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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Nichtpflichtmedikamente sind Arzneimittel, die nicht von der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) vergütet werden. Sie stehen nicht auf der sogenannten Spezialitätenliste (SL) , in der alle Pflichtmedikamente aufgeführt sind. Nichtpflichtmedikamente müssen daher vollständig selbst bezahlt werden, ausser eine Zusatzversicherung übernimmt freiwillig einen Teil der Kosten. Dazu gehören viele Schmerzmittel, Vitamine, pflanzliche Präparate oder rezeptfreie Produkte [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Medikamente, die nicht von der Grundversicherung vergütet werden
Stehen nicht auf der Spezialitätenliste (SL) des BAGMüssen privat bezahlt oder durch Zusatzversicherung gedeckt werden
Müssen privat bezahlt oder durch Zusatzversicherung gedeckt werden
Häufig rezeptfrei und für leichte Beschwerden
Preisgestaltung frei durch Hersteller und Apotheken
Wichtig für Selbstmedikation und Prävention
Teilweise grosse Preisunterschiede zwischen Produkten
Die Grundversicherung übernimmt nur Medikamente, die den gesetzlichen WZW-Kriterien entsprechen:
Diese Medikamente erscheinen auf der Spezialitätenliste (SL) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Nichtpflichtmedikamente fehlen dort aus folgenden Gründen:
Beispiele:
Vitaminpräparate, Kräuterprodukte, Nahrungsergänzungen, leichte Schmerzmittel, Hustensäfte, homöopathische Mittel.
Während Pflichtmedikamente staatlich preisreguliert sind, gilt für Nichtpflichtmedikamente freie Preisgestaltung:
Produkt: Magnesiumpräparat
Apotheke in der Stadt: 24.90 CHF
Online: 14.90 CHF
→ Unterschied: 40 %
Ein Preisvergleich lohnt sich deshalb besonders bei selbst zu bezahlenden Produkten.
Zusatzversicherungen nach VVG (Privatrecht) bieten teilweise Leistungen für:
Produkt: Johanniskraut 30 CHF
Zusatzversicherung deckt 50 %
→ Rückerstattung: 15 CHF
Eigenanteil: 15 CHF
Jahreslimiten (z. B. 300–500 CHF) sind jedoch üblich.
Nichtpflichtmedikamente umfassen verschiedene Kategorien:
Viele dieser Produkte sind beliebt, aber ohne klinischen Nachweis der Wirksamkeit.
Ein 33-jähriger Mann hat leichte Rückenschmerzen nach dem Sport. Die Apotheke empfiehlt ein Nichtpflichtmedikament:
Da es sich um Nichtpflichtmedikamente handelt, erstattet die Grundversicherung nichts.
Er hat eine Zusatzversicherung, die 80 CHF pro Jahr für OTC-Produkte vergütet.
Er erhält einen Rückerstattungsbetrag von 30 CHF (von 80 CHF Limite), Eigenanteil: 0 CHF.
Hätte er keine Zusatzversicherung, würde er die ganzen 30 CHF selbst tragen.
Das Beispiel zeigt, wie Zusatzdeckungen OTC-Kosten senken – gleichzeitig aber jährliche Limiten die Vergütung begrenzen.
Eine 71-jährige Frau erhält vom Arzt die Empfehlung, Vitamin D einzunehmen.
Produkt: Vit D 1000 IE
Preis pro Monat: 14 CHF
Jahreskosten: 14 × 12 = 168 CHF
Da das Präparat nicht auf der Spezialitätenliste ist, übernimmt die Grundversicherung nichts.
Ihre Zusatzversicherung übernimmt 50 % bis max. 200 CHF/Jahr:
→ Rückvergütung: 84 CHF
→ Eigenkosten: 84 CHF
Das Beispiel zeigt, dass selbst kleine monatliche Kosten über das Jahr zu erheblichen Ausgaben werden und Zusatzversicherungen eine wichtige Rolle spielen können.
Nichtpflichtmedikamente tragen wesentlich zur Selbstverantwortung und Selbstbehandlung der Bevölkerung bei. Sie entlasten Hausärzte und Notfallstationen, da viele leichte Beschwerden ohne ärztliche Konsultation behandelbar sind.
Wichtige Funktionen:
Gleichzeitig bergen Nichtpflichtmedikamente Risiken:
Deshalb sind Apothekerinnen und Apotheker ein wichtiges Sicherheitsnetz im Umgang mit solchen Präparaten.
Wichtige Punkte:
Beispiel:
Johanniskraut kann die Wirkung wichtiger Medikamente (z. B. Gerinnungshemmer) reduzieren.
Deshalb gilt:
Bei starken Schmerzen, langanhaltenden Beschwerden oder akuten Symptomen immer ärztlichen Rat einholen.
Apotheken bieten wichtige Leistungen:
Sie verhindern, dass Nichtpflichtmedikamente falsch, zu lange oder in Kombination mit anderen Produkten eingesetzt werden.
„Nichtpflichtmedikamente sind automatisch harmlos.“ → Falsch.
„Sie sind günstiger.“ → Nicht immer – Preise sind frei.
„Alle Vitamine wirken.“ → Nur bei Mangel.
„Zusatzversicherungen decken alles.“ → Oft strenge Limiten.
„Arzt empfiehlt = KVG bezahlt.“ → Nur Pflichtmedikamente.
Nichtpflichtmedikamente sind ein bedeutender Bestandteil der Schweizer Gesundheitsversorgung und ermöglichen eine flexible, eigenständige Behandlung leichter Beschwerden. Sie schaffen jedoch auch finanzielle Herausforderungen, da sie nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind. Zusatzversicherungen können die Kosten reduzieren, aber oft nur begrenzt. Richtig eingesetzt sind Nichtpflichtmedikamente hilfreich und entlasten das Gesundheitssystem – falsch eingesetzt bergen sie Risiken. Eine gute Beratung, Kostenbewusstsein und medizinische Vorsicht sind daher entscheidend.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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