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DSG-KONFORM
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Kündigungstermine bezeichnen die verbindlich festgelegten Zeitpunkte, zu denen Versicherte ihren Krankenversicherungsvertrag kündigen können. Sie spielen insbesondere in der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) sowie in der Zusatzversicherung (VVG) eine zentrale Rolle, da sie bestimmen, wann ein Versicherungswechsel möglich ist. Kündigungstermine sichern administrative Stabilität, vermeiden Versicherungslücken und strukturieren den jährlich wiederkehrenden Wechselprozess [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
fixe Termine für Kündigung der Krankenversicherung
unterschiedliche Regeln für Grund- und Zusatzversicherung
KVG-Kündigung meist per 30. November möglich
Modelle oder Franchisewechsel oft nur zum Jahresende
VVG-Verträge haben individuelle Fristen
verspätete Kündigung = Automativerlängerung
wichtig für Prämieneinsparungen und Versicherungswechsel
Die Regeln im KVG sind klar und schweizweit einheitlich geregelt.
Versicherte können ihre Grundversicherung jedes Jahr mit Wirkung auf den 31. Dezember kündigen.
Frist:
Kündigung muss bis 30. November bei der Krankenkasse eintreffen.
Poststempel zählt.
Wer seine Franchise (z. B. von 2’500 auf 300 CHF) wechseln will, muss ebenfalls bis 30. November kündigen.
Nur möglich für Personen mit Mindestfranchise (300 CHF Erwachsene, 0 CHF Kinder).
Frist: 31. März
Verspätete Kündigungen führen zu:
Die Kasse ist verpflichtet, die Kündigung anzunehmen, wenn Fristen und Bedingungen erfüllt sind.
Zusatzversicherungen unterliegen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht dem KVG.
Daher gelten andere, oft strengere Regeln.
Jede Zusatzversicherung hat eigene Fristen:
Viele Zusatzversicherungen haben:
Bei Prämienerhöhung besteht Sonderkündigungsrecht, meist innerhalb von 30 Tagen.
Ein Wechsel der Grundversicherung ist unabhängig von der Zusatzversicherung möglich.
Kündigungen müssen folgendes erfüllen:
Beispiel:
Prämie alte Kasse: 420 CHF
Neue Kasse: 360 CHF
Frist verpasst → 420 CHF für 12 weitere Monate
Jahresmehrkosten:
420 – 360 = 60 CHF / Monat
60 × 12 = 720 CHF
Eine 34-jährige Frau möchte vom Standardmodell auf ein günstigeres Telmed-Modell wechseln und kündigt am 1. Dezember per A-Post.
Ihre Kündigung trifft am 2. Dezember ein → zu spät.
Die Krankenkasse lehnt die Kündigung rechtlich korrekt ab.
Finanzielle Folgen:
Jahresmehrkosten:
60 × 12 = 720 CHF
Dieses Beispiel zeigt, wie eine minimal verspätete Kündigung zu hohen Kosten führt. Die einfachste Lösung wäre ein Einschreiben vor dem 30. November gewesen, um den Poststempel zu sichern.
Ein 56-jähriger Mann hat eine Spitalzusatzversicherung.
Der Vertrag sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten per 31. Dezember vor, jedoch ist diese im Kleingedruckten vermerkt.
Frist: 30. September
Kündigung erfolgt erst am 15. Oktober → zu spät.
Prämie weiter fällig: 98 CHF/Monat
Jahreskosten: 98 × 12 = 1’176 CHF
Er hätte bei einem Wechsel 35 CHF/Monat sparen können →
35 × 12 = 420 CHF.
→ Gesamter Schaden: 1’176 – 420 = 756 CHF
Dieses Beispiel zeigt, wie Zusatzversicherungen deutlich strengere Regelungen haben.
Prämien steigen jährlich – ohne rechtzeitige Kündigung bleiben Versicherte gebunden.
Kündigungstermine ermöglichen den Wechsel zu:
Versicherungswechsel wirken preisstabilisierend, da Kassen leistungsfähiger werden müssen.
Fristen verhindern parallele Policen.
„Hiermit kündige ich meine Grundversicherung per 31. Dezember fristgerecht. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung.“
Kein direkter Einfluss, jedoch:
IV-Beziehende können ebenfalls Kassen frei wählen; wichtig, weil:
EO beeinflusst nur Mutterschaftsentschädigung → Versicherung muss konsistent bleiben.
„Ich kann jederzeit kündigen.“ → Nein, strenge Fristen.
„Verpasste Frist = Ausnahme möglich.“ → Fast nie.
„Zusatzversicherung kann wie Grundversicherung gewechselt werden.“ → Sehr unterschiedliche Regeln.
„Notfallkündigungen sind möglich.“ → Nur bei Prämienerhöhung.
„Neue Versicherung muss Kündigung übernehmen.“ → Nur Bestätigung, nicht die Kündigung selbst.
Kündigungstermine sind ein zentraler Mechanismus des Schweizer Krankenversicherungssystems. Sie bestimmen, wann Versicherte ihre Kasse oder ihr Modell wechseln können – und haben grosse finanzielle Auswirkungen. Wer Fristen kennt und einhält, kann jährlich Hunderte bis Tausende Franken sparen. Klarheit, schriftliche Nachweise und frühzeitiges Handeln sind entscheidend, um unnötige Kosten und verpasste Wechselmöglichkeiten zu vermeiden.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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