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DSG-KONFORM
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen ist eine verbindliche schriftliche Erklärung einer Krankenkasse, dass sie die Kosten für eine bestimmte medizinische Behandlung übernimmt. Sobald dieses Dokument ausgestellt ist, kann die Kasse die Zusage nicht mehr zurückziehen. Es bietet Patientinnen, Patienten und Leistungserbringern wie Spitälern oder Therapiezentrums eine hohe finanzielle Sicherheit und wird vor allem bei teuren Eingriffen oder Behandlungen im Ausland eingesetzt [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Verbindliche schriftliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Gilt für konkret definierte Behandlung und Zeitraum
Kann nach Ausstellung nicht widerrufen werden
Schützt Patienten vor finanziellen Überraschungen
Wichtig bei teuren Eingriffen oder Auslandbehandlungen
Spitäler verlangen es für planbare Operationen
Erleichtert transparente Abrechnungsprozesse im Gesundheitswesen
Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), welches die Pflicht der Versicherer regelt, für medizinisch notwendige Leistungen aufzukommen. Da manche Behandlungen hohe Kosten verursachen oder komplexe Tarifsituationen betreffen, verlangen Spitäler und Spezialkliniken häufig eine verbindliche schriftliche Bestätigung, bevor sie den Eingriff durchführen.
Einmal ausgestellt, kann dieses Versprechen nicht widerrufen werden, auch wenn:
Damit schützt es sowohl Patienten als auch Spitäler vor finanziellen Risiken. Gleichzeitig stellt es sicher, dass die Versicherung nur medizinisch sinnvolle und gut begründete Behandlungen garantiert.
Der Prozess umfasst mehrere medizinische und administrative Schritte:
Diese muss medizinische Informationen enthalten, z. B.:
2. Prüfung durch die Krankenkasse
Die Versicherung prüft, ob die geplante Leistung den gesetzlichen Kriterien entspricht:
3. Ausstellung des Zahlungsversprechens
Das Dokument umfasst:
4. Unwiderrufbarkeit
Nach Ausstellung hat das Spital ein unbedingtes Recht auf Vergütung.
Ein Zahlungsversprechen definiert klar, welche Kosten durch die Versicherung übernommen werden und welche durch die Patientin oder den Patienten.
Kosten werden wie folgt berechnet:
Gesamtkosten = Tarifkosten – Beiträge der versicherten Person
Beiträge der versicherten Person = Franchise + Selbstbehalt
Beispielhafte Berechnung:
Operation: 14’000 CHF
Franchise: 1’000 CHF
Rest: 13’000 → Selbstbehalt 10 % = 1’300 CHF
Eigenanteil total = 2’300 CHF
Versicherung zahlt = 14’000 – 2’300 = 11’700 CHF
Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen garantiert nur den Versicherungsanteil — die gesetzlich vorgesehene Kostenbeteiligung bleibt bestehen.
Ein 63-jähriger Mann benötigt eine Herzklappenoperation. Das Spital verlangt ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen, bevor es den Eingriff terminieren kann.
Kostenvoranschlag:
Kostenbeteiligung:
Franchise 300 CHF
Restbetrag 36’700 → Selbstbehalt 10 % = 3’670 CHF (gedeckelt bei 700 CHF)
→ Selbstbehalt wird auf 700 CHF begrenzt
Eigenanteil total = 1’000 CHF
Versicherung zahlt 36’000 CHF.
Das Spital führt die Operation erst durch, nachdem das Zahlungsversprechen vorliegt. Damit ist garantiert, dass die Kosten auch dann übernommen werden, wenn zusätzliche Behandlungen notwendig werden.
Eine Patientin muss eine Spezialtherapie absolvieren, die nur in Deutschland angeboten wird. Gesamtpreis: 12’500 CHF.
Die Krankenkasse prüft die medizinische Notwendigkeit und stellt ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen aus.
Berechnung:
Franchise 2’500 CHF
Rest 10’000 → Selbstbehalt 10 % = 1’000 CHF
(Maximal 700 CHF im KVG)
Eigenanteil = 2’500 + 700 = 3’200 CHF
Die Versicherung garantiert 9’300 CHF und erstattet diese an die ausländische Klinik.
Für die Patientin ist das Dokument entscheidend, da die Klinik ansonsten eine Vorauszahlung verlangen würde.
Ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen hat grosse praktische Bedeutung:
Für chronisch Kranke, Menschen mit seltenen Erkrankungen oder Betroffene mit kostspieligen Therapien ist es eines der wichtigsten Absicherungsinstrumente im Gesundheitswesen.
Dokument Widerruf möglich? Einsatzgebiet Unwiderrufliches Zahlungsversprechen Nein Operationen, teure Therapien Vorläufige Kostengutsprache Ja Diagnostik, Abklärung, Kurzbehandlungen Allgemeine Leistungsbestätigung Ja Standardleistungen
Nur das unwiderrufliche Zahlungsversprechen garantiert eine verbindliche Kostendeckung.
Typische Probleme entstehen, wenn:
Diese Fehler führen oft zu Konflikten oder hohen Selbstkosten.
Spitäler melden jährlich mehrere tausend Fälle, bei denen die Behandlungskosten mangels Zahlungsversprechen nicht gedeckt wurden [5].
Das unwiderrufliche Zahlungsversprechen ist ein unverzichtbares Instrument der Schweizer Gesundheitsversorgung. Es schafft finanzielle Sicherheit, stärkt die Patientenrechte und schützt Spitäler vor Ausfällen. Besonders bei teuren oder komplexen Eingriffen verhindert es Streitfälle und sorgt dafür, dass medizinisch notwendige Behandlungen ohne Risiko durchgeführt werden können. Wer eine grössere Behandlung plant, sollte frühzeitig prüfen, ob ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen erforderlich ist, um finanzielle Klarheit und Sicherheit zu gewinnen.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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