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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Eine Rückforderung entsteht, wenn eine Versicherung, eine Sozialversicherung oder eine medizinische Einrichtung bereits ausbezahlte oder verrechnete Leistungen wieder zurückverlangen muss. Dies geschieht, wenn Zahlungen fälschlicherweise, zu hoch, unberechtigt oder auf Basis fehlerhafter Angaben erfolgt sind. Rückforderungen sind im Schweizer Gesundheits- und Sozialversicherungssystem häufig und folgen klaren gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im KVG, VVG, AHV-, IV- und EO-Bereich [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Rückzahlung unrechtmässiger oder zu hoher Leistungen
betrifft Kassen, Sozialversicherungen und Leistungserbringer
entsteht durch falsche Rechnungen oder fehlerhafte Angaben
gesetzlich klar geregelt und einklagbar
häufig wegen Doppelabrechnungen oder falscher Tarife
betrifft auch AHV, IV und EO
Einsprache und Ratenzahlungen oft möglich
Beispiele:
Beispiel:
Eine Zusatzversicherung deckt nur Leistungen aus anerkannten Einrichtungen → Fehlabrechnung → Rückforderung.
Z. B. doppelte Auszahlung eines Taggelds oder versehentliche Rückerstattung
Fehlerhafte Gesundheitsdeklaration bei Versicherungen → Rückforderung oder Vertragskorrektur.
Wenn mehrere Versicherungen dieselbe Leistung übernehmen und später koordinieren.
Die Krankenversicherung darf Rechnungen bis fünf Jahre rückwirkend prüfen.
Die Berechnung basiert auf den zu viel erhobenen oder ausbezahlten Beträgen.
Rechnung:
Konsultation: 120 CHF
Ultraschall: 100 CHF
Ultraschall wurde irrtümlich zweimal verrechnet → 200 CHF statt 100 CHF.
Berechnung Rückforderung:
200 – 100 = 100 CHF zu viel
Falls Franchise bereits erreicht ist, stellt die Krankenkasse dem Leistungserbringer die Differenz in Rechnung.
Eine IV-Rente wird rückwirkend angepasst, weil die Person Zusatzverdienst erzielte.
Monatliche IV-Rente: 1’400 CHF
Verdienst erhöht → korrekt wäre 1’000 CHF
Differenz: 400 CHF pro Monat
für 6 Monate: 400 × 6 = 2’400 CHF Rückforderung
Die Rückforderung basiert auf dem tatsächlichen Anspruch im betreffenden Zeitraum.
Eine 43-jährige Frau erhält eine Zahnarztrechnung über 780 CHF.
Die Krankenkasse übernimmt 300 CHF via Zusatzversicherung, stellt aber nachträglich fest, dass der Zahnarzt einen falschen Tarif angewendet hat.
Korrekte Abrechnung:
Die Kasse fordert 100 CHF zurück.
Da die Patientin bereits Selbstbehalt bezahlt hatte, wird die Korrektur direkt in ihrem Kundenkonto verrechnet. Die Rückforderung erfolgt schriftlich, mit Zahlungsfrist von 30 Tagen. Das Beispiel zeigt, wie sensibel Tarifierungen sind und wie wichtig es ist, Rechnungen zu prüfen.
Ein 52-jähriger Mann erhält eine halbe IV-Rente (Invaliditätsgrad 50 %).
Nach einer beruflichen Wiedereingliederung und medizinischer Verbesserung wird der Grad auf 30 % reduziert.
Berechnungen:
Die IV bietet Ratenzahlung über 12 Monate an (400 CHF/Monat).
Das Beispiel zeigt, dass Verbesserungen des Gesundheitszustands zu Rückforderungen führen können, obwohl die Entwicklung positiv ist.
Rückforderungen entstehen vor allem bei:
Rechtsgrundlage: AHVG Art. 25
Rückforderungen entstehen wegen:
Rechtsgrundlage: IVG Art. 49
Fehlerhafte EO-Auszahlungen (z. B. Mutterschaftsentschädigung) können zurückgefordert werden, wenn Einkommen falsch gemeldet wurde.
Rückforderungen basieren auf:
Der Versicherte kann Einsprache erheben.
Ist die Begründung nachvollziehbar?
Stimmen die Zahlen?
Wurde die Leistung tatsächlich bezogen?
Versicherte haben 30 Tage Zeit, Einsprache einzulegen.
Nahezu alle Kassen und Sozialversicherungen akzeptieren Ratenzahlungen.
Wenn ein Arzt falsch abgerechnet hat, sollte er die Kosten korrigieren.
Verpasste Fristen führen zu Betreibungen.
Patientenstellen, Sozialberatungen oder Ombudsstellen können helfen.
Rückforderungen verhindern überhöhte Gesundheitskosten.
Falsche Abrechnungen werden sichtbar.
Nur korrekte Leistungen werden vergütet.
Verhindert, dass ehrliche Versicherte Mehrkosten tragen müssen.
Ohne Rückforderungen würden Milliardenbeträge ungerechtfertigt fliessen.
„Rückforderungen sind willkürlich.“ → Sie folgen klaren gesetzlichen Vorgaben.
„Wenn die Kasse zahlt, ist der Fall erledigt.“ → Nachprüfungen sind bis 5 Jahre möglich.
„Man muss sofort zahlen.“ → Ratenzahlung fast immer möglich.
„Fehler sind selten.“ → Tatsächlich häufig in komplexen Abrechnungen.
„IV darf nicht rückwirkend anpassen.“ → Doch, gesetzlich vorgesehen.
Die Rückforderung ist ein zentraler Bestandteil der Kostenkontrolle im Schweizer Gesundheits- und Sozialversicherungssystem. Sie stellt sicher, dass nur berechtigte Leistungen bezahlt werden und verhindert Kostensteigerungen durch Fehlabrechnungen, falsche Angaben oder nachträgliche Anspruchsänderungen. Für Versicherte ist es wichtig, Rückforderungen sorgfältig zu prüfen, Einsprachemöglichkeiten zu kennen und bei Bedarf Unterstützung zu beanspruchen. So bleibt das System fair, transparent und finanzierbar – im Interesse aller Versicherten.
Das von unseren Partnern unterstützte Expertenteam steht Ihnen gerne von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr per Telefon, E-Mail, Video-Chat oder auch bei Ihnen zu Hause zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und sich kostenlos und umfassend zum Thema «Versicherungen und Vorsorge» in der Schweiz beraten zu lassen.
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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