Listenspital: Was ist damit gemeint? (Definition, Erklärung)

Ein Listenspital ist ein Spital oder eine Klinik, die auf der offiziellen Spitalliste eines Kantons aufgeführt ist und damit berechtigt ist, Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) abzurechnen. Nur Listenspitäler garantieren eine vollständige Kostenübernahme der stationären Behandlung durch Krankenkasse und Kanton, ausser bei medizinisch begründeten Ausnahmen. Die Spitallisten werden kantonal erstellt und regelmässig überprüft, um Qualität, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit zu gewährleisten [1].


Was unsere Nutzer sagen

5 stars
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
5 stars
"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
5 stars
"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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