Pensionsalter: Was ist damit gemeint?

Das Pensionsalter in der Schweiz bezeichnet das Alter, in dem eine Person berechtigt ist, die Altersrente der AHV (erste Säule) und Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) zu beziehen. Aktuell liegt das ordentliche Pensionsalter bei 65 Jahren für Männer und 64 Jahren für Frauen.

Was unsere Nutzer sagen

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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
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"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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