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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Eine Unfallmeldung ist die formelle Mitteilung an die Unfallversicherung, dass sich ein Unfall ereignet hat. Sie bildet die Grundlage für die Prüfung, ob Leistungen nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) fliessen. Die Unfallmeldung muss möglichst rasch erfolgen, da sie entscheidend ist für die Kostenübernahme medizinischer Behandlungen, Taggelder und weitere finanzielle Leistungen.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Unfallmeldung informiert Versicherer über Ereignis und Folgen
Muss rasch und vollständig eingereicht werden
Grundlage für Leistungsprüfung und Taggeldauszahlung
Arbeitgeber meldet Berufsunfälle, Versicherte melden Freizeitunfälle
Verzögerte Meldungen führen zu Leistungsproblemen
Ärztlicher Bericht ist zentraler Bestandteil
UVG-Leistungen sind ohne Franchise und Selbstbehalt
Die Unfallmeldung erfolgt entweder durch den Arbeitgeber (bei Berufsunfällen) oder durch die versicherte Person selbst (bei Freizeitunfällen). Der Versicherer benötigt folgende Informationen:
Nach Eingang prüft der Versicherer, ob ein Unfall nach UVG-Definition vorliegt (plötzlich, unbeabsichtigt, schädigend).
Leistungen wie Taggelder werden klar berechnet:
Taggeld = 80 % des versicherten Lohnes ab dem 3. Tag
Beispiel: Lohn CHF 5’200 pro Monat
Jahreslohn: 5’200 × 12 = 62’400
Taggeld: 62’400 × 0.8 ÷ 365 = CHF 136.70 pro Tag
Die Unfallmeldung löst diese Berechnung aus – ohne formelle Meldung erfolgen keinerlei Zahlungen.
Eine 40-jährige Frau stürzt beim Wandern, bricht sich das Handgelenk und geht zwei Tage später zum Arzt. Da sie die Unfallmeldung erst nach einer Woche einreicht, fehlt der Versicherer der Unfallbericht und der Arztbericht verspätet ein.
Kosten:
Notfall: CHF 480
Operation: CHF 7’200
Physiotherapie: CHF 1’600
Total: CHF 9’280
Da UVG-Leistungen ohne Franchise und Selbstbehalt gelten, würden grundsätzlich alle Kosten gedeckt.
Durch verspätete Meldung verzögert sich die Leistungsprüfung um 14 Tage. Sie muss vorerst privat zahlen und später rückerstattet bekommen.
Dieses Beispiel zeigt, wie eine verzögerte Unfallmeldung zu erheblichen Liquiditätsproblemen führen kann.
Ein 52-jähriger Schreiner verletzt sich beim Arbeiten mit einer Kreissäge. Der Arbeitgeber meldet den Unfall noch am selben Tag an die Versicherung.
Kosten:
Notfallbehandlung: CHF 900
Operation: CHF 11’000
Rehabilitation: CHF 4’200
Total: CHF 16’100
Der Versicherer stellt sofort eine Kostengutsprache aus.
Berechnung Taggeld:
Monatslohn: CHF 6’000
Jahreslohn: 72’000
Taggeld: 72’000 × 0.8 ÷ 365 = CHF 158 pro Tag
Bei 45 Tagen Arbeitsunfähigkeit: 158 × 45 = CHF 7’110
Dank schneller Meldung erfolgt die Auszahlung ohne Verzögerung.
Eine vollständige und rasche Unfallmeldung verhindert:
Die Unfallversicherung kann erst zahlen, wenn sie den Hergang nachvollziehen kann. Zudem prüfen Versicherungen, ob grobfahrlässiges Verhalten vorliegt, da dies zu Leistungskürzungen führen kann.
Eine vollständige Unfallmeldung umfasst:
In digitalen Systemen können Patienten Rechnungen direkt via App hochladen. Fehlende Unterlagen verlängern die Bearbeitungsdauer erheblich.
Eine Unfallmeldung betrifft ein plötzliches Ereignis, während eine Krankheitsmeldung schleichende oder nicht unfallbedingte Symptome betrifft.
Beispiel:
Die Unterscheidung ist wichtig, da bei Krankheit die Grundversicherung mit Franchise und Selbstbehalt greift. Bei Unfall hingegen: keine Franchise, kein Selbstbehalt.
Die Unfallmeldung spielt eine wichtige Rolle in der Koordination mit anderen Sozialwerken:
Nur mit einer korrekten Unfallmeldung kann die IV später den Invaliditätsgrad berechnen. Beispiel Invaliditätsgrad:
Einkommen ohne Unfall: 70’000
Einkommen mit Einschränkung: 40’000
Invaliditätsgrad = (70’000 – 40’000) ÷ 70’000 = 43 %
Dafür ist der Unfallhergang entscheidend.
Die häufigsten Fehler sind:
Diese Fehler führen zu Verzögerungen oder Ablehnungen. Empfehlenswert ist es, den Unfall spätestens innerhalb von 24–48 Stunden zu melden.
Viele Versicherer bieten heute:
Vorteile:
Ein Beispiel: Eine Spitex meldet einen Unfall digital ein und erhält innert Minuten eine Kostenzusage für weitere Behandlungstermine.
Die Unfallmeldung schafft Transparenz im gesamten Behandlungspfad. Sie ermöglicht:
Da die Unfallversicherung ein zentraler Pfeiler der sozialen Sicherheit ist, dient die Unfallmeldung als Startpunkt für alle Leistungen.
Die Unfallmeldung ist der zentrale administrative Schritt nach jedem Unfall. Sie entscheidet darüber, ob Versicherte rechtzeitig Leistungen erhalten und ob der Versicherungsfall korrekt abgewickelt werden kann. Wer eine Unfallmeldung rasch, vollständig und korrekt einreicht, verhindert Verzögerungen, vermeidet finanzielle Belastungen und sorgt für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Versicherern und Arbeitgebern. Sie ist damit ein grundlegendes Instrument des Schweizer Unfallversicherungssystems.
Das von unseren Partnern unterstützte Expertenteam steht Ihnen gerne von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr per Telefon, E-Mail, Video-Chat oder auch bei Ihnen zu Hause zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und sich kostenlos und umfassend zum Thema «Versicherungen und Vorsorge» in der Schweiz beraten zu lassen.
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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