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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Der NBU-Abzug bezeichnet den Lohnabzug für die Nichtberufsunfallversicherung (NBU), welche Teil der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG (Unfallversicherungsgesetz) ist. Angestellte, die mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind automatisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämien für Nichtberufsunfälle werden jedoch vollständig vom Arbeitnehmer getragen, was mittels NBU-Abzug direkt vom Lohn erfolgt. Dieser Abzug ist gesetzlich geregelt und wird monatlich auf dem Lohnzettel ausgewiesen.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Gesetzlich geregelter Lohnabzug für Nichtberufsunfälle
Betrifft Angestellte mit über acht Wochenstunden Arbeitszeit
Arbeitnehmer bezahlt NBU-Prämie vollständig selbst
Arbeitgeber übernimmt ausschliesslich Berufsunfälle BU
Höhe abhängig von Branche und Risikoklasse
Abzug erfolgt prozentual vom versicherten Lohn
Sichtbar als eigener Posten auf dem monatlichen Lohnzettel
Der NBU-Abzug erfüllt eine zentrale Funktion: Er stellt sicher, dass alle Arbeitnehmenden bei Unfällen in der Freizeit – etwa beim Sport, im Haushalt oder beim Fahrradfahren – umfassend versichert sind. Ohne diese gesetzliche Pflicht wären viele Personen auf private Unfallversicherungen oder die Grundversicherung nach KVG angewiesen, welche jedoch nur begrenzte Leistungen bietet und Kostenbeteiligungen wie Franchise und Selbstbehalt enthält.
Die NBU übernimmt hingegen gemäss UVG die Behandlungskosten vollständig, bezahlt ein Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit und gewährt Rentenleistungen bei Invalidität oder Tod. Da Freizeitunfälle statistisch viel häufiger sind als Arbeitsunfälle, ist der NBU-Abzug ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Absicherung in der Schweiz. Er verhindert, dass hohe Gesundheitskosten oder Erwerbsausfälle einzelne Haushalte finanziell stark belasten.
Die Berechnung des NBU-Abzugs erfolgt prozentual vom massgebenden UVG-Lohn. Dieser umfasst den Bruttolohn bis zur maximal versicherbaren Grenze von CHF 148 200 pro Jahr.
Angenommen ein Arbeitgeber legt einen NBU-Satz von 1.5 % fest:
Die tatsächlich verrechneten Prozentsätze variieren je nach Branche und Gefährdung: Büroangestellte zahlen meist weniger als Arbeitnehmer in körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten. Die Versicherer berechnen diese Sätze anhand von Unfallstatistiken, Schadenverläufen und branchenspezifischen Risiken.
Eine 33-jährige Angestellte arbeitet in einem Architekturbüro mit einem NBU-Satz von 1.2 % und verdient CHF 5200 pro Monat.
Berechnung:
5200 × 12 = CHF 62 400 Jahreslohn
62 400 × 0.012 = CHF 748.80 pro Jahr, also monatlich rund CHF 62.40.
Ihr Partner arbeitet jedoch in der Baubranche, wo NBU-Sätze aufgrund höherer Freizeitunfallhäufigkeit oft bei 2.5 % liegen. Bei einem Monatslohn von CHF 5800 ergibt sich:
5800 × 12 = CHF 69 600 Jahreslohn
69 600 × 0.025 = CHF 1 740 pro Jahr, also monatlich CHF 145.
Das Beispiel macht deutlich, wie stark Branche und Risikoprofil die Höhe des NBU-Abzugs beeinflussen.
Ein Angestellter in der Finanzbranche verdient CHF 14 000 pro Monat, was einen Jahreslohn von CHF 168 000 ergibt. Die NBU-Prämie beträgt 1.3 %.
Da jedoch nur Einkommen bis zur UVG-Obergrenze von CHF 148 200 versichert sind, berechnet man den Abzug auf Basis dieser Grenze:
148 200 × 0.013 = CHF 1 926.60 pro Jahr, also ca. CHF 160.55 pro Monat.
Ohne die Obergrenze wäre die Prämie höher:
168 000 × 0.013 = CHF 2 184, also CHF 182 pro Monat.
Durch die UVG-Limite sparen Angestellte in hohen Lohnsegmenten einen Teil der NBU-Prämie – ein oft übersehener Vorteil.
Die obligatorische Unfallversicherung unterscheidet zwischen Berufsunfällen (BU) und Nichtberufsunfällen (NBU):
BU-Prämien bezahlt ausschliesslich der Arbeitgeber, da das Risiko im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. NBU-Prämien hingegen müssen vollständig durch den Arbeitnehmer finanziert werden, da Freizeitrisiken als persönliches Risiko gelten.
Diese Aufteilung basiert auf dem Solidaritätsprinzip und der Fairness gegenüber Arbeitgebern. Gleichzeitig stellt sie sicher, dass alle Arbeitnehmenden unabhängig von ihrem Privatverhalten umfassend abgesichert sind.
Wer weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet, ist nicht obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert. In diesem Fall wird kein NBU-Abzug vom Lohn erhoben.
Diese Personen müssen zwingend die Unfalldeckung in ihrer KVG-Grundversicherung aktivieren, was ihre Krankenkassenprämie um rund CHF 10–15 pro Monat erhöht.
Ein Beispiel:
Eine Teilzeitangestellte arbeitet 6 Stunden pro Woche. Die Krankenversicherung erhebt einen Zuschlag von CHF 12 pro Monat für die Unfalldeckung, also CHF 144 pro Jahr.
Im Gegenzug entfällt jedoch ein allfälliger NBU-Abzug bei der Arbeit. Würde sie ihre Stelle auf über 8 Stunden erhöhen, würde der KVG-Unfallzuschlag entfallen – und stattdessen würde ein NBU-Abzug fällig. Die Unterschiede zwischen KVG- und UVG-Leistungen machen diese Regelung besonders relevant.
Der NBU-Abzug finanziert umfangreiche Leistungen nach UVG, darunter:
Im Vergleich zur Grundversicherung nach KVG ist die UVG-Leistungsstruktur deutlich grosszügiger. Allein die Tatsache, dass keine Franchise oder kein Selbstbehalt anfällt, bedeutet oft Einsparungen im vierstelligen Bereich.
Nimmt man an, eine Freizeitverletzung verursache Kosten von CHF 8 500, würden KVG-Versicherte (mit Unfalldeckung) mindestens Franchise CHF 2500 plus Selbstbehalt CHF 600 bezahlen – total CHF 3100.
Unter NBU jedoch 0 CHF. Diese Differenz zeigt eindrücklich, warum der NBU-Abzug ein bedeutender Bestandteil der sozialen Sicherheit ist.
Der NBU-Abzug ist ein zentraler Baustein des Schweizer Unfallversicherungssystems. Er ermöglicht einen umfassenden finanziellen Schutz bei Freizeitunfällen und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer weltweit einzigartige Leistungen ohne Kostenbeteiligung erhalten. Die Berechnungsbeispiele zeigen klar, wie transparent und wirkungsorientiert der Abzug funktioniert. Gleichzeitig schafft er faire Bedingungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und stellt sicher, dass Unfälle keine existenzbedrohenden finanziellen Folgen haben. Wer den NBU-Abzug versteht, erkennt seinen enormen Nutzen für die persönliche und gesellschaftliche Sicherheit.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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