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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Pflichtversicherungen umfassen alle gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen in der Schweiz, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen abschliessen müssen. Sie dienen dem Schutz vor existenziellen Risiken und stellen sicher, dass grundlegende Leistungen im Bereich Gesundheit, Alter, Unfall oder Arbeitsausfall finanziert werden. Die wichtigsten Bereiche sind Krankenversicherung, AHV/IV/EO, Unfallversicherung, Pensionskasse sowie motorfahrzeugrechtliche Haftpflichtversicherungen.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen schützen vor existenziellen Risiken
Krankenversicherung KVG ist für alle Einwohner obligatorisch
AHV/IV/EO sichern Einkommen bei Alter, Invalidität, Mutterschaft
UVG deckt Unfälle und Berufskrankheiten umfassend ab
Pensionskasse BVG ergänzt AHV zur Altersvorsorge
Motorfahrzeughaftpflicht sichert Schäden gegenüber Dritten
Beiträge richten sich nach Einkommen, Risiko und gesetzlichen Vorgaben
Pflichtversicherungen sind im Schweizer Sozial- und Gesundheitswesen ein zentrales Element. Sie kombinieren Individualschutz und gesellschaftliche Solidarität, indem alle Versicherten nach gesetzlichen Regeln Beiträge leisten. Die Berechnung erfolgt je nach Versicherungstyp unterschiedlich:
Bei der Krankenversicherung (KVG) zahlen alle Versicherten monatliche Prämien, welche unabhängig vom Einkommen sind. Leistungen werden hingegen nach medizinischer Notwendigkeit ausbezahlt. Die Franchise und der Selbstbehalt beeinflussen, wie viel eine Person im Krankheitsfall selbst trägt.
Bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), der IV (Invalidenversicherung) und der EO (Erwerbsersatzordnung) basiert die Berechnung auf dem Einkommen. Der Beitragssatz von 8,7 % wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Beispiel: Bei einem Einkommen von CHF 80'000 pro Jahr beträgt der Gesamtbeitrag CHF 80'000 × 8,7 % = CHF 6'960, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber je CHF 3'480 übernehmen.
Die Unfallversicherung (UVG) deckt Berufsunfälle und – je nach Erwerbssituation – Nichtberufsunfälle. Die Prämien für Berufsunfälle zahlt der Arbeitgeber, jene für Nichtberufsunfälle der Arbeitnehmer.
Die berufliche Vorsorge (BVG) ergänzt die AHV und basiert ebenfalls auf einkommensabhängigen Beiträgen. Diese werden im Altersverlauf gestaffelt, was bedeutet, dass ältere Arbeitnehmer höhere Beiträge einbezahlen, da sie näher am Rentenalter stehen.
Ein 45-jähriger Handwerker verdient CHF 70'000 pro Jahr und ist nach UVG automatisch über seinen Arbeitgeber versichert. Bei einem Arbeitsunfall verursacht durch eine Kreissäge entstehen Kosten für Notfall, Operation und Rehabilitation von insgesamt CHF 28'000. Die UVG übernimmt 100 % dieser Kosten, da es sich um einen Berufsunfall handelt. Zusätzlich erhält er während der Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld von 80 % seines versicherten Lohnes. Berechnung: CHF 70'000 × 0,8 ÷ 365 ergibt ein tägliches Taggeld von rund CHF 153. Ohne UVG würde der Handwerker die Kosten kaum tragen können – die Pflichtversicherung schützt ihn daher existenziell.
Eine 29-jährige Frau mit Diabetes verursacht jährliche Behandlungskosten von ca. CHF 5'500 (Kontrollen, Medikamente, Messmaterial). Bei einer Franchise von CHF 300 muss sie zuerst CHF 300 selbst bezahlen. Von den restlichen CHF 5'200 übernimmt sie 10 % als Selbstbehalt, jedoch maximal CHF 700. Ihre Eigenkosten betragen somit CHF 300 + CHF 520 = CHF 820. Die Krankenkasse zahlt CHF 4'680. Die Pflichtversicherung ermöglicht ihr, trotz chronischer Krankheit eine umfassende und bezahlbare Betreuung zu erhalten. Diese Beispielrechnung zeigt deutlich, wie Franchise und Selbstbehalt die effektive Kostenverteilung prägen.
Pflichtversicherungen basieren auf klaren gesetzlichen Strukturen, die den Schutz der Bevölkerung sicherstellen. Das KVG regelt Leistungen und Finanzierung der Krankenversicherung. Die AHVG (Gesetz über die AHV) definiert den Aufbau der ersten Säule. Das UVG legt fest, wann Unfälle als beruflich oder nicht beruflich gelten und welche Leistungen versichert sind. Das BVG beschreibt die Regeln der obligatorischen beruflichen Vorsorge, die sicherstellt, dass Personen im Alter mindestens 60 % ihres früheren Einkommens erreichen.
Aufsichtsbehörden wie das BAG (Bundesamt für Gesundheit) und die FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) überwachen Leistungen, Tarife, Prämien und die finanzielle Stabilität der Versicherer. Diese staatliche Aufsicht soll Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass Versicherte jederzeit Leistungen einfordern können.
Pflichtversicherungen haben eine zentrale gesellschaftliche Funktion. Sie stellen sicher, dass alle Menschen – unabhängig von Einkommen, Alter oder Gesundheitsstatus – Zugang zu medizinischer Versorgung, Unfallleistungen und Altersvorsorge erhalten. Durch die breite Beteiligung entsteht ein solidarischer Finanzierungseffekt: Gesunde und junge Personen finanzieren mit ihren Beiträgen teilweise die Leistungen für ältere oder kranke Menschen mit.
Die AHV funktioniert beispielsweise nach dem Umlageverfahren. Die heutigen Arbeitnehmer finanzieren die aktuellen Renten. Da die Lebenserwartung steigt und die Zahl der Erwerbstätigen pro Rentner sinkt, wird diese Finanzierung zunehmend herausfordernd. Pflichtversicherungen wie die BVG fangen dies ab, indem sie Kapital anlegen und verzinsen, wodurch eine zweite Vorsorgesäule aufgebaut wird.
Auch im Gesundheitswesen wirken Pflichtversicherungen stabilisierend. Ohne die obligatorische Krankenversicherung hätten Hunderttausende keinen Zugang zu medizinischer Behandlung, insbesondere bei teuren Therapien, Operationen oder chronischen Erkrankungen.
Die Finanzierung der einzelnen Pflichtversicherungen folgt unterschiedlichen Modellen. Bei der AHV basiert die Beitragshöhe auf dem Einkommen, während die Krankenversicherung auf Pauschalprämien setzt, die je nach Wohnkanton variieren. Gründe dafür sind kantonale Unterschiede bei medizinischen Kosten, Spitalstrukturen und Gesundheitsangeboten.
Die Unfallversicherung berechnet Prämien anhand der Gefährdungsklassen eines Berufs. Handwerksberufe haben höhere Prämien aufgrund des grösseren Risikos. Die Pensionskasse wiederum berechnet Beiträge als Prozentsatz des versicherten Lohnes. Dieser ergibt sich aus dem Jahreslohn minus Koordinationsabzug (CHF 25'725 im Jahr 2024). Beispiel: Bei einem Lohn von CHF 80'000 beträgt der versicherte Lohn CHF 80'000 – 25'725 = CHF 54'275. Die Beiträge werden anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Pflichtversicherungen stellen einen unverzichtbaren Pfeiler der sozialen Sicherheit in der Schweiz dar. Sie schützen Menschen vor finanziellen Risiken, fördern Stabilität und gewährleisten eine solidarische Verteilung der Kosten. Ob Krankheit, Unfall, Alter oder Invalidität – diese Versicherungen sorgen dafür, dass Grundabsicherungen garantiert sind und niemand bei existenziellen Notlagen ohne Hilfe dasteht. Wer die Funktionsweise, Leistungen und Berechnungsgrundlagen versteht, kann seine Rechte besser wahrnehmen und Kosten transparenter einschätzen.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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