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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Der Spitalkostenbeitrag ist der gesetzlich festgelegte tägliche Kostenanteil, den erwachsene Patientinnen und Patienten während eines stationären Spitalaufenthalts selbst bezahlen müssen. Er beträgt schweizweit einheitlich 15 Franken pro Tag und fällt zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt an. Der Beitrag soll die persönliche Mitverantwortung stärken, die Nutzung stationärer Leistungen steuern und die Gesundheitskosten teilweise abfedern [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Fixer Selbstkostenbeitrag von 15 Franken pro Spitaltag
Gilt zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt
Kinder, Jugendliche und Mutterschaft von Beitrag befreit
Fällt nur bei stationären Aufenthalten an, nicht ambulant
Beitrag wird vom Spital direkt verrechnet
Keine Begrenzung der Anzahl Tage pro Jahr
Wichtig für Transparenz und Kostenbewusstsein
Der Spitalkostenbeitrag ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt und soll dazu beitragen, die stationäre Versorgung fair, bezahlbar und solidarisch zu gestalten. Das Ziel ist dreifach:
Dabei gilt: Der Beitrag fällt nur bei stationären Spitalleistungen an, nicht bei ambulanten Behandlungen.
Die Berechnung ist einfach, aber wichtig für das Verständnis der Gesamtkosten:
Formel:
Spitalkostenbeitrag = 15 CHF × Anzahl stationäre Tage
Beispiel:
Aufenthalt 7 Tage
→ 15 × 7 = 105 CHF
Dieser Betrag fällt an zusätzlich zu:
Die Summe dieser drei Positionen ergibt die tatsächliche private Kostenbelastung.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind vollständig befreit, ebenso Frauen während Mutterschaft (Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett).
Dies basiert auf gesundheitspolitischen Zielen:
Diese Befreiung betrifft rund 20 % aller stationären Aufenthalte [2].
Spitalkosten selbst werden zu grossen Teilen über SwissDRG abgerechnet:
Patienten zahlen keinen prozentualen Anteil an den Gesamtkosten, sondern einzig:
Da eine stationäre Behandlung durchschnittlich 10’000–15’000 CHF kostet, ist der Spitalkostenbeitrag finanziell vergleichsweise gering, aber symbolisch wichtig.
Eine 54-jährige Frau benötigt eine Knieoperation und bleibt 6 Tage stationär im Spital.
SwissDRG-Fallkosten: 14’500 CHF
Kostenaufteilung:
Eigenkosten der Patientin:
Total Eigenanteil:
1’000 + 700 + 90 = 1’790 CHF
Das Beispiel zeigt, dass der Spitalkostenbeitrag im Verhältnis zu den Gesamtspitalkosten gering ist, aber finanzielle Planung erfordert.
Eine Frau bringt ihr Kind mittels Kaiserschnitt zur Welt und bleibt 5 Tage im Spital.
SwissDRG-Kosten: 10’200 CHF
Kostenaufteilung:
Eigenkosten:
Total: 0 CHF
Dieses Beispiel zeigt die starke soziale Unterstützung bei Mutterschaft, die gesetzlich priorisiert und vollständig befreit ist.
Der Beitrag hat mehrere wichtige Wirkungen:
Für Versicherte:
Für das System:
Er ist somit ein kleiner, aber symbolisch und strukturell wichtiger Baustein.
Viele verwechseln diese Begriffe. Klarheit:
Franchise: fixer Jahresbetrag, der zuerst bezahlt werden muss.
Selbstbehalt: 10 % der Kosten, nach Franchise.
Spitalbeitrag: 15 CHF pro Tag während des stationären Aufenthalts.
Beispielkombination:
Franchise 500 CHF + Selbstbehalt 700 CHF + Spitalbeitrag 75 CHF = 1’275 CHF
(wenn Franchise erreicht, Selbstbehalt gedeckelt und 5 Spitaltage)
Eine private Zusatzversicherung nach VVG kann folgende Leistungen bieten:
Nicht alle Zusatzversicherungen übernehmen den Spitalbeitrag automatisch; dies muss im Vertrag explizit stehen.
„Der Spitalkostenbeitrag ist Teil des SwissDRG.“ → Nein, er ist eine separate gesetzliche Kostenbeteiligung.
„Der Beitrag gilt auch ambulant.“ → Falsch. Nur stationär.
„Bei Notfällen entfällt er.“ → Nein, ausser bei Mutterschaft oder Minderjährigen.
„Er ist überall unterschiedlich.“ → Nein, schweizweit einheitlich.
Der Spitalkostenbeitrag ist ein klar definierter, fixer Kostenanteil von 15 Franken pro Spitaltag. Er ergänzt Franchise und Selbstbehalt und schafft für Patientinnen und Patienten ein transparentes System der Eigenbeteiligung. Trotz seines vergleichsweise kleinen Betrags spielt der Beitrag eine wichtige Rolle: Er stärkt das Kostenbewusstsein, entlastet die öffentliche Finanzierung und unterstützt das Gleichgewicht zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Schweizer Gesundheitssystem. Durch korrekte Information können Versicherte besser planen und Überraschungen vermeiden.
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Anonym
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