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DSG-KONFORM
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die Leistungsverordnung bezeichnet im Schweizer Gesundheitssystem eine zentrale, gesetzlich geregelte Bestimmung, welche exakt festlegt, welche medizinischen Leistungen von der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) übernommen werden und unter welchen Bedingungen. Sie bestimmt, welche Behandlungen, Medikamente, Diagnostikverfahren, Präventionsleistungen und Pflegeleistungen Pflichtleistungen sind. Die Leistungsverordnung ist damit ein Kernbestandteil der Kostensteuerung und Qualitätssicherung im Schweizer Gesundheitswesen [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Regelt, welche Leistungen die Grundversicherung bezahlt
Teil des Krankenversicherungsgesetzes (KVG)
Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein
Grundlage für Abrechnung, Kostengutsprachen und Kontrolle
Verhindert Überversorgung und unnötige Kosten
Gilt für Ärzte, Spitäler, Therapeuten, Apotheken
Leitet Entscheidungen über Rückerstattung und Tarifstrukturen
Die Leistungsverordnung dient dem Schutz der Versicherten – sowohl finanziell als auch medizinisch. Sie sorgt dafür, dass nur Leistungen bezahlt werden, die:
sind. Dieses sogenannte WZW-Prinzip steht im Zentrum des KVG.
Ohne klare Leistungsverordnung würden:
Die Leistungsverordnung schafft also Transparenz, Rechtsklarheit und Kostenkontrolle.
Sie umfasst diverse Bereiche:
z. B. Konsultationen, Diagnostik, Behandlungen
→ Abrechnung über TARMED (ambulant) oder SwissDRG (stationär)
Nur Medikamente der Spezialitätenliste (SL) sind KVG-pflichtig.
Analysenliste (AL) → regelt, welche Laborwerte bezahlt werden.
MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste) → Hilfsmittel wie Inkontinenzmaterial, Diabetesbedarf.
z. B. Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft.
Nur bei ärztlicher Anordnung und für zugelassene Indikationen.
Seit 2022 über ärztliche Anordnung vergütet.
Jede dieser Kategorien hat detaillierte Unterlisten, Bedingungen und Ausschlüsse.
Die Kostenübernahme folgt dem KVG:
Beispiel:
Laboruntersuchung: 240 CHF
Franchise nicht erfüllt → Patient zahlt 240 CHF selbst
Wenn Franchise erfüllt:
Selbstbehalt 10 % → 24 CHF
→ Rückerstattung 216 CHF
Die Leistungsverordnung entscheidet, ob die Untersuchung überhaupt erstattungsfähig ist.
Ein 45-jähriger Mann hat seit 8 Wochen Rückenschmerzen. Der Hausarzt verordnet ein MRI.
Gemäss Leistungsverordnung wird ein MRI der LWS nur nach 6 Wochen konservativer Behandlung oder bei Alarmzeichen vergütet.
Der Patient erfüllt die Kriterien:
Kosten MRI: 850 CHF
Franchise: 500 CHF
→ 500 CHF selbst zahlen
Rest: 350 CHF → Selbstbehalt 10 % = 35 CHF
→ Rückerstattung: 315 CHF
→ Eigenkosten: 535 CHF
Ohne Erfüllung der Kriterien hätte die Krankenkasse das MRI verweigert.
Das Beispiel zeigt, wie die Leistungsverordnung medizinische Indikationen absichert.
Eine 36-jährige Frau wünscht ein neues, teueres Präparat gegen Migräne (Kosten: 450 CHF pro Packung).
Das Medikament befindet sich nicht auf der Spezialitätenliste (SL).
Die Krankenkasse lehnt ab:
Begründung: keine ausreichende Wirksamkeitsnachweise laut Leistungsverordnung.
Die Frau erhält stattdessen ein ähnlich wirkendes, bereits gelistetes Medikament (Kosten: 92 CHF).
Die KVG übernimmt:
92 – (Selbstbehalt 10 % = 9.20)
→ Rückerstattung: 82.80 CHF
Dieses Beispiel verdeutlicht, wie die Leistungsverordnung Kostenkontrolle und wissenschaftliche Standards kombiniert.
Ein neues Medikament oder eine neue Behandlung wird nur aufgenommen, wenn:
Dieser Prozess dauert oft Monate bis Jahre.
Versicherungen sind verpflichtet, alle Leistungen der Leistungsverordnung zu übernehmen – und nur diese.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überwacht:
Ohne diese Regelung wären die Kosten im Schweizer Gesundheitswesen weit höher.
Die Leistungsverordnung garantiert:
Sie schützt Versicherte vor teuren „Modebehandlungen“ ohne Nutzen und stellt sicher, dass notwendige Therapien bezahlbar bleiben.
„Was der Arzt verordnet, muss die Kasse zahlen.“
→ Nur, wenn es auf der Leistungsverordnung steht.
„Neue Medikamente sind automatisch besser.“
→ Nicht zwingend, häufig fehlen Daten.
„Zusatzversicherung ersetzt die Leistungsverordnung.“
→ Nein, sie ergänzt sie nur.
„Alle Therapien werden bezahlt, wenn sie helfen.“
→ WZW-Kriterien müssen erfüllt sein.
„Jedes Labor ist automatisch gedeckt.“
→ Nur gelistete Analysen.
Die Leistungsverordnung ist eine tragende Säule des Schweizer Krankenversicherungssystems. Sie definiert klar, welche medizinischen Leistungen obligatorisch vergütet werden, schützt Versicherte vor überhöhten Kosten und gewährleistet medizinische Qualität. Gleichzeitig ermöglicht sie eine faire, überprüfbare und kosteneffiziente Versorgung. Wer die Leistungsverordnung versteht, kann medizinische Entscheidungen besser einordnen, Rückerstattungen korrekt prüfen und Konflikte mit der Krankenkasse vermeiden.
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24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
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24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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Anonym
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