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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Ein Leistungsstopp bezeichnet die vorübergehende oder vollständige Einstellung der Kostenübernahme durch eine Krankenkasse, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Er tritt meist ein, wenn Prämien nicht bezahlt wurden, vertragliche Regeln eines Versicherungsmodells (z. B. Telmed, Hausarzt, HMO) verletzt wurden oder gesetzliche Bedingungen nicht eingehalten sind. Ein Leistungsstopp kann erhebliche finanzielle und gesundheitliche Folgen haben, da Versicherte Behandlungen zunächst selbst bezahlen müssen [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Einstellung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Häufig wegen Prämien- oder Kostenbeteiligungsausständen
Gilt auch bei Verletzung von Versicherungsmodell-Regeln
Leistungen müssen dann privat bezahlt werden
Ausnahme: Notfallbehandlungen immer gedeckt
Leistungsstopp betrifft Grund- und Zusatzversicherung
Wiedereinsetzung erst nach Erfüllung aller Voraussetzungen
Die rechtliche Basis des Leistungsstopps befindet sich im KVG (Krankenversicherungsgesetz) sowie im jeweils gültigen Versicherungsvertrag. Versicherer dürfen Leistungen zurückhalten, bis alle vertraglichen und gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
1. Ausstehende Prämien
Wer Krankenkassenprämien oder Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt) nicht bezahlt, gerät in Verzug.
Der Versicherer darf nach mehreren Mahnstufen den Leistungsstopp aussprechen.
2. Verletzung des Versicherungsmodells
Beispiele:
Behandlungskosten werden dann nicht erstattet.
3. Falsche Angaben oder fehlende Informationen
z. B. fehlende Arztberichte, unklare Diagnosen, nicht eingereichte Rechnungen.
4. Zusatzversicherung ausgeschlossen
Ein Leistungsstopp kann auch Zusatzversicherungen betreffen, wenn Verträge verletzt werden.
Wichtig
Notfallbehandlungen müssen gemäss KVG immer bezahlt werden, auch bei Leistungsstopp.
Bei einem Leistungsstopp müssen Versicherte sämtliche Leistungen zuerst selbst bezahlen.
Arztkonsultation: 140 CHF
Labor: 80 CHF
Medikamente (SL): 45 CHF
Gesamtkosten: 265 CHF – werden nicht erstattet.
Bei chronischen Erkrankungen kann das monatlich leicht über 400–600 CHF betragen.
Der Leistungsstopp wird erst aufgehoben, wenn:
Sobald der Stopp entfernt ist, übernimmt die Kasse wieder alle KVG-Leistungen gemäss Franchise und Selbstbehalt.
Ein 27-jähriger Mann verliert seine Stelle und bezahlt während drei Monaten seine Krankenkassenprämien nicht.
Monatsprämie: 320 CHF
Ausstände: 320 × 3 = 960 CHF
Mahngebühren + Verzugszinsen: 80 CHF
→ Total: 1’040 CHF
Die Krankenkasse verhängt Leistungsstopp.
Er hat plötzlich starke Zahnschmerzen und besucht eine Notfallpraxis.
Kosten Behandlung:
Er begleicht seine Ausstände nach zwei Monaten.
Leistungsstopp wird aufgehoben, aber die bereits entstandenen Kosten bleiben privat zu tragen.
Dieses Beispiel zeigt, wie schnell ein Leistungsstopp hohe Zusatzbelastungen erzeugen kann.
Eine 39-jährige Frau mit Telmed-Versicherung geht direkt zum Dermatologen, ohne vorher Medgate anzurufen.
Die Kasse verweigert die Kostenübernahme gemäss Vertragsbedingungen.
Kosten Behandlung:
Franchise hätte bereits erreicht sein können – die Kasse hätte normalerweise 90 % übernommen.
Doch durch die Verletzung des Telmed-Vertrags bleiben 370 CHF an der Patientin.
Sie muss erst die vertraglichen Regeln wieder einhalten, um volle Leistungsberechtigung zu erhalten.
Dieses Beispiel zeigt, dass Leistungsstopps nicht nur finanzielle, sondern organisatorische Aspekte betreffen.
Ein Leistungsstopp kann sich besonders negativ auswirken auf:
Wer ein geringes Einkommen hat, kann beim Kanton eine Prämienverbilligung beantragen.
Modelle wie Telmed oder HMO sind günstiger, wenn man die Regeln gut einhält.
Versicherungen bieten in vielen Fällen monatliche Abzahlungspläne an.
Viele Leistungsstopps entstehen durch übersehene Mahnungen.
Gemeinden unterstützen bei finanziellen Engpässen.
In der Regel erfolgt die Wiederfreischaltung innert 1–4 Wochen, sobald alle Bedingungen erfüllt sind.
„Die Krankenkasse darf Notfälle blockieren.“ → Falsch, Notfälle sind IMMER gedeckt.
„Ein Leistungsstopp betrifft nur die Zusatzversicherung.“ → Betrifft auch KVG.
„Franchise muss doppelt bezahlt werden.“ → Nein, aber Leistungen werden während des Stopps nicht vergütet.
„Bei Modellverstössen zahlt die Kasse immer einen Teil.“ → Oft gar nichts.
„Wer Leistungsstopp hat, kann Arzt wechseln.“ → Ja, aber Bezahlung erfolgt privat.
Der Leistungsstopp ist ein bedeutendes, aber häufig missverstandenes Instrument im Schweizer Krankenversicherungssystem. Er schützt Versicherungen vor offenen Forderungen und stellt sicher, dass Modellregeln eingehalten werden. Für Versicherte kann ein Leistungsstopp jedoch schnell zu hohen Kosten und gesundheitlichen Risiken führen. Wer früh reagiert, Prämienfristen einhält und Versicherungsmodelle korrekt nutzt, kann Probleme vermeiden. Ein transparenter Umgang mit Rechnungen und eine gute Kommunikation mit der Krankenkasse sind entscheidend, um Leistungsstopps vorzubeugen oder rasch aufzuheben.
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