Lebensgemeinschaft: Was ist damit gemeint? (Definition, Erklärung)

Eine Lebensgemeinschaft bezeichnet das dauerhafte Zusammenleben zweier Personen in einem gemeinsamen Haushalt ohne formelle Ehe oder eingetragene Partnerschaft. Sie zeichnet sich durch eine emotionale, wirtschaftliche und häufig auch rechtliche Verbundenheit aus, obwohl sie gesetzlich weniger stark geregelt ist als die Ehe. Lebensgemeinschaften spielen in der Schweiz eine wichtige Rolle bei Versicherungen, Steuern, Sozialleistungen und der gemeinsamen Haushaltsführung [1].


Was unsere Nutzer sagen

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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
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"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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