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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Unter Rückvergütung versteht man im Schweizer Gesundheitswesen die finanzielle Erstattung von bereits bezahlten Rechnungen für medizinische Leistungen. Versicherte reichen Rechnungen oder Zahlungsbelege bei ihrer Krankenkasse ein, welche nach Prüfung die Kosten gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) oder Zusatzversicherung wieder zurückerstattet. Die Rückvergütung stellt sicher, dass Patientinnen und Patienten nur den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil tragen und nicht auf medizinischen Kosten sitzenbleiben [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Erstattung medizinischer Kosten durch die Krankenversicherung
Rückvergütung erfolgt nach Einreichen von Rechnung und Zahlungsbelegen
Leistungen werden gemäss KVG oder Zusatzversicherung vergütet
Franchise und Selbstbehalt reduzieren den Rückerstattungsbetrag
Elektronische Einreichung zunehmend Standard
Wichtig bei Ärzten, Apotheken, Therapeuten, Spitälern
Rückvergütung erfolgt meist innerhalb weniger Tage bis Wochen
Die Rückvergütung ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) verankert und stellt sicher, dass Versicherte nur ihren gesetzlich festgelegten Eigenanteil tragen. Die Krankenversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Leistungen gemäss KVG-Leistungskatalog.
Wichtige gesetzliche Grundlagen:
KVG (Krankenversicherungsgesetz)
Regelt:
VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
Gilt für Zusatzversicherungen. Deckt Leistungen ab, die nicht im KVG enthalten sind (z. B. Alternativmedizin, Privatspital).
Rückvergütung erfolgt also immer in Kombination aus:
gesetzlicher Grundversicherung
freiwilligen Zusatzversicherungen
Je nach Versicherungsmodell (Standard, Hausarzt, HMO, TELMED) müssen Versicherte bei der Einreichung besondere Vorgaben beachten.
Die Rückvergütung hängt davon ab, ob die Franchise erreicht ist und wie hoch der Selbstbehalt liegt.
Schritt 1: Franchise abziehen
Die Franchise ist der Jahresbetrag, den Versicherte selbst zahlen müssen (z. B. 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500 CHF).
Schritt 2: Selbstbehalt berechnen
Nach Erreichen der Franchise übernimmt die Kasse 90 %, Versicherte 10 %.
Maximaler Selbstbehalt: 700 CHF pro Jahr (Kinder 350 CHF).
Beispielrechnung:
Rechnung: 850 CHF
Franchise: 500 CHF (noch nicht ausgeschöpft)
850 – 500 = 350 CHF
Selbstbehalt 10 % von 350 = 35 CHF
Rückvergütung: 350 – 35 = 315 CHF
Eigenanteil: 500 + 35 = 535 CHF
Je nach Zusatzversicherung können zusätzliche Beträge zurückerstattet werden, z. B. für Brillen, Alternativmedizin oder Präventionsleistungen.
Dazu gehören Arztbesuche, Medikamente, Therapien, Labor, Radiologie.
Der Versicherte bezahlt die Rechnung oder erhält sie direkt zugestellt und reicht sie ein.
Nur Medikamente auf der Spezialitätenliste (SL) oder gemäss Kostenbeteiligungsvertrag werden vergütet.
Bei stationären Aufenthalten erhalten Versicherte selten Rechnungen, da Spitäler direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Rückvergütungen betreffen hier vor allem Zusatzversicherungen.
Zahlt je nach Vertrag für:
Ein Mann besucht wegen Rückenschmerzen den Arzt.
Kosten:
Franchise: 500 CHF (nicht erreicht)
→ gesamte 315 CHF werden dem Patienten verrechnet
→ keine Rückvergütung
Eigenanteil: 315 CHF
Ein Monat später folgt eine Physiotherapie:
10 Sitzungen à 80 CHF = 800 CHF
Nun überschreitet er die Franchise.
Berechnung:
800 – (Restfranchise 185 CHF) = 615 CHF
Selbstbehalt 10 % von 615 = 61.50 CHF
Rückvergütung: 553.50 CHF
Dieses Beispiel zeigt, wie die Jahresfranchise die Rückvergütung beeinflusst.
Eine Frau kauft eine neue Brille für 780 CHF. Die KVG übernimmt keine Brillenkosten.
Ihre Zusatzversicherung deckt bis zu 300 CHF alle zwei Jahre.
Berechnung:
Kosten: 780 CHF
Vergütung: 300 CHF
Eigenanteil: 480 CHF
Sie reicht die Rechnung digital ein und erhält die Rückvergütung innerhalb von 5 Tagen.
Dieses Beispiel zeigt, wie Zusatzversicherungen die Rückvergütung erheblich erweitern.
Die Rückvergütung schafft finanzielle Sicherheit, weil Versicherte:
Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Kostenkontrolle im Schweizer Gesundheitssystem.
Rückvergütung führt zu:
Sie verhindert, dass Versicherte doppelt zahlen oder Rechnungen falsch belastet werden.
Diese Fehler führen oft zu verzögerter oder abgelehnter Rückvergütung.
Heute erfolgt ein grosser Teil der Rückvergütung digital:
Vorteile: schnellere Verarbeitung, weniger Fehler, bessere Übersicht.
Die Rückvergütung ist ein zentrales Element der Schweizer Krankenversicherung. Sie garantiert, dass Versicherte nur ihren gesetzlichen Eigenanteil bezahlen und der Rest korrekt erstattet wird. Die Kombination aus KVG und Zusatzversicherung schafft ein leistungsstarkes, strukturiertes und faires Rückvergütungssystem. Wer sein Versicherungsmodell kennt, Rechnungen rechtzeitig einreicht und die Berechnungsmechanismen versteht, kann seine Gesundheitskosten optimal steuern und finanzielle Überraschungen vermeiden.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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