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DSG-KONFORM
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Der Leistungskatalog umfasst alle medizinischen Leistungen, die von der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) in der Schweiz bezahlt werden müssen. Er legt genau fest, welche Behandlungen, Arzneimittel, diagnostischen Verfahren, Therapien und Pflegeleistungen vergütet werden – und unter welchen Bedingungen. Der Leistungskatalog dient als rechtliche Grundlage für Rückerstattungen und stellt sicher, dass nur wirksame, zweckmässige und wirtschaftliche Leistungen übernommen werden [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Liste aller KVG-pflichtigen medizinischen Leistungen
basiert auf WZW-Kriterien: wirksam, zweckmässig, wirtschaftlich
umfasst ambulante, stationäre und spezielle Leistungen
regelt Medikamente, Hilfsmittel, Analysen, Therapien
Grundlage für Rückerstattung durch Krankenkassen
wird regelmässig vom BAG aktualisiert
schützt Versicherte vor unnötigen Kosten
Der Leistungskatalog besteht aus mehreren Unterlisten und Verordnungen, die zusammen definieren, was bezahlt wird:
Standardisierter Katalog für ambulante Arztleistungen.
Fallpauschalen für Spitalaufenthalte.
Liste aller Medikamente, die erstattungsfähig sind.
Laboruntersuchungen, die vergütet werden.
Hilfsmittel wie Inkontinenzmaterial, Diabeteszubehör, Orthesen.
Regelt psychologische und psychiatrische Leistungen.
Umfassende Leistungen vor, während und nach der Geburt – ohne Franchise/Selbstbehalt.
Jede dieser Listen hat eigene Regeln, Limiten, Kriterien und Preise.
Eine Leistung wird nur vergütet, wenn sie auf einer Liste des Leistungskatalogs steht und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nur Leistungen, die:
sind, werden aufgenommen.
Medikament A: 200 CHF pro Packung
Medikament B: 60 CHF pro Packung
→ Gleiche Wirkung: B wird gelistet, A nur bei Spezialindikation.
So verhindert der Leistungskatalog unnötige Kostensteigerungen.
Ein 47-jähriger Mann leidet seit drei Wochen unter Rückenschmerzen. Sein Arzt empfiehlt ein MRI, doch die Krankenkasse lehnt ab.
Grund:
Gemäss Leistungskatalog wird ein MRI nur vergütet, wenn:
Kosten MRI: 850 CHF
Da Franchise noch nicht erreicht → 850 CHF hätte er ohnehin selbst zahlen müssen.
Nach vier Wochen, trotz Physio erfolglos, wird ein MRI indiziert und nun von der Kasse gedeckt.
Neue Berechnung:
850 – 200 CHF Franchise-Rest = 650 CHF
→ Selbstbehalt 10 % = 65 CHF
→ Rückerstattung 585 CHF
Dieses Beispiel zeigt, wie der Leistungskatalog medizinische Kriterien vorgibt und Kosten steuert.
Eine Frau mit chronischer Migräne möchte ein neues, teures Medikament ausprobieren.
Preis: 480 CHF pro Monat
Das Medikament ist nicht auf der Spezialitätenliste (SL), weil Wirksamkeit unzureichend nachgewiesen wurde.
Folge:
Die Patientin entscheidet sich nach Beratung für ein gelistetes Medikament:
Kosten: 85 CHF pro Monat
→ KVG übernimmt (nach Franchise) 90 %
Eigenkosten: 8.50 CHF
Dieses Beispiel zeigt, wie der Leistungskatalog kosteneffiziente Therapieentscheidungen beeinflusst.
Der Aufnahmeprozess erfolgt durch:
Typische Streichungsgründe:
Der Leistungskatalog garantiert:
Versicherte wissen genau, welche Leistungen gedeckt sind.
Alle erhalten dieselben medizinisch notwendigen Leistungen.
Unwirksame Behandlungen werden nicht bezahlt.
Leistungen sind öffentlich zugänglich und einsehbar.
Der Katalog verhindert Prämienexplosionen.
Versicherte können Kosten und Behandlungswege besser abschätzen.
Zusatzversicherungen nach VVG zahlen Leistungen, die nicht im Leistungskatalog stehen, wie:
Beispiel:
Brille 600 CHF
Zusatzversicherung deckt 300 CHF
→ Eigenkosten: 300 CHF
Ohne Zusatzversicherung: 600 CHF
Kasse fordert zusätzliche Begründungen.
Patienten glauben, eine Leistung sei gedeckt – ist sie aber nicht.
z. B. Psychotherapie ohne ärztliche Anordnung.
SwissDRG oder TARMED unterschiedlich interpretiert.
In solchen Fällen hilft oft die Ombudsstelle, die neutral vermittelt.
„Wenn der Arzt es verordnet, muss es bezahlt werden.“ → Falsch.
„Neue Medikamente sind automatisch im Katalog.“ → Nein, oft erst nach Jahren.
„Alles im Spital wird gedeckt.“ → Nur KVG-pflichtige Leistungen.
„Leistungskatalog = Zusatzversicherung.“ → Grundversicherung/ Zusatz klar getrennt.
„Laboranalysen sind immer gedeckt.“ → Nur laut Analysenliste.
Der Leistungskatalog ist das Fundament der Schweizer Grundversicherung. Er definiert, welche medizinischen Leistungen bezahlt werden, schützt Versicherte vor unnötigen Kosten und stellt sicher, dass Behandlungen wissenschaftlich fundiert sind. Gleichzeitig verhindert er eine unkontrollierte Kostensteigerung im Gesundheitswesen. Wer den Leistungskatalog kennt, kann Behandlungswege besser verstehen, Konflikte vermeiden und medizinische Entscheidungen informierter treffen.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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