Nichtpflichtmedikamente: Was ist damit gemeint? (Definition, Erklärung)

Nichtpflichtmedikamente sind Arzneimittel, die nicht von der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) vergütet werden. Sie stehen nicht auf der sogenannten Spezialitätenliste (SL) , in der alle Pflichtmedikamente aufgeführt sind. Nichtpflichtmedikamente müssen daher vollständig selbst bezahlt werden, ausser eine Zusatzversicherung übernimmt freiwillig einen Teil der Kosten. Dazu gehören viele Schmerzmittel, Vitamine, pflanzliche Präparate oder rezeptfreie Produkte [1].


Was unsere Nutzer sagen

5 stars
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
5 stars
"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
5 stars
"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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