SVA: Was ist damit gemeint? (Definition, Erklärung)

Die SVA – ausgeschrieben Sozialversicherungsanstalt – ist die kantonale Behörde, welche in der Schweiz die Durchführung zentraler Sozialversicherungen sicherstellt. Dazu gehören insbesondere AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung), EO (Erwerbsersatzordnung), Familienzulagen sowie Beiträge für Selbstständigerwerbende. Die SVA ist damit die wichtigste Anlaufstelle für Versicherte, Arbeitgeber und Rentenbeziehende, denn sie koordiniert Leistungen, prüft Ansprüche, erhebt Beiträge und gewährleistet die soziale Absicherung der Bevölkerung [1].


Was unsere Nutzer sagen

5 stars
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
5 stars
"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
5 stars
"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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