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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Stationäre Leistungen umfassen alle medizinischen Behandlungen, die aufgrund ihrer Schwere oder Dauer einen Aufenthalt im Spital über mindestens eine Nacht erfordern. Sie gehören im Schweizer Gesundheitssystem zu den zentralen Pflichtleistungen der Grundversicherung (KVG) und umfassen Operationen, Überwachung, Pflege, Unterbringung, Diagnostik und Arzneimittel. Stationäre Leistungen werden nach klaren gesetzlichen Vorgaben vergütet und folgen dem Pauschalsystem SwissDRG [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Medizinische Behandlung mit mindestens einer Spitalübernachtung
Kostenübernahme durch KVG im Wohnkanton garantiert
Tarifierung über SwissDRG-Pauschalen statt Einzelleistungen
Enthält Operationen, Pflege, Diagnostik und Medikamente
Patienten zahlen nur Spitalbeitrag plus Franchise/Selbstbehalt
Auswahl des Spitals beeinflusst Kostenübernahme
Stationäre Versorgung bildet das Rückgrat schwerer Behandlungen
Stationäre Leistungen sind in der Schweiz klar über das Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt. Jede Person hat Anspruch auf stationäre Behandlung im Wohnkanton und in allen Spitälern, die auf der kantonalen Spitalliste stehen.
Die Kosten werden zwischen:
aufgeteilt. Versicherte selbst zahlen nur:
Stationäre Leistungen sind damit ein solidarisch finanziertes Kernelement des Schweizer Gesundheitssystems.
SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) vergütet stationäre Leistungen pauschal, basierend auf Diagnose, Schweregrad und Aufwand – nicht pro Minute oder pro Einzelposition.
SwissDRG ist ein Fallpauschalensystem. Das bedeutet:
Nicht jede einzelne Leistung wird verrechnet – es gibt eine Pauschale pro Fall.
Kosten = Basispreis des Spitals × Schweregrad (Cost Weight)
Beispiel:
Der Kanton übernimmt mindestens 55 %:
→ 55 % von 15’120 = 8’316 CHF
Die Krankenversicherung übernimmt 45 %:
→ 45 % von 15’120 = 6’804 CHF
Versicherte zahlen nur Franchise & Selbstbehalt plus Spitalbeitrag.
Eine 32-jährige Patientin wird wegen akuten Bauchschmerzen notfallmässig ins Spital eingeliefert. Diagnose: akute Appendizitis.
SwissDRG-Fall: G09B
Cost Weight: 0.85
Basispreis: 11’000 CHF
→ 0.85 × 11’000 = 9’350 CHF
Kostenaufteilung:
Eigenanteil Patientin:
Total Eigenkosten:
500 + 700 + 45 = 1’245 CHF
Dieses Beispiel zeigt, wie kostengünstig stationäre Versorgung trotz hoher Gesamtkosten für Patientinnen bleibt.
Ein 67-jähriger Mann benötigt eine Knieprothese wegen fortgeschrittener Gelenksarthrose.
SwissDRG-Fall: I47A
Cost Weight: 3.20
Basispreis: 11’200 CHF
→ Kosten: 3.20 × 11’200 = 35’840 CHF
Kostenaufteilung:
Patient bezahlt:
Total Eigenkosten:
300 + 700 + 105 = 1’105 CHF
Dieses Beispiel zeigt, wie extrem teure Operationen für Patientinnen und Patienten finanziell tragbar bleiben – ein Kernelement der schweizerischen Gesundheitsversorgung.
Stationäre Leistungen umfassen:
Alle während des Aufenthalts benötigten Präparate sind inbegriffen.
Erste Reha-Massnahmen sind ebenfalls Teil der stationären Leistung.
Für Wahlleistungen wie Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung braucht man eine Spitalzusatzversicherung (VVG).
Stationäre Leistungen sind existenziell, denn sie dienen:
Beispiele: Herzinfarkt, Krebsoperation, schwere Unfälle.
Ohne KVG-Schutz könnten Behandlungen Zehntausende Franken kosten.
Alle Versicherten erhalten medizinisch notwendige stationäre Versorgung – unabhängig von Einkommen.
SwissDRG fördert Effizienz und medizinische Standards.
Nur voll vergütet, wenn:
Sonst: Differenzkosten selbst bezahlen.
Mit Zusatzversicherung (halbprivat/privat) möglich, sonst hohe Selbstkosten.
Unterschied zwischen:
„KVG zahlt jedes Spitalzimmer.“ → Nur allgemeine Abteilung.
„Stationäre Leistungen sind immer kostenlos.“ → Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag bleiben.
„Man kann jedes Spital wählen.“ → Nur Spitäler auf der Spitalliste ohne Zusatzkosten.
„SwissDRG sind fixe Preise.“ → Nein, nur Pauschalsystem – Basispreis variiert je Kanton.
Stationäre Leistungen bilden einen zentralen Pfeiler der Schweizer Gesundheitsversorgung. Sie garantieren jedem Menschen Zugang zu medizinisch notwendiger Spitalbehandlung – unabhängig von finanziellen Möglichkeiten. Durch die SwissDRG-Pauschalen, die solidarische Finanzierung und die klare gesetzliche Struktur bleibt stationäre Versorgung bezahlbar, effizient und qualitativ hochstehend. Wer die Regeln zu Kostenübernahme, Spitalwahl und Eigenanteilen versteht, kann medizinische Eingriffe transparent planen und unnötige Kosten vermeiden.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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