Renteneintrittsalter: Was ist damit gemeint?

Das ordentliche Renteneintrittsalter bzw. das Referenzalter in der Schweiz bezeichnet das Alter, in dem eine Person offiziell in den Ruhestand treten und Anspruch auf Rentenleistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) erheben kann. Ab dem Jahr 2024 liegt das Referenzalter für Männer, sowie für Frauen ab dem Jahrgang 1964, bei 65 Jahren. Bei Frauen, die älter als der Jahrgang 1964 sind, liegt es zwischen 64 und 65 Jahren. Dieses Alter markiert einen wichtigen Übergang im Lebenszyklus eines Individuums und hat bedeutende finanzielle und soziale Implikationen.


Was unsere Nutzer sagen

5 stars
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
5 stars
"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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