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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die Unfallversicherung schützt Personen in der Schweiz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, unabhängig davon, ob dieser im Beruf oder in der Freizeit geschieht. Sie übernimmt medizinische Behandlungskosten, Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit, Renten bei Invalidität und Hinterlassenenleistungen im Todesfall. Die Grundlage bildet das Unfallversicherungsgesetz (UVG), das Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherer zu klaren Leistungen und Beiträgen verpflichtet.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Unfallversicherung deckt Berufs- und Freizeitunfälle ab
Versicherung obligatorisch für alle Arbeitnehmenden
Arbeitgeber zahlen BU-Prämien, Arbeitnehmer NBU-Prämien
Deckt Behandlung, Taggeld, Invalidenrenten, Hilfsmittel
Ohne Franchise, ohne Selbstbehalt bei UVG-Leistungen
Prämienhöhe abhängig von Lohn und Risikoklasse
Nichterwerbstätige müssen Unfalldeckung über Krankenkasse aktivieren
Alle Arbeitnehmenden, die mindestens acht Stunden pro Woche beschäftigt sind, sind obligatorisch nach UVG versichert. Die Unfallversicherung unterscheidet zwei Kategorien:
Die Prämien werden unterschiedlich getragen:
Die Leistungen umfassen:
Die Berechnung des versicherten Lohnes erfolgt bis zum UVG-Maximum von CHF 148’200. Verdient eine Person mehr, wird nur der UVG-Höchstbetrag berücksichtigt.
Ein 32-jähriger Mann erleidet beim Snowboarden einen Kreuzbandriss.
Kosten:
MRI: CHF 450
Operation: CHF 11’000
Physiotherapie: CHF 3’600
Total: CHF 15’050
Da er 100 % arbeitet, ist er NBU-versichert. Die Unfallversicherung übernimmt alle Kosten vollständig – ohne Franchise, ohne Selbstbehalt.
Berechnung Taggeld:
Monatslohn CHF 6’200 → Jahreslohn CHF 74’400
80 % = CHF 59’520 / 365 = CHF 163 pro Tag
Bei 45 Tagen Arbeitsunfähigkeit erhält er 45 × 163 = CHF 7’335 Taggeld.
Das Beispiel zeigt die erhebliche finanzielle Entlastung durch die UVG-Versicherung.
Eine 47-jährige Frau rutscht im Betrieb aus und bricht sich den Arm.
Kosten:
Notfallbehandlung: CHF 1’200
Operation: CHF 8’500
Reha: CHF 4’000
Total: CHF 13’700
Da es sich um einen Berufsunfall handelt, übernimmt die Versicherung sämtliche Leistungen. Ihr Monatslohn beträgt CHF 4’800.
Berechnung Taggeld:
Jahreslohn: CHF 57’600
80 % = CHF 46’080 / 365 = CHF 126 pro Tag
Arbeitsunfähigkeit 30 Tage: 126 × 30 = CHF 3’780
Das Beispiel verdeutlicht, wie BU-Fälle finanziell vollständig abgesichert sind und keine Kostenbeteiligung besteht.
Die Unfallversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen, darunter:
Im Gegensatz zur Grundversicherung entstehen keine Franchise oder Selbstbehalte. Dies gilt sowohl für BU wie auch für NBU, solange die Arbeitspensum-Regelung erfüllt ist.
Berechnung der Rentenansprüche erfolgt bei dauerhaften Schäden:
Invaliditätsgrad 40 %, versicherter Lohn CHF 120’000
Rente = 0.4 × 120’000 = CHF 48’000 pro Jahr
Bei Teilinvalidität wird anteilig berechnet.
Personen ohne UVG-Deckung (z. B. AHV-Rentner, Studierende, Kinder, Hausfrauen und -männer) müssen die Unfalldeckung über die obligatorische Krankenversicherung (OKP) aktivieren.
Kosten: CHF 11–15 monatlich als Zusatz zur Prämie
Die Krankenversicherung übernimmt jedoch keine Taggelder und arbeitet mit Franchise und Selbstbehalt.
Beispiel:
Unfallkosten CHF 3’000
Franchise CHF 1’000
Selbstbehalt 10 % auf die restlichen CHF 2’000 → CHF 200
Eigenkosten total: CHF 1’200
Dies zeigt den Unterschied zur UVG-Versicherung, bei der null Eigenkosten anfallen.
Bei grobfahrlässigem Verhalten kann die NBU-Versicherung Leistungen kürzen.
Beispiele:
Beispiel Kürzung:
Taggeld ohne Kürzung: CHF 150
Kürzung 20 % aufgrund grober Fahrlässigkeit → 150 × 0.8 = CHF 120 tägliche Auszahlung
Bei 40 Tagen ergibt das CHF 1’200 weniger Taggeld.
Die Unfallversicherung ist nicht nur ein Leistungs-, sondern auch ein Präventionssystem. Versicherer wie die Suva investieren jährlich Millionen in Präventionskampagnen, um Unfälle in Betrieben und Freizeit zu reduzieren.
Vorteile für die Gesellschaft:
Da Unfälle häufig langfristige Folgen wie Invalidität verursachen, entlastet Prävention auch die IV (Invalidenversicherung) und AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung).
Ein Unfall muss möglichst rasch gemeldet werden:
Typische Fehler, die Leistungsentscheide verzögern:
• fehlende Arztberichte
• verspätete Unfallmeldung
• unvollständige Angaben zum Unfallhergang
Die Unfallversicherung ist ein tragender Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz. Sie schützt vor hohen Behandlungskosten, Lohnausfällen und langfristigen Folgen eines Unfalls. Durch klare Regeln, umfassende Leistungen und starke Präventionsarbeit trägt sie entscheidend zur Stabilität des Gesundheits- und Sozialwesens bei. Wer seine Rechte, Pflichten und Deckungsmöglichkeiten kennt, ist im Ernstfall optimal geschützt und weiss genau, welche Leistungen ihm zustehen.
Das von unseren Partnern unterstützte Expertenteam steht Ihnen gerne von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr per Telefon, E-Mail, Video-Chat oder auch bei Ihnen zu Hause zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und sich kostenlos und umfassend zum Thema «Versicherungen und Vorsorge» in der Schweiz beraten zu lassen.
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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