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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die Spitalliste ist ein offizielles Verzeichnis der zugelassenen Spitäler und Kliniken eines Kantons, die stationäre Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) erbringen dürfen. Sie bestimmt, welche Spitäler von der Grundversicherung vollständig vergütet werden, sowohl im Wohnkanton als auch ausserkantonal. Die Spitalliste ist ein zentrales Steuerungsinstrument, das Qualität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungsplanung im Schweizer Gesundheitssystem sicherstellt [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Liste der zugelassenen Spitäler für KVG-Leistungen
Garantiert volle Kostenübernahme im Wohnkanton
Grundlage für ausserkantonale Vergütung bei medizinischer Notwendigkeit
Spitäler müssen hohe Qualitäts- und Strukturkriterien erfüllen
Kantonale Gesundheitsbehörden erstellen und aktualisieren die Liste
Beeinflusst Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten
Relevant für stationäre Leistungen nach SwissDRG-System
Die Spitalliste ist im KVG (Krankenversicherungsgesetz) verankert. Der Kernauftrag: sicherzustellen, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung erhalten.
Damit ein Spital auf dieser Liste erscheint, muss es:
Der Wohnkanton übernimmt mindestens 55 % der SwissDRG-Pauschale, wenn das Spital gelistet ist. Die restlichen 45 % trägt die Krankenkasse. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das: volle KVG-Kostenübernahme, abzüglich Franchise, Selbstbehalt und täglichem Spitalbeitrag.
Stationäre Behandlungen werden über SwissDRG vergütet. Die Formel lautet:
Kosten = Cost Weight × kantonaler Basispreis
Beispiel:
Cost Weight: 1.2
Basispreis: 11’000 CHF
→ Kosten: 1.2 × 11’000 = 13’200 CHF
Kostenaufteilung:
Versicherte zahlen nur:
Zentral: Eine solche Kostenübernahme erfolgt nur, wenn das Spital auf der kantonalen Spitalliste steht.
Für Patientinnen und Patienten:
Für das Gesundheitssystem:
Für Versicherer:
Eine 52-jährige Frau erleidet eine komplizierte Lungenentzündung und wird in ein Spital ihres Wohnkantons eingewiesen, das auf der Spitalliste steht.
SwissDRG-Daten:
Cost Weight: 1.05
Basispreis des Kantons: 10’800 CHF
→ Behandlungskosten: 1.05 × 10’800 = 11’340 CHF
Kostenaufteilung:
Kanton: 6’237 CHF
Krankenkasse: 5’103 CHF
Eigenkosten:
Franchise 300 CHF (bereits erreicht)
Selbstbehalt: 10 % von 11’040 = 1’104 CHF, gedeckelt auf 700 CHF
Spitalbeitrag: 6 Tage × 15 CHF = 90 CHF
Total Eigenanteil: 790 CHF
Ohne Spitalliste wäre die Kostenübernahme nicht garantiert gewesen. Dieses Beispiel zeigt den hohen finanziellen Schutz.
Ein Patient aus Zug möchte eine Knieoperation in einer renommierten Zürcher Klinik durchführen lassen. Die Klinik steht nicht auf der Spitalliste des Kantons Zug.
SwissDRG-Kosten: 15’000 CHF
Wohnkanton übernimmt nur Kosten bis zum Tarif des günstigsten Listenspitals im Kanton Zug:
Erstattung: 11’200 CHF
Differenzkosten: 15’000 – 11’200 = 3’800 CHF
Eigenbeteiligung zusätzlich:
Franchise + Selbstbehalt (max. 700 CHF)
Spitalbeitrag: 5 Tage × 15 CHF = 75 CHF
Total: 3’800 + 700 + 75 = 4’575 CHF
Das Beispiel zeigt: Ohne medizinische Notwendigkeit trägt man ausserkantonale Mehrkosten selbst.
Jeder Kanton hat eine zuständige Gesundheitsdirektion. Diese:
Spitäler werden laufend überprüft, u. a. über:
Ein Spital kann bei Qualitätsmängeln von der Liste gestrichen werden, was gravierende Folgen hat:
Die Kosten werden vollständig übernommen, wenn:
Beispiele medizinischer Notwendigkeit:
„Ich kann jedes Spital frei wählen und die Kasse zahlt.“ → Nur bei gelisteten Spitälern.
„Alle Privatkliniken stehen auf jeder Liste.“ → Viele nicht.
„Notfälle unterliegen der Spitalliste.“ → Notfälle sind immer gedeckt.
„Liste gilt schweizweit identisch.“ → Jede Liste ist kantonal unterschiedlich.
„Zusatzversicherungen heben alle Einschränkungen auf.“ → Nur für Komfort, nicht für medizinische Tarife.
Die Spitalliste steuert Versorgungskapazitäten und stellt sicher, dass:
Sie bildet damit ein Rückgrat der strategischen Planung im Schweizer Spitalwesen.
Die Spitalliste ist ein zentrales Steuerungsinstrument des Schweizer Spitalwesens. Sie bestimmt, welche Einrichtungen stationäre Leistungen zu Lasten der Grundversicherung abrechnen dürfen und schützt Patientinnen und Patienten vor hohen Eigenkosten. Gleichzeitig stellt sie Qualität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sicher. Wer die Regeln der Spitalliste kennt, vermeidet finanzielle Überraschungen und kann informierte Entscheidungen über Spitalaufenthalte treffen.
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