragt werden
Berechnung erfolgt transparent über gesetzliche Vorgaben
Vergünstigungen treten in verschiedenen Formen auf. Die wichtigste staatliche Vergünstigung ist die Prämienverbilligung, mit der Kantone einkommensschwächere Haushalte unterstützen. Die Berechnung basiert auf dem steuerbaren Einkommen und Vermögen. Beispiel: Ein Alleinerziehender mit geringem Einkommen erhält eine Verbilligung von CHF 280 monatlich. Dies entspricht rund 60–70 % der Monatsprämie vieler Krankenkassen.
Weitere Vergünstigungen stammen aus Versicherungsmodellen wie Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modellen. Durch Einschränkung der ersten Anlaufstelle sparen Versicherte bis zu 15 % Prämien. Die Berechnung erfolgt über den Risiko- und Aufwandssenkungseffekt: Je weniger unkoordinierte Arztbesuche, desto tiefer die kalkulierten Kosten.
Zusätzlich bietet die Versicherungsbranche Rabatte auf Präventionsprogramme, Fitnessabos oder Ernährungsberatungen. Diese werden teils pauschal (z. B. CHF 100 Rückerstattung) oder prozentual (z. B. 20 % Reduktion) gewährt.
Eine Familie mit zwei Kindern bezahlt insgesamt CHF 1’350 Prämien pro Monat. Die kantonale Berechnung ergibt:
Anspruch pro erwachsene Person: CHF 220
Anspruch pro Kind: CHF 110
Total: CHF 220 + CHF 220 + CHF 110 + CHF 110 = CHF 660 monatliche Vergünstigung.
Die effektive Belastung sinkt von CHF 1’350 auf CHF 690 monatlich.
Dies zeigt, wie stark die Verbilligung Familien entlastet. Die Berechnung erfolgt aufgrund des steuerbaren Einkommens – in diesem Beispiel liegt es unter der kantonalen Zuschlagsgrenze, weshalb die Familie Anspruch hat.
Eine 29-jährige Frau schliesst ein Fitnessabo für CHF 780 pro Jahr ab. Der Versicherer vergütet 20 % der Kosten im Rahmen eines Präventionsprogramms.
Berechnung: CHF 780 × 0,20 = CHF 156 Rückerstattung.
Zusätzlich nimmt sie an einem Rückenkurs teil, für den weitere CHF 120 übernommen werden. Total erhält sie CHF 156 + CHF 120 = CHF 276 Vergünstigung.
Das Beispiel verdeutlicht, wie Versicherungen gesundheitsförderndes Verhalten finanziell unterstützen und gleichzeitig langfristige Gesundheitskosten reduzieren.
Nicht alle Vergünstigungen gelten automatisch. Besonders bei kantonalen Prämienverbilligungen müssen Versicherte aktiv einen Antrag stellen. Die Kriterien umfassen:
Die Berechnung der Verbilligung erfolgt nach kantonal festgelegten Formeln. Beispiel: Wenn die maximale Belastungsquote bei 10 % des Einkommens liegt und ein Haushalt CHF 40’000 verdient, darf die Jahresprämienlast maximal CHF 4’000 betragen. Liegt die tatsächliche Prämienlast bei CHF 6’000, beträgt die Vergünstigung CHF 2’000 pro Jahr.
Versicherungsinterne Vergünstigungen – etwa Präventionsrabatte – hängen hingegen vom Engagement der Versicherten ab. Sie müssen Kurse besuchen, Zertifikate einreichen oder digitale Nachweise über Aktivität liefern.
Vergünstigungen kommen auch in anderen Bereichen des Sozialwesens vor. Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV beziehen, erhalten ebenfalls Unterstützung für Krankheitskosten. EL bedeutet Ergänzungsleistungen zur Sicherung des Existenzminimums bei AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) oder IV (Invalidenversicherung).
Die Berechnung erfolgt über das Verhältnis von anerkannten Ausgaben zu anrechenbaren Einnahmen. Wenn Ausgaben – etwa Krankenkassenprämien – höher sind als das Einkommen inklusive Renten, entsteht Anspruch auf EL.
Diese staatlichen Vergünstigungen wirken als Sicherheitsnetz und stellen sicher, dass niemand aufgrund hoher Gesundheitskosten in finanzielle Not gerät.
Vergünstigungen dienen nicht nur Einzelpersonen, sondern erfüllen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Funktion. Sie helfen, den Zugang zu Gesundheitsversorgung unabhängig vom Einkommen sicherzustellen.
Für das Gesundheitswesen bedeutet dies:
Indem Versicherte motiviert werden, gesundheitsfördernde Angebote wahrzunehmen, sinken Risiken für chronische Erkrankungen. Dies führt zu geringeren Langzeitkosten für Versicherungen und die öffentliche Hand.
Immer mehr Versicherer nutzen digitale Plattformen, um Vergünstigungen personalisiert anzubieten. Beispiele dafür sind Apps, die Schrittzahlen erfassen, Essportionen bewerten oder Online-Meditationsprogramme dokumentieren.
Digitale Modelle ermöglichen:
Ein weiterer Vorteil ist die niedrigere Hemmschwelle: Versicherte nehmen Vergünstigungen eher wahr, wenn sie digital und ohne Papieraufwand verfügbar sind.
Häufige Fehler sind:
Der wichtigste Tipp lautet: Alle Bedingungen sorgfältig lesen und erforderliche Unterlagen sofort einreichen. Bei kantonalen Vergünstigungen ist der fristgerechte Antrag entscheidend – sonst entfällt der Anspruch für das betreffende Jahr.
Vergünstigungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Schweizer Gesundheits- und Sozialwesens. Sie entlasten Haushalte, fördern gesundheitsbewusstes Verhalten und stabilisieren das System langfristig. Ob staatliche Prämienverbilligung, Rabatte für Prävention oder Versicherungsmodelle: Vergünstigungen machen Gesundheitsversorgung für viele Menschen besser zugänglich. Wer die Anspruchsvoraussetzungen kennt und Angebote konsequent nutzt, kann jährlich mehrere hundert Franken sparen und gleichzeitig die eigene Gesundheit stärken.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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