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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Der Selbstbehalt ist der prozentuale Anteil an Gesundheitskosten, den Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) nach Erreichen ihrer Franchise selbst bezahlen müssen. Er beträgt grundsätzlich 10 % der anfallenden Kosten, bis eine gesetzliche Jahresobergrenze erreicht ist. Der Selbstbehalt dient der Eigenverantwortung, Kostenkontrolle und finanziellen Stabilität des Gesundheitssystems [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
prozentualer Anteil der Kosten nach der Franchise
beträgt 10 % bis maximal 700 CHF pro Jahr
Kinder zahlen maximal 350 CHF pro Jahr
gilt für ambulante und stationäre Leistungen
soll verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheitsleistungen fördern
besondere Regelungen für Medikamente
wichtig bei der Wahl der Franchise und Kostenplanung
Der Selbstbehalt wird erst dann fällig, wenn die Franchise bereits ausgeschöpft ist. Danach bezahlt die Krankenkasse 90 % der Kosten, während Versicherte 10 % selbst tragen – bis die jährliche Obergrenze erreicht ist.
Gesamtkosten: 2’400 CHF
Franchise: 300 CHF
Nach Franchise verbleiben: 2’100 CHF
Selbstbehalt 10 % von 2’100 = 210 CHF
→ Krankenkasse zahlt 1’890 CHF
Wenn ein Medikament teurer ist als die wirtschaftlichere Alternative:
Selbstbehalt: 20 % statt 10 %.
Dies gilt nicht für medizinisch zwingende Ausnahmen.
Eine 57-jährige Frau hat jährliche Behandlungskosten von 5’000 CHF. Franchise: 300 CHF.
Berechnung:
Sie erreicht nicht die Obergrenze, da nur 4’700 CHF über Franchise liegen.
→ Kostenbeteiligung total: 300 + 470 = 770 CHF
Mit Franchise 2’500 CHF:
Franchise erreicht → 2’500 CHF
Selbstbehalt (10 % von 2’500) = 250 CHF (noch unter 700)
→ Total: 2’750 CHF
Dieses Beispiel zeigt:
Für Menschen mit hohen Gesundheitskosten ist die tiefste Franchise fast immer finanziell vorteilhafter.
Ein 33-jähriger Mann hat im Jahr Behandlungskosten von 400 CHF.
Franchise: 2’500 CHF
→ Franchise nicht erreicht
→ Selbstbehalt fällt nicht an
→ Gesamtkosten: 400 CHF
Dafür spart er:
z. B. 120 CHF/Monat Prämie gegenüber Franchise 300
→ 120 × 12 = 1’440 CHF
Netto:
1’440 CHF Ersparnis – 400 CHF Kosten = 1’040 CHF Vorteil
Das Beispiel zeigt:
Für gesunde Personen lohnt sich meist eine hohe Franchise – der Selbstbehalt fällt oft gar nicht an.
Ohne Selbstbehalt würden viele Menschen häufiger Arzttermine wahrnehmen, auch ohne medizinische Notwendigkeit.
Der Selbstbehalt:
Selbstbehalte senken den Anteil der Kosten, den die Versicherung tragen muss.
Das trägt zur Stabilität der Prämien bei.
Die Begrenzung auf 700 CHF schützt Versicherte mit hohen Gesundheitskosten.
Dies verhindert finanzielle Katastrophen und unterstützt sozial schwächere Haushalte.
Zusatzversicherungen nach VVG dürfen Franchise und Selbstbehalt nicht übernehmen – dies ist gesetzlich verboten (KVG-Solidarprinzip).
Der Selbstbehalt bleibt also immer beim Versicherten.
Für Kinder unter 18 gilt:
Dies entlastet Familien spürbar und erleichtert frühzeitige medizinische Versorgung.
übernehmen grundsätzlich keine Kostenbeteiligungen.
Wenn eine Person lange krank ist, können jedoch Taggeld- oder Eingliederungsleistungen der IV relevant werden – der Selbstbehalt bleibt aber privat.
Der Spitalbeitrag (15 CHF/Tag) ist nicht identisch mit dem Selbstbehalt.
Er zählt nicht zur Obergrenze von 700 CHF.
Er ist eine separate Form der Kostenbeteiligung nach KVG.
Bei rezeptpflichtigen Medikamenten:
Beispiel:
Medikament A (Original): 120 CHF → Selbstbehalt 20 % = 24 CHF
Medikament B (Generikum): 60 CHF → Selbstbehalt 10 % = 6 CHF
→ Einsparung 18 CHF
„Selbstbehalt fällt immer an.“
→ nein, nur nach Erreichen der Franchise.
„700 CHF ist das Maximum aller Gesundheitskosten.“
→ nein, nur für den Selbstbehalt. Franchise kommt hinzu.
„Spitalbeitrag gehört zum Selbstbehalt.“
→ falsch, er ist separat.
„Hohe Franchise bedeutet tieferen Selbstbehalt.“
→ falsch, der Selbstbehalt bleibt prozentual gleich.
„Kinder zahlen denselben Selbstbehalt wie Erwachsene.“
→ falsch, Kinder zahlen maximal 350 CHF.
Der Selbstbehalt ist ein zentrales Element der Schweizer Krankenversicherung. Er dient der Eigenverantwortung, begrenzt die Belastung der Versicherer und sorgt gleichzeitig dafür, dass Versicherte finanziell geschützt bleiben. Wer seine Franchise klug wählt und den Selbstbehalt versteht, kann seine jährlichen Gesundheitskosten gezielt steuern und unnötige Ausgaben vermeiden. Der Selbstbehalt bildet damit eine entscheidende Schnittstelle zwischen Solidarität und Eigenverantwortung im Schweizer Gesundheitssystem.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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