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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Eine Teilrente ist eine anteilige Rentenleistung, die gewährt wird, wenn eine Person zwar weiterhin teilweise arbeiten kann, jedoch aufgrund von Krankheit, Unfall oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist, ihr volles Einkommen zu erzielen. In der Schweiz spielt die Teilrente insbesondere bei der Invalidenversicherung (IV), der Altersvorsorge (AHV) und den Pensionskassen eine zentrale Rolle. Die Rentenhöhe richtet sich immer nach dem festgestellten Invaliditäts- oder Erwerbsausfallgrad [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Anteilige Rente je nach Erwerbsausfall
Relevant in AHV, IV und BVG
Rentenhöhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad
Kombination von Arbeit und Rente möglich
Fflexible Modelle zur schrittweisen Pensionierung
Schützt Einkommen bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit
Genaue Berechnung gesetzlich geregelt
Der zentrale Mechanismus einer Teilrente basiert auf der Frage: Wie stark ist die betroffene Person eingeschränkt – körperlich, psychisch oder durch Erwerbseinbussen? Je nach Grad der Einschränkung wird eine bestimmte Rentenstufe festgelegt. Die Rentenstufe bestimmt, wie viel Prozent einer vollen Rente ausbezahlt werden.
Invaliditätsgrad → Rentenstufe:
Die Berechnung des Invaliditätsgrades erfolgt durch Einkommensvergleich:
Invaliditätsgrad =
((Valideneinkommen – Invalideneinkommen) ÷ Valideneinkommen) × 100
AHV erlaubt:
Bei schrittweiser Pensionierung:
Valideneinkommen ohne Einschränkung: 70’000 CHF
Zumutbares Einkommen nach Einschränkung: 38’000 CHF
Berechnung:
70’000 – 38’000 = 32’000
32’000 ÷ 70’000 = 0.457
→ Invaliditätsgrad: 45,7 %
→ Anspruch: Viertelsrente (25 % der Vollrente)
AHV-Rente Vollanspruch: 2’100 CHF
Gewünschte Teilrente: 40 %
→ 2’100 × 0.40 = 840 CHF pro Monat
Gespartes Alterskapital: 400’000 CHF
Teilpensionierung: 50 %
→ 200’000 CHF werden verrentet
→ verbleibende 200’000 CHF bleiben im BVG
Umwandlungssatz 6 % → Rente:
200’000 × 0.06 = 12’000 CHF/Jahr = 1’000 CHF pro Monat
Eine 42-jährige Fachangestellte im Gesundheitswesen erleidet eine schwere Depression. Sie kann nur noch 50 % arbeiten.
Valideneinkommen: 65’000 CHF
Zumutbares Einkommen: 32’500 CHF
Berechnung:
65’000 – 32’500 = 32’500
32’500 ÷ 65’000 = 50 % Invalidität
→ Anspruch auf halbe Rente
IV-Vollrente wäre 1’900 CHF
→ halbe Rente: 950 CHF
Ihre Gesamtsituation:
50 % Erwerb → 32’500 CHF
Ohne Teilrente läge ihr Einkommen deutlich unter Existenzniveau.
Dieses Beispiel zeigt, wie Teilrenten Arbeitsintegration ermöglichen, statt die betroffene Person in eine Vollrente zu drängen.
Ein 63-jähriger Lehrer möchte schrittweise aus dem Berufsleben aussteigen.
Modell:
AHV-Vollrente mit 65: 2’350 CHF
→ 40 %-Teilrente:
2’350 × 0.40 = 940 CHF/Monat
Pensionskasse:
Alterskapital 520’000 CHF
→ 40 % verrentet = 208’000 CHF
→ Umwandlungssatz 5.2 %
= 208’000 × 0.052 = 10’816 CHF/Jahr = 901 CHF/Monat
Einkommen:
Mit dem Modell des „sanften Ausstiegs“ bleibt er finanziell stabil.
Das Beispiel zeigt, wie Teilrenten flexible Übergänge ins Alter ermöglichen.
Viele Menschen wären ohne Teilrente gezwungen, voll auszusteigen – trotz Restarbeitsfähigkeit.
Personen können im Beruf bleiben, soziale Kontakte pflegen und Einkommen generieren.
Teilrenten verhindern, dass Betroffene auf Sozialhilfe angewiesen sind.
AHV und BVG erlauben heute mehr Flexibilität, was dem demografischen Wandel entgegenkommt.
Teilrenten verhindern plötzliche vollständige Ausfälle wertvoller Mitarbeitender.
Wenn eine Teilrente der IV gesprochen wird, beeinflusst dies die Pensionskasse:
„Teilrente = wenig Geld.“
→ Teilrenten sichern Einkommen UND Arbeitsfähigkeit.
„Man muss ganz invalid sein, um Leistungen zu bekommen.“
→ 40 % Invalidität reicht für Viertelsrente.
„Teilpensionierung lohnt sich nicht.“
→ doch, sie ermöglicht finanziell stabile Übergänge.
„Nur ältere Menschen erhalten Teilrenten.“
→ IV-Teilrenten betreffen oft junge Erwerbstätige.
„Teilrente = halbe Erwerbsunfähigkeit.“
→ es gibt vier Stufen, je nach Invaliditätsgrad.
Die Teilrente ist ein essenzielles Instrument im Schweizer Sozialversicherungssystem. Sie ermöglicht Menschen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen oder vorzeitiger Pensionierungswünsche finanziell abgesichert zu bleiben. Ob im Rahmen der IV, der AHV oder der Pensionskasse – Teilrenten fördern die Eigenständigkeit, reduzieren soziale Risiken und schaffen flexible Lösungen im Erwerbsleben. Sie sind eine wichtige Stütze für Personen, die nicht vollständig arbeiten können, aber ihren Beruf weiter ausüben möchten.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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