Mindestpension: Was ist damit gemeint?

Die Mindestpension – in der Schweiz in der Regel als Minimalrente bezeichnet – ist Teil der ersten Säule des Schweizer Vorsorgesystems und wird durch die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanziert. Die volle Minimalrente bekommen Menschen, wenn sie 44 bzw. 43 AHV-Beitragsjahre vorweisen können und das Alter von 65 Jahren erreichen. Im Jahr 2024 liegt die Minimalrente/Mindestpension in der Schweiz für Einzelpersonen bei 1.225 CHF monatlich. Dadurch soll das Existenzminimum wesentlich gedeckt werden.

Was unsere Nutzer sagen

5 stars
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
5 stars
"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
5 stars
"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
5 stars
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Loading...