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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Eine Lebensgemeinschaft bezeichnet das dauerhafte Zusammenleben zweier Personen in einem gemeinsamen Haushalt ohne formelle Ehe oder eingetragene Partnerschaft. Sie zeichnet sich durch eine emotionale, wirtschaftliche und häufig auch rechtliche Verbundenheit aus, obwohl sie gesetzlich weniger stark geregelt ist als die Ehe. Lebensgemeinschaften spielen in der Schweiz eine wichtige Rolle bei Versicherungen, Steuern, Sozialleistungen und der gemeinsamen Haushaltsführung [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Zusammenleben ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft
gemeinsame Haushalts- und Lebensführung
rechtlich weniger geschützt als die Ehe
Bedeutung für AHV/IV/EL und Versicherungen
wichtig für Erbrecht und Vorsorgeplanung
Kinderbetreuung und Unterhalt müssen klar geregelt werden
Vertragliche Absicherungen sind sinnvoll
Die Lebensgemeinschaft – auch Konkubinat genannt – ist gesetzlich kaum geregelt. Sie entsteht formlos, ohne Anmeldung oder Vertrag. Dennoch beeinflusst sie zahlreiche Lebensbereiche:
Kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch nach Trennung
Kein gesetzlicher Erbanspruch
Lebensgemeinschaften werden separat besteuert, was oft günstiger ist.
Jede Person hat eine eigene KVG-Grundversicherung.
Partner haben keine gegenseitigen Versicherungsansprüche, ausser vertraglich geregelt.
Lebensgemeinschaften haben steuerliche Vorteile, aber auch Lücken bei Tod oder Trennung.
Partner A: 70’000 CHF Einkommen
Partner B: 45’000 CHF Einkommen
Bei getrennten Steuern (Lebensgemeinschaft):
A zahlt ca. 8’500 CHF
B zahlt ca. 4’200 CHF
→ Total: 12’700 CHF
Bei Ehe (Heiratsstrafe möglich):
Gesamteinkommen 115’000 CHF
Steuern ca.: 15’500 CHF
Differenz:
15’500 – 12’700 = 2’800 CHF Mehrbelastung bei Ehe.
Lebensgemeinschaften sind also steuerlich oft günstiger.
Ein Paar lebt seit 5 Jahren zusammen, er verdient 6’000 CHF, sie 4’000 CHF.
Sie teilen Miete, Nebenkosten und Versicherungsprämien.
Gesamtkosten:
Sie teilen 60/40 entsprechend ihres Einkommens:
Bei einer Trennung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Unterhaltszahlungen, obwohl sie jahrelang den Haushalt geführt hat.
Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig vertragliche Regelungen für finanzielle Fairness sind – z. B. ein Konkubinatsvertrag.
Ein Paar lebt unverheiratet zusammen und bekommt ein Kind.
Die Mutter arbeitet 50 % (3’200 CHF/Monat), der Vater 100 % (7’000 CHF/Monat).
AHV/IV/EO:
Bei Tod des Vaters:
Das Paar hat keine erbrechtliche Absicherung:
→ Der Vater müsste ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen, um die Partnerin zu begünstigen.
Dieses Beispiel zeigt die deutlichen Unterschiede zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft im Versicherungsrecht.
Jede erwerbstätige Person ist beruflich und nichtberuflich versichert.
Partner haben keine gegenseitigen Ansprüche.
Keine gemeinsamen Policen
Keine Familienrabatte
Jede Person hat eigene Franchise und Selbstbehalt.
Sinnvoll für gemeinsame Gesundheitsleistungen oder Spitalzusatzversicherungen.
Oft können Partner in derselben Police günstiger abschliessen.
Sehr wichtig, weil unverheiratete Partner keinen gesetzlichen Erbanspruch haben.
Beispiel:
Lebensversicherungssumme: 200’000 CHF
Jahresprämie: 380 CHF
Partner wird als Begünstigte eingetragen.
Lebensgemeinschaften können eine gemeinsame Police nutzen, was Kosten spart.
Beispiel Einsparung:
Einzelpolicen: 240 + 300 CHF
Gemeinsame Police: 420 CHF
→ Ersparnis: 120 CHF/Jahr
Da die Lebensgemeinschaft kaum gesetzlich geschützt ist, empfiehlt sich ein Vertrag.
Regelt:
Ein Konkubinatsvertrag kostet zwischen 300–1’200 CHF, je nach Umfang – oft eine sinnvolle Investition.
Keine Witwen- oder Witwerrenten für Partner.
Nur Kinder haben Anspruch auf Halbwaisenrente.
Viele Kassen zahlen Lebenspartnern Leistungen aus, wenn gemeldet.
Ohne Testament:
Partner erbt nichts.
Beispiel:
Nachlass: 200’000 CHF
Ohne Testament erben Kinder und Eltern → Partner: 0 CHF
Mit Testament kann bis max. des frei verfügbaren Teils vererbt werden.
Lebensgemeinschaften bieten:
Jedoch entsteht oft ein unsichtbares Risiko:
Ohne Ehe fehlt rechtlicher Schutz in Krankheit, Unfall, Tod und Trennungssituationen.
Gerade bei:
ist dies besonders relevant.
Lebensgemeinschaft ist fast wie Ehe.“ → Nur emotional, nicht rechtlich.
„Wir wohnen zusammen, also sind wir abgesichert.“ → Falsch.
„Partner bekommt automatisch Geld aus der AHV.“ → Nein.
„Wir brauchen keinen Vertrag.“ → Oft erst bei Trennung erkannt.
„Lebensgemeinschaft ist steuerlich immer besser.“ → Nicht immer; kantonal verschieden.
Die Lebensgemeinschaft ist eine moderne, flexible Form des Zusammenlebens, jedoch mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Unterschieden gegenüber der Ehe. Gerade in Bezug auf Versicherungen, Vorsorge, Erbrecht und Kinder ist Eigeninitiative nötig, da der Staat kaum Schutz bietet. Wer seine Lebensgemeinschaft vertraglich absichert, Versicherungen richtig einsetzt und Vorsorge lückenlos regelt, schafft Stabilität und Sicherheit. Lebensgemeinschaften funktionieren am besten, wenn sie bewusst geplant werden – nicht nur emotional, sondern auch rechtlich und finanziell.
Das von unseren Partnern unterstützte Expertenteam steht Ihnen gerne von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr per Telefon, E-Mail, Video-Chat oder auch bei Ihnen zu Hause zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und sich kostenlos und umfassend zum Thema «Versicherungen und Vorsorge» in der Schweiz beraten zu lassen.
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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