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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Unbezahlter Urlaub bezeichnet eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte arbeitsfreie Zeit, während der keine Lohnfortzahlung erfolgt, das Arbeitsverhältnis jedoch weiterbesteht. Er wird häufig für längere Reisen, Weiterbildungen, Pflege von Angehörigen oder persönliche Projekte genutzt. Trotz fehlendem Lohn bleiben gewisse Sozialversicherungen bestehen, jedoch mit wichtigen Einschränkungen und Kostenfolgen, die oft unterschätzt werden [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
arbeitsfreie Zeit ohne Lohnanspruch, aber mit bestehendem Arbeitsvertrag
AHV/IV/EO müssen je nach Dauer weiterbezahlt werden
Krankenversicherung bleibt obligatorisch und voll kostenpflichtig
Unfallversicherung endet nach 30 Tagen ohne Lohn
KTG-Leistungen können eingeschränkt sein
Vereinbarung muss schriftlich erfolgen
kostet je nach Länge mehrere hundert bis tausende Franken
Unbezahlter Urlaub führt nicht nur zu Lohnausfall, sondern hat weitreichende Auswirkungen auf die Sozialversicherungen.
AHV = Alters- und Hinterlassenenversicherung
IV = Invalidenversicherung
EO = Erwerbsersatzordnung (Mutterschaft, Militärdienst)
Bei unbezahltem Urlaub bis 30 Tage:
→ keine Auswirkungen, da Beitragslücken erst ab 1 Jahr relevant werden.
Bei Urlaub über 1 Monat:
→ Person gilt als Nichterwerbstätige.
→ Beiträge müssen separat bezahlt werden.
Beispiel Berechnung Nichterwerbstätigenbeitrag:
Vermögen 50’000 CHF
Jahresbeitrag ca. 500–700 CHF
(je nach Kanton und Ausgleichskasse)
Die Grundversicherung ist obligatorisch, unabhängig vom Arbeitsstatus.
→ Prämien laufen voll weiter.
Zusatzversicherungen ebenso.
Die obligatorische Unfallversicherung über den Arbeitgeber deckt:
Option: freiwillige Unfallversicherung der Krankenkasse
Kosten: 20–40 CHF/Monat
WICHTIG:
Viele Arbeitgeber haben KTG-Kollektivverträge.
Bei unbezahltem Urlaub:
→ Anspruch kann entfallen oder reduziert werden.
→ meist muss eine Weiterführung beantragt werden.
Kosten je nach Lohnhöhe: ca. 30–90 CHF/Monat
Eine 32-jährige Angestellte gönnt sich ein dreimonatiges Sabbatical.
Fixkosten während des Urlaubs:
Total Kosten:
1’080 + 90 + 165 + 150 = 1’485 CHF
Ohne Vorbereitung hätte sie für 3 Monate keine UVG-Deckung gehabt und wäre bei einem Unfall im Ausland vollständig selbst zahlungspflichtig gewesen.
Dieses Beispiel zeigt, wie schnell Nebenkosten im vierstelligen Bereich entstehen und wie wichtig Sozialversicherungsplanung ist.
Ein Ehepaar Mitte 40 plant eine halbjährige Weltreise.
Fixkosten:
Total Kosten:
3’840 + 480 + 700 + 780 = 5’800 CHF
Nach 2 Monaten erleidet die Frau einen Unfall in Asien.
Da die UVG-Nachdeckung nach 30 Tagen endete, übernimmt die Auslandversicherung nur 90 % der Behandlungskosten.
Eigenanteil: 2’000 CHF.
UVG-Hinweis:
Hätten sie die freiwillige UVG bereits ab Tag 31 abgeschlossen, wären diese Kosten durch UVG gedeckt gewesen.
Dieses Beispiel zeigt, dass unbezahlter Urlaub massive finanzielle Risiken birgt, wenn Unfall- und Krankentaggelddeckung nicht sauber geregelt sind.
Viele Arbeitnehmende übersehen:
→ BVG-Risikoleistungen enden, wenn keine Beiträge bezahlt werden.
Risikoleistungen umfassen:
Viele Pensionskassen bieten eine „Risikodeckung im unbezahlten Urlaub“ an:
Kosten: 30–80 CHF pro Monat
Mutterschaftsentschädigung (über EO) erhält nur, wer:
Unbezahlter Urlaub kann diesen Anspruch gefährden.
ALV = Arbeitslosenversicherung
Unbezahlter Urlaub wird nicht als Beitragszeit angerechnet.
Probleme entstehen, wenn:
Wer für längere Zeit ins Ausland reist:
Kosten für medizinische Rücktransporte können bis 80’000 CHF betragen.
Eine schriftliche Vereinbarung sollte enthalten:
Dies verhindert Streitigkeiten und Leistungsausfälle.
„Während unbezahltem Urlaub bin ich sowieso versichert.“ → falsch.
„Krankenkasse deckt auch Unfälle im Ausland vollständig.“ → meist falsch.
„AHV zahlt automatisch weiter.“ → nein, ab 1 Monat besteht Beitragspflicht als Nichterwerbstätige.
„KTG zahlt trotzdem.“ → nur bei weitergeführtem Vertrag.
„UVG endet nie.“ → endet exakt nach 30 Tagen ohne Lohn.
Unbezahlter Urlaub ist eine wertvolle Möglichkeit für persönliche Projekte, Reisen oder Weiterbildungen – kann aber ohne sorgfältige Planung zu erheblichen finanziellen und versicherungstechnischen Risiken führen. Besonders AHV-Beiträge, Unfallversicherung und Krankentaggelddeckung müssen aktiv geregelt werden, damit keine gefährlichen Lücken entstehen. Eine frühzeitige Absprache mit Arbeitgeber, Versicherungen und Sozialversicherungen ist entscheidend, um den unbezahlten Urlaub sicher und finanziell tragbar zu gestalten.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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