Teilbezug: Was ist damit gemeint? (Definition, Erklärung)

Ein Teilbezug bezeichnet die Möglichkeit, nur einen bestimmten Anteil eines Vorsorgekapitals oder einer Rentenleistung zu einem frei wählbaren Zeitpunkt zu beziehen, während der restliche Teil weiterhin im Versicherungssystem verbleibt. Dies betrifft insbesondere die berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse), die private Vorsorge (Säule 3a/3b) sowie flexible AHV-Pensionierungsmodelle. Teilbezüge ermöglichen eine schrittweise Pensionierung oder gezielte finanzielle Planung [1].


Was unsere Nutzer sagen

5 stars
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
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"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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