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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die Pensionskasse ist die berufliche Vorsorge der Schweiz und bildet zusammen mit der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und der privaten Vorsorge die sogenannte 3-Säulen-Struktur. Sie sichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell ab, indem während des Erwerbslebens Beiträge einbezahlt werden, die im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall in Form von Renten oder Kapital ausgezahlt werden. Die Pensionskasse ist für Arbeitnehmende obligatorisch und folgt strengen gesetzlichen Vorgaben des Bundes [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
berufliche Vorsorge gemäss BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge)
sichert Alter, Invalidität und Hinterlassenenleistungen
Beiträge zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam
Leistungen bestehen aus Rente oder Kapitalbezug
obligatorisch für Angestellte ab einem bestimmten Einkommen
Höhe der Leistungen abhängig von Lohn & Sparbeiträgen
Ergänzung zur AHV für angemessenen Lebensstandard im Alter
Die Pensionskasse basiert auf einem Kapitaldeckungsverfahren:
Jede Person spart ihr eigenes Alterskapital an. Dieses Kapital entsteht durch monatliche Beiträge sowie Zinsen, die während des Arbeitslebens angesammelt werden.
Sie setzen sich aus folgenden Teilen zusammen:
Beispiel:
Bruttolohn: 80’000 CHF
Koordinationsabzug: 25’725 CHF
→ versicherter Lohn: 54’275 CHF
Sparbeitrag (Alter 35–44 Jahre typisch 10 %):
→ 5’427.50 CHF pro Jahr
Arbeitgeber übernimmt z. B. 60 % = 3’256.50 CHF
Arbeitnehmer übernimmt 40 % = 2’171 CHF
Das Kapital wächst jährlich durch:
Leistungen werden fällig bei:
Sie erfolgen entweder als:
Der obligatorische Umwandlungssatz beträgt 6,8 %.
Gespartes Alterskapital: 300’000 CHF
Jährliche Rente: 300’000 × 0.068 = 20’400 CHF/Jahr
= 1’700 CHF pro Monat
Viele Pensionskassen zahlen jedoch im überobligatorischen Bereich geringere Sätze (z. B. 5,2 %), um langfristig finanziell stabil zu bleiben.
Ein 45-jähriger Angestellter verdient 90’000 CHF pro Jahr.
Versicherter Lohn:
90’000 – 25’725 = 64’275 CHF
Sparbeitrag (Alter 45–54 Jahre, 15 %):
64’275 × 0.15 = 9’641 CHF/Jahr
Arbeitgeber übernimmt 60 %:
9’641 × 0.6 = 5’784 CHF
Arbeitnehmer übernimmt 40 %:
9’641 × 0.4 = 3’857 CHF
Nach 20 Jahren Ansparen:
Kapital ohne Verzinsung:
9’641 × 20 = 192’820 CHF
Bei Zinssatz 1 %: ca. 216’000 CHF
Er erhält mit 6,8 % Umwandlungssatz eine Rente von:
216’000 × 0.068 = 14’688 CHF/Jahr
= 1’224 CHF pro Monat
In Kombination mit der AHV-Rente (max. ca. 2’450 CHF) erreicht er rund 3’700 CHF monatlich – ein ausreichender Lebensstandard.
Dieses Beispiel zeigt, wie Arbeitgeberbeiträge und Sparsätze langfristig die Altersleistung prägen.
Eine 62-jährige Frau hat 380’000 CHF Alterskapital und möchte es statt als Rente als Kapital beziehen, um die Hypothek zu reduzieren.
Steuerliche Einmalbelastung (kantonal unterschiedlich): ca. 10 %
→ Steuer: 380’000 × 0.10 = 38’000 CHF
→ Nettoauszahlung: 342’000 CHF
Sie reduziert damit ihre Hypothek, wodurch:
Zinskosten sinken
finanzielle Belastung im Alter abnimmt
Würde sie eine Rente wählen:
380’000 × 0.052 (überobligatorisch)
= 19’760 CHF/Jahr
= 1’646 CHF/Monat
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, je nach Lebenssituation.
Das Beispiel zeigt, wie Kapitalbezüge die finanzielle Flexibilität erhöhen können.
AHV deckt nur einen Grundbedarf.
Die Pensionskasse ergänzt das Einkommen massgeblich.
Bei Invalidität zahlt die Pensionskasse:
Sie ergänzt die Invalidenversicherung (IV).
Beispiel IV:
Invaliditätsgrad 60 % → Dreiviertelsrente
Pensionskasse deckt zusätzlich einen Teil des Restbedarfs.
Bei Tod erhalten:
Dies ergänzt die AHV-Hinterlassenenrente.
Die Pensionskasse ermöglicht langfristige Planung des Ruhestands.
Einkäufe sind freiwillige Einzahlungen, die Vorsorgelücken schliessen und die künftige Rente erhöhen.
Einkauf: 20’000 CHF
Steuersatz: 20 %
→ Steuerersparnis: 4’000 CHF
Nettoaufwand: 16’000 CHF
Nach Einkauf gilt eine 3-Jahres-Sperre für Kapitalbezug (Steuervermeidungsschutz).
Da der koordinierte Lohn erst über 25’725 CHF beginnt, sind Teilzeitkräfte benachteiligt.
Beispiel:
Lohn 30’000 CHF
Versicherter Lohn: 30’000 – 25’725 = 4’275 CHF
→ sehr geringe Sparbeiträge
Viele Pensionskassen bieten aber Lösungen wie:
Dies verbessert die Vorsorge vor allem für Frauen, die häufiger Teilzeit arbeiten.
„AHV reicht doch aus.“ → Nein, AHV deckt nur Grundbedarf.
„Pensionskasse zahlt sicher hohe Renditen.“ → Rendite hängt vom BVG-Zins ab.
„Man muss alle Leistungen als Rente beziehen.“ → Kapitalbezug ist fast immer möglich.
„Bei Stellenwechsel verliere ich mein Kapital.“ → Das Guthaben wird auf eine Freizügigkeitslösung übertragen.
„Invalidität betrifft nur ältere Menschen.“ → Jede Person ist geschützt, egal welchen Alters.
Die Pensionskasse ist eine tragende Säule der Schweizer Alters- und Risikovorsorge. Sie sichert den Lebensstandard im Alter, schützt vor finanziellen Folgen einer Invalidität und bietet Hinterbliebenen wichtige Leistungen. Dank Arbeitgeberbeteiligung, steuerlichen Vorteilen und der Möglichkeit des Kapital- oder Rentenbezugs bleibt sie flexibel und leistungsstark. Wer seine Pensionskasse kennt, aktiv nutzt und bei Bedarf Einkäufe oder Optimierungen vornimmt, stärkt seine finanzielle Zukunft entscheidend.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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