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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Ein Kündigungsschreiben ist ein formal verfasstes Dokument, mit dem ein bestehendes Vertragsverhältnis rechtsgültig beendet wird. In der Schweiz betrifft dies häufig Arbeitsverträge, Mietverträge oder Versicherungsverträge. Ein korrekt formuliertes Schreiben ist essenziell, da es Fristen, gesetzliche Vorgaben und vertragliche Bestimmungen einhalten muss. Dadurch wird Klarheit geschaffen und Rechtssicherheit gewährleistet.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
in Kündigungsschreiben erfüllt in der Schweiz eine zentrale Funktion, da viele Rechtsbereiche auf klarer Schriftlichkeitberuhen. Besonders im Versicherungsbereich – etwa bei der Grundversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) oder Zusatzversicherungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) – sind genaue Fristen zwingend einzuhalten. Ein fehlerhaftes Kündigungsschreiben kann dazu führen, dass Verträge automatisch verlängert werden, was für Versicherte unerwünschte Zusatzkosten verursachen kann.
Bei Versicherungsverträgen spielen oft gesetzliche Kündigungstermine eine Rolle. Viele Zusatzversicherungen können jährlich gekündigt werden, meist mit einer dreimonatigen Frist. Beim KVG hingegen kann die obligatorische Grundversicherung jeweils zum 31. Dezember gekündigt werden, sofern das Kündigungsschreiben bis spätestens 30. November beim Versicherer eingeht. Diese klaren Deadlines erfordern präzises Vorgehen.
Auch im Arbeitsrecht – geregelt durch das OR (Obligationenrecht) – muss eine Kündigung eindeutig, fristgerecht und schriftlich erfolgen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen klar erkennen können, wann die Kündigung ausgesprochen wurde und wann das Arbeitsverhältnis endet. Besonders wichtig ist der Zugang des Schreibens: Eine Kündigung gilt erst als wirksam, wenn sie beim Empfänger eintrifft.
Ein wirksames Kündigungsschreiben enthält klar definierte Bestandteile. Zentral sind:
Die Berechnung der Frist erfolgt immer rückwärts vom gewünschten Enddatum. Beispiel: Soll ein Versicherungsvertrag per 31.12. enden und die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, muss das Schreiben bis spätestens 30.09. eingereicht werden. Die Berechnung lautet: 31.12. minus 3 Kalendermonate = 30.09.
Bei Mietverträgen gelten kantonale Unterschiede. Ein typisches Beispiel: Kündigungsfrist 3 Monate auf ein ortsübliches Mietende. Soll der Vertrag am 31.03. enden, muss das Schreiben bis 30.12. beim Vermieter eingehen. Wichtig ist, dass der Zugang zählt, nicht das Versanddatum.
Eine 39-jährige Versicherte möchte ihre Zusatzversicherung kündigen, weil sie günstigere Angebote gefunden hat. Die Police läuft jeweils per Kalenderjahr und hat eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Die Berechnung erfolgt wie folgt: Enddatum 31.12. – 3 Monate = 30.09.. Das Kündigungsschreiben muss also spätestens an diesem Datum beim Versicherer eintreffen.
Die Versicherte versendet das Schreiben per Einschreiben am 27.09.. Dank der Postzustellung am Folgetag geht es fristgerecht ein. Hätte sie jedoch erst am 29. oder 30.09. versendet und wäre die Postzustellung verspätet, wäre die Kündigung ungültig und die Police würde sich um ein weiteres Jahr verlängern – verursacht durch ein einziges falsch berechnetes Datum. Dieses Beispiel zeigt, wie entscheidend präzise Fristplanung ist.
Ein Arbeitnehmer mit einer vertraglichen Kündigungsfrist von einem Monat möchte sein Arbeitsverhältnis per 31.07.beenden. Die Berechnung lautet: 31.07. minus 1 Monat = 30.06. Das Schreiben muss spätestens an diesem Datum beim Arbeitgeber eintreffen.
Er sendet das Kündigungsschreiben am 29.06. per A-Post. Es trifft am 30.06. ein und ist somit rechtzeitig. Wäre der 30.06. jedoch ein Samstag und der Arbeitgeber hätte keinen Briefkasten, hätte der Zugang erst am Montag stattgefunden, was rechtlich verspätet wäre. In einem solchen Fall verlängert sich das Arbeitsverhältnis automatisch bis zum nächsten Monatsende, also 31.08. Dies beeinflusst auch das Einkommen: Ein zusätzlich bezogener Monatslohn könnte beispielsweise CHF 5200 betragen und wäre unbeabsichtigt fällig.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig nicht nur das Datum des Schreibens, sondern der tatsächliche physische Zugang des Dokuments ist.
Im Schweizer Recht ist die Kündigung grundsätzlich formfrei, aber aus Beweisgründen wird die Schriftform dringend empfohlen. Besonders häufig wird das Kündigungsschreiben per Einschreiben versendet, da der Zustellungsnachweis entscheidend ist.
Versicherungsrecht nach dem VVG erlaubt es Versicherern, vertraglich strengere Formvorschriften zu definieren, beispielsweise die Pflicht zur schriftlichen Kündigung mit handschriftlicher Unterschrift.
Im Mietrecht verlangt das Gesetz für Vermieter eine Kündigung auf einem kantonal genehmigten Formular, während Mieter schriftlich kündigen dürfen. Auch hier gilt der Zugang als entscheidend.
Bei Arbeitsverträgen genügt ein einfaches Schreiben mit unterschriebener Kündigungserklärung. Doch muss der Zugang während eines zulässigen Zeitraums erfolgen – etwa nicht während einer Sperrfrist, etwa bei Krankheit, Militärdienst oder Schwangerschaft.
Zu den häufigsten Fehlern gehören: falsche Fristberechnungen, fehlende Unterschrift, unpräzise Formulierungen und verspätete Zustellung. Besonders relevant ist der Fehler, das Schreiben aufzugeben, ohne sicherzustellen, dass es rechtzeitig eintrifft.
Ein weiterer Fehler ist die Formulierung „hiermit kündige ich den Vertrag, sofern dies fristgerecht möglich ist“. Eine solche Klausel gilt als unklar und kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Auch digitale Kündigungen können problematisch sein, wenn der Vertrag Schriftform verlangt. Viele Versicherer akzeptieren zwar E-Mail-Kündigungen, aber nur mit klar identifizierbarer Absenderin und oft zusätzlicher Identitätsbestätigung.
Das Kündigungsschreiben ist ein zentrales Instrument zur rechtsgültigen Beendigung von Verträgen in der Schweiz. Seine Bedeutung zeigt sich besonders in Bereichen wie Arbeitsrecht, Mietrecht und Versicherungen, wo Fristen strikt eingehalten werden müssen. Die Berechnungsbeispiele zeigen anschaulich, wie bereits kleine Fehler grosse finanzielle und organisatorische Folgen haben können. Ein klar formuliertes, korrekt datiertes und fristgerecht zugestelltes Kündigungsschreiben schafft Rechtssicherheit und ermöglicht einen geordneten Übergang in neue Vertragsverhältnisse.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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