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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die Schwarze Liste bezeichnet ein kantonales Register von Personen, die ihre Krankenversicherungsprämien oder Kostenbeteiligungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) über längere Zeit nicht bezahlt haben. Kantone können diese Liste führen, um säumige Zahler zu erfassen und die Gesundheitskosten zu kontrollieren. Gelistete Personen erhalten medizinische Leistungen nur noch eingeschränkt, jedoch bleiben Notfallbehandlungen jederzeit gewährleistet [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
kantonale Liste säumiger Krankenversicherter
Einschränkung nicht-notfallmässiger Leistungen
Notfallbehandlungen bleiben immer gedeckt
betrifft Personen mit erheblichen Prämienrückständen
Ziel: Kostenkontrolle und Präventionswirkung
Austragung erst nach vollständiger Begleichung der Schulden
rechtlich umstritten und kantonal unterschiedlich geregelt
Die Schwarze Liste wird vom jeweiligen Kanton geführt, oft durch das Gesundheitsdepartement oder die Sozialversicherungsanstalten. Sie erfasst Personen, die ihre gesetzlichen KVG-Prämien trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt haben. Der Versicherer meldet die Schuld an den Kanton, der über den Eintrag entscheidet.
Gelistete Personen erhalten:
Ausnahmen:
Ein Eintrag erfolgt erst, wenn:
Beispiel:
Prämie: 350 CHF/Monat
Kostenbeteiligung offener Rechnungen: 120 CHF
Mahn- und Betreibungskosten: 75 CHF
6 Monate unbezahlt:
6 × 350 = 2’100 CHF
120 CHF
75 CHF
→ Total: 2’295 CHF
Wird dieser Betrag nicht beglichen, kann der Versicherer den Fall melden.
Nach erfolgreicher Tilgung:
Kanton bestätigt Austragung → erfolgt meist innert 30 Tagen.
Ein 34-jähriger Mann verliert seine Arbeitsstelle. Aus finanzieller Not bezahlt er seine Krankenkassenprämien 8 Monate lang nicht.
Berechnung:
8 × 330 CHF = 2’640 CHF
offene Rechnungen: 90 CHF
Betreibungskosten: 120 CHF
→ Total: 2’850 CHF
Der Versicherer meldet ihn an den Kanton.
Er landet auf der Schwarzen Liste.
Folgen:
Dieses Beispiel zeigt die gesundheitlichen Auswirkungen eines Eintrags.
Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern gerät durch Scheidung in finanzielle Schieflage.
Schulden:
Prämien 6 Monate → 6 × 420 CHF = 2’520 CHF
Selbstbehalt für Medikamente → 90 CHF
Spitalkostenbeteiligung → 300 CHF
→ Total: 2’910 CHF
Die Familie wird gelistet.
Schwierigkeiten:
Dieses Beispiel zeigt, wie Sozialhilfe als Schutzmechanismus wirkt und Gesundheitsschäden verhindert.
Die Liste soll verhindern, dass Versicherer Prämienausfälle tragen müssen, und Personen motivieren, Schulden zu begleichen.
Unbezahlte Prämien belasten die Allgemeinheit.
Die Liste soll abschreckend wirken und Kosten dämpfen.
Mehrere Kantone haben deswegen die Schwarze Liste wieder abgeschafft.
Die Schwarze Liste ist nicht schweizweit einheitlich geregelt:
Dies führt zu erheblichen Rechtsunterschieden.
Die Schwarze Liste betrifft ausschliesslich die Krankenversicherung (KVG).
ABER:
decken Einkommen und Renten ab, jedoch keine medizinischen Behandlungskosten.
Wer wegen Schulden keine medizinische Behandlung erhält, kann langfristig IV-relevant krank werden – ein indirekter Zusammenhang.
Gelistete Personen erhalten häufig:
Beispiel:
Schuld 3’000 CHF → Verlustschein → gültig 20 Jahre
Dies verhindert langfristig finanzielle Stabilität und damit auch Entschuldung.
„Auf der Schwarzen Liste erhält man gar keine Behandlung.“
→ falsch: Notfallbehandlungen sind immer gedeckt.
„Man bleibt lebenslang gelistet.“
→ falsch: Austragung nach Zahlung möglich.
„Die Liste gilt schweizweit.“
→ falsch: kantonale Regelung.
„Sie betrifft nur Personen ohne Einkommen.“
→ falsch: auch Gutverdienende können durch Fehlplanung betroffen sein.
„Kinder sind eingeschränkt.“
→ falsch: Kinder erhalten volle Leistungen.
Die Schwarze Liste ist ein umstrittenes Instrument zur Kontrolle säumiger Krankenversicherungsprämien. Während sie die finanzielle Stabilität des Gesundheitssystems sichern soll, kann sie auch zu sozialer Ausgrenzung und gesundheitlichen Risiken führen. Die Einschränkung medizinischer Leistungen trifft besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Deshalb wird das System kantonal unterschiedlich gehandhabt, und mehrere Kantone haben es bereits abgeschafft. Für Betroffene ist es entscheidend, frühzeitig finanzielle Beratung zu nutzen und offene Prämien zu klären, um gesundheitliche Nachteile zu vermeiden.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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