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DSG-KONFORM
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die Lohnfortzahlung beschreibt den gesetzlichen oder vertraglich geregelten Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Schweiz, während einer krankheits-, unfall- oder mutterschaftsbedingten Arbeitsverhinderung weiterhin den Lohn zu erhalten. Sie schützt die finanzielle Existenz während Zeiten, in denen die Erwerbsfähigkeit vorübergehend eingeschränkt ist. Die Lohnfortzahlung basiert auf Arbeitsrecht, Sozialversicherungen und teils ergänzenden Kollektivverträgen [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Lohnanspruch trotz vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
Gesetzlich geregelt im Obligationenrecht (OR)
Dauer abhängig von Dienstjahren und Skalen
Oft durch Krankentaggeldversicherung ergänzt
Gilt bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Militärdienst
Arbeitgeber bezahlt mindestens Teil des Lohnes weiter
Absicherung durch AHV, IV, EO, UVG je nach Situation
Die Schweizer Lohnfortzahlung stützt sich auf verschiedene Rechtsgrundlagen:
Das OR verpflichtet Arbeitgeber zur Lohnzahlung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung und regelt Mindestansprüche:
Bei Unfällen übernimmt die obligatorische Unfallversicherung (UVG):
Bei Mutterschaft, Vaterschaft oder Dienstpflicht:
Wenn Arbeitsunfähigkeit langfristig bleibt, zahlt die IV:
Krankheit ist im OR nur minimal abgesichert. Deshalb vereinbaren viele Betriebe Taggeldversicherungen (80 % des Lohnes für bis zu 720 Tage).
Die Berechnung hängt davon ab, welche Rechtsgrundlage greift:
Berechnung:
Monatslohn / 30 × Anzahl Tage Arbeitsunfähigkeit
Beispiel:
Lohn: 5’000 CHF
5’000 / 30 = 166.67 CHF pro Tag
Bei 14 Krankheitstagen:
→ 166.67 × 14 = 2’333.38 CHF
Oft: 80 % des Lohnes während 720 Tagen
Beispiel:
Lohn: 6’000 CHF
6’000 × 0.8 = 4’800 CHF monatlich
80 % des versicherten Lohnes
Berechnung nach Tageslohn:
6’000 / 30 = 200 CHF
200 × 0.8 = 160 CHF pro Tag
80 % des Lohns, maximal 220 CHF pro Tag.
Beispiel:
Lohn: 8’000 CHF
80 % = 6’400
6’400 / 30 = 213.33 → unter Maximalwert
→ 213.33 × 98 = 20’906 CHF
Lohnfortzahlung verhindert:
Sie ist besonders wichtig für:
Ohne Lohnfortzahlung würden krankheitsbedingte Ausfälle untragbare finanzielle Folgen haben.
Ein Mitarbeiter arbeitet im 5. Dienstjahr und verdient 5’500 CHF. Er fällt wegen einer Operation 12 Wochen aus.
Nach Zürcher Skala hat er Anspruch auf 11 Wochen Lohnfortzahlung.
Berechnung:
5’500 / 30 = 183.33 CHF pro Tag
183.33 × (11 Wochen × 7 Tage = 77 Tage)
→ 183.33 × 77 = 14’100 CHF
Der 12. Woche wird durch Krankentaggeldversicherung abgedeckt:
5’500 × 0.8 = 4’400 CHF pro Monat
→ für 1 Woche: 4’400 / 4 = 1’100 CHF
Insgesamt erhält er für 12 Wochen:
14’100 + 1’100 = 15’200 CHF
Dieses Beispiel zeigt die Kombination von OR und Taggeldversicherung.
Ein Bauarbeiter mit Monatslohn von 6’200 CHF stürzt bei der Arbeit und fällt 6 Wochen aus.
Berechnung Tageslohn:
6’200 / 30 = 206.67 CHF
UVG bezahlt 80 % ab Tag 3:
206.67 × 0.8 = 165.33 CHF pro Tag
Für 6 Wochen (42 Tage) abzüglich 2 Karenztage:
40 Tage × 165.33 = 6’613.20 CHF
Da UVG alle medizinischen Kosten übernimmt, fallen keine Selbstbehalte oder Franchise an.
Dieses Beispiel zeigt die hohe finanzielle Stabilität im Unfallfall.
Bereich Krankheit Unfall Deckung OR + KTG UVG Leistung mind. 3 Wochen, dann KTG 80 % Taggeld ab 3. Tag Kostenübernahme Franchise & Selbstbehalt keine Franchise, kein Selbstbehalt medizinische Kosten KVG UVG.
Krankheit ist der häufigste Grund für Erwerbsausfälle. Da OR nur minimale Leistungen garantiert, ist eine KTG-Versicherung entscheidend.
80 % Lohn
720 Tage innerhalb 900 Tagen
Lohn nach wenigen Wochen weg
Sozialhilfebedarf
Risiko von Schulden
Kündigung nach Ablauf Kündigungsschutz möglich
Mutterschaft löst spezielle Lohnfortzahlungsmechanismen aus:
Wenn Krankheit länger dauert, kann IV (Invalidenversicherung) Leistungen übernehmen:
Der Übergang von Lohnfortzahlung → KTG → IV muss gut koordiniert werden.
„Jeder hat Anspruch auf 100 % Lohnfortzahlung.“ → Nein, OR garantiert Mindestansprüche.
„Unfall und Krankheit sind gleich geschützt.“ → Falsch: Unfall ist besser gedeckt.
„KTG ist Pflicht.“ → Nein, aber sehr sinnvoll.
„Mutterschaft = Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.“ → Nein, über EO.
„Lohnfortzahlung gilt unbegrenzt.“ → Nein, abhängig von Dienstjahren.
Die Lohnfortzahlung ist ein zentraler Pfeiler der Schweizer Arbeits- und Sozialversicherung. Sie sichert den Lebensunterhalt in Zeiten von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft und schützt Arbeitnehmer vor schweren finanziellen Folgen. Durch die Kombination von gesetzlicher Lohnfortzahlung, UVG, EO und Krankentaggeld entsteht ein hochwirksames Sicherheitsnetz. Dennoch ist es entscheidend, die Unterschiede, Berechnungsmechanismen und Grenzen zu kennen, um finanziell gut abgesichert zu sein.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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