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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die Mutterschaftsentschädigung ist eine finanzielle Leistung der Schweizer Erwerbsersatzordnung (EO), die erwerbstätigen Frauen während des Mutterschaftsurlaubs ein Einkommen sichert. Sie beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens und wird während insgesamt 14 Wochen bzw. 98 Tagen ausbezahlt. Die Entschädigung schützt Mütter in einer medizinisch und sozial besonders sensiblen Phase und ermöglicht ihnen einen gesicherten Übergang in die frühe Mutterschaft [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
80 % des vorherigen Erwerbseinkommens (EO-Leistung)
Auszahlung während 98 Tagen ab Geburt
Anspruch für Angestellte, Selbstständige und arbeitslose Frauen
Voraussetzung: 9 Monate AHV-Versicherung, 5 Monate Erwerbstätigkeit
Maximal 220 CHF pro Tag
Arbeitgeber zahlt meist Lohn weiter und erhält EO zurück
Verlängerung möglich bei längeren Spitalaufenthalten des Neugeborenen
Die Mutterschaftsentschädigung basiert auf der Erwerbsersatzordnung (EO), einem Teil des Schweizer Sozialversicherungssystems. Sie funktioniert analog zu anderen EO-Leistungen wie:
Die EO ist eng mit der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) verknüpft, da beide über Lohnprozente finanziert werden (AHV/IV/EO-Beiträge total 5.3 % Arbeitnehmeranteil).
Eine Frau hat Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn sie:
Das Arbeitsgesetz (ArG) regelt zusätzlich:
Die Entschädigung beträgt 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens der letzten Monate.
133.33 × 98 = 13’066 CHF
Der gesetzliche Maximalbetrag liegt bei 220 CHF pro Tag, unabhängig vom tatsächlichen Einkommen.
220 × 98 = 21’560 CHF
Dieser Betrag gilt häufig bei Einkommen über ca. 8’250 CHF pro Monat.
Eine 30-jährige kaufmännische Angestellte verdient 5’200 CHF pro Monat.
Die Mutterschaftsentschädigung wird wie folgt berechnet:
Sie erhält also während 14 Wochen rund 13’580 CHF, meist über die Lohnzahlung ihres Arbeitgebers.
Ihr Budget reduziert sich damit zwar etwas (20 % Lohneinbusse), bleibt jedoch stabil genug für Miete, Krankenkassenprämien und Babygrundkosten.
Dank Mutterschaftsentschädigung kann sie die ersten Wochen mit dem Neugeborenen sicher planen, ohne sofort arbeiten zu müssen.
Eine 36-jährige selbstständige Grafikerin erzielt durchschnittlich 7’000 CHF pro Monat.
Da sie ein hohes Einkommen hat, gilt der Maximalbetrag:
→ 186.67 × 98 = 18’293 CHF
Würde ihr Einkommen 8’500 CHF betragen, würde die Maximalgrenze greifen:
220 × 98 = 21’560 CHF
Für Selbstständige ist Mutterschaftsentschädigung besonders wichtig, da sie während des Mutterschaftsurlaubs keine Aufträge bearbeiten. Die EO schützt ihre finanzielle Existenz während dieser Phase.
Die Mutterschaftsentschädigung erfüllt zentrale soziale und wirtschaftliche Aufgaben:
Obwohl immer noch Ausbaubedarf (z. B. Elternzeit) besteht, ist die Mutterschaftsentschädigung ein Grundpfeiler für soziale Gleichstellung.
Frauen, die ALV-Taggelder beziehen, haben ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
Die ALV-Zahlungen werden während des Mutterschaftsurlaubs pausiert, und die EO übernimmt den Lohnersatz.
Früheres Einkommen: 4’200 CHF
Mutterschaftsentschädigung: 4’200 × 0.8 = 3’360 CHF
Taggeld: 3’360 / 30 = 112 CHF
Dies ist oft höher als ALV-Taggelder, die nur 70–80 % des versicherten Lohns betragen.
Muss ein Neugeborenes länger im Spital bleiben, kann der Mutterschaftsurlaub verlängert werden – bis maximal 56 Tage zusätzlich.
Voraussetzungen:
Neugeborenes 4 Wochen im Spital
→ Verlängerung möglich
→ zusätzliche Auszahlung: 4 Wochen × 7 Tage = 28 Tage
→ 138 CHF pro Tag = 3’864 CHF zusätzlich
Dieser Mechanismus verhindert finanzielle Härten in schwierigen medizinischen Situationen.
„Mutterschaftsentschädigung ist steuerfrei.“ → Falsch, sie ist AHV- und steuerpflichtig.
„Nur angestellte Frauen haben Anspruch.“ → Selbstständige und Arbeitslose ebenfalls.
„Ein Teilzeitarbeitsverhältnis reduziert den Anspruch komplett.“ → Nein, nur proportional.
„Mutterschaftsurlaub beginnt, wann ich will.“ → Nein, immer ab Geburt.
„Bei Kündigung vor der Geburt gibt es keine Entschädigung.“ → Falsch, solange Kündigungsschutz gültig ist.
Die Mutterschaftsentschädigung ist ein zentrales Element des Schweizer Sozialversicherungssystems und schützt Mütter vor existenziellen Risiken in einer sensiblen Lebensphase. Sie stellt sicher, dass Frauen nach der Geburt genügend Zeit haben, sich körperlich zu erholen und sich ihrem Neugeborenen zu widmen. Durch klare gesetzliche Regeln, finanzielle Stabilität und soziale Sicherheit stärkt die Mutterschaftsentschädigung sowohl Familien als auch den Arbeitsmarkt. Sie bleibt ein unverzichtbares Schutzinstrument – mit Potenzial für zukünftige Weiterentwicklungen wie Elternzeit oder flexible Modelle.
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