Überobligatorium: Was ist damit gemeint?

Das Überobligatorium bezieht sich auf den Teil der beruflichen Vorsorge in der Schweiz, der über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen (Obligatorium) hinausgeht. Es umfasst zusätzliche Vorsorgeleistungen, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern freiwillig erbracht werden, um eine umfassendere Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge zu gewährleisten.

Was unsere Nutzer sagen

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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
5 stars
"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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