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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Eine Therapeutenliste ist ein offizielles oder von Versicherungen anerkanntes Verzeichnis, das sämtliche Therapeutinnen und Therapeuten umfasst, deren Behandlungen von der Krankenversicherung oder Zusatzversicherung vergütet werden. Sie dient Patientinnen und Patienten als Orientierungshilfe, erleichtert die Suche nach qualifizierten Fachpersonen und stellt sicher, dass therapeutische Leistungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Besonders im Schweizer Gesundheitswesen hat die Therapeutenliste eine wichtige Funktion für Kostentransparenz und Behandlungssicherheit [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Offizielles Verzeichnis anerkannter Therapeutinnen und Therapeuten
Grundlage für Kostenübernahme durch Kranken- oder Zusatzversicherung
Enthält Qualifikationen, Methoden und Abrechnungsberechtigungen
Schützt Patientinnen und Patienten vor unseriösen Angeboten
Zentrale Rolle im ambulanten Behandlungsbereich
Wichtig für KVG- und Zusatzversicherungsmodelle
Hilft bei der Auswahl geprüfter Behandlungsanbieter
Die Therapeutenliste spielt im Schweizer Gesundheitssystem eine zentrale Rolle, da sie festlegt, welche Therapeutinnen und Therapeuten abrechnen dürfen – sei es über die obligatorische Krankenversicherung (KVG) oder über Zusatzversicherungen nach VVG.
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt nur Leistungen, die:
Therapeuten müssen dafür bestimmte Ausbildungen erfüllen und kantonale Berufsbewilligungen vorweisen. Damit ein Therapeut Leistungen direkt mit der Grundversicherung abrechnen darf, muss er in der kantonalen Liste der anerkannten Leistungserbringer eingetragen sein.
Zusatzversicherungen arbeiten häufig mit:
Diese Listen definieren, welche alternativmedizinischen, komplementärmedizinischen oder spezialisierten Behandlungen übernommen werden.
Die Therapeutenliste schützt somit Patientinnen und Patienten vor Behandlungen, die keine Versicherungsdeckung auslösen würden.
Eine Therapeutenliste ist weit mehr als ein Namensverzeichnis. Sie liefert strukturierte Informationen, die für Versicherungsabrechnung und Qualitätsprüfung entscheidend sind.
Typische Angaben:
Die ZSR-Nummer (Zahlstellenregisternummer) ist eine schweizweit einheitliche Identifikationsnummer für Leistungserbringer. Nur wer eine ZSR-Nummer besitzt, kann bei den meisten Versicherern abrechnen.
Eine Frau leidet unter chronischen Rückenschmerzen und besucht eine Behandlung bei einem nicht gelisteten Manualtherapeuten.
Kosten:
Sie reicht die Rechnung bei der Zusatzversicherung ein.
Antwort: Therapeut nicht anerkannt – keine Kostenübernahme.
Die Patientin muss die gesamten 720 CHF selbst zahlen.
Hätte sie vorab die Therapeutenliste der Versicherung konsultiert, wären die Kosten vermeidbar gewesen. Die Liste hätte ihr gezeigt, dass nur EMR-zertifizierte oder ASCA-registrierte Manualtherapeuten erstattungsfähig sind.
Ein Mann benötigt Physiotherapie nach einer Knieoperation. Der Hausarzt stellt eine Überweisung aus.
Physiotherapiekosten:
Weil der Physiotherapeut in der kantonalen Therapeutenliste eingetragen ist, übernimmt die KVG die Kosten vollständig, abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Beispiel Eigenanteil:
Franchise (500 CHF) wurde bereits ausgeschöpft
612 CHF → 10 % Selbstbehalt = 61.20 CHF
→ Versicherer übernimmt 550.80 CHF
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig die Listung für eine korrekte Abrechnung ist.
Die Therapeutenliste bietet Versicherten wesentliche Vorteile:
Nur gelistete Therapeutinnen und Therapeuten erfüllen Qualitäts- und Ausbildungsstandards.
Patienten sehen auf einen Blick:
Therapeutenlisten verhindern böse Überraschungen, wenn Rechnungen sonst nicht übernommen würden.
Da immer mehr neue Therapieformen entstehen, bietet die Liste eine klare Struktur.
Für Versicherungen dient die Therapeutenliste der Qualitäts- und Kostenkontrolle.
Versicherte sollten vor jeder Therapie folgende Schritte beachten:
Ist es eine KVG- oder VVG-Leistung?
Grundversicherung oder Zusatz?
Die meisten Versicherer bieten Online-Suchfunktionen an.
Fehlt sie, erfolgt oft keine Kostenübernahme.
Preis pro Sitzung, Anzahl Sitzungen, mögliche Franchise/Selbstbehalt.
Zusatzversicherungen verlangen manchmal vorgängige Kostengutsprachen.
Viele Kostenprobleme liessen sich durch vorherige Konsultation der Liste vermeiden.
Die Therapeutenliste ist ein wesentliches Instrument des Schweizer Gesundheitssystems. Sie schützt Patientinnen und Patienten vor unerwarteten Kosten, sorgt für Qualitätsstandards und erleichtert die Orientierung im vielfältigen Therapieangebot. Versicherer nutzen sie, um Leistungen korrekt abzurechnen und die medizinische Qualität sicherzustellen. Wer eine Behandlung plant, sollte stets prüfen, ob die Therapeutin oder der Therapeut gelistet ist – denn dies entscheidet über die Kostenübernahme und damit über finanzielle Sicherheit und Behandlungskontinuität.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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