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DSG-KONFORM
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Zugang einer Kündigung und dem tatsächlichen Vertragsende. Sie regelt, wie viel Zeit verstreichen muss, bevor ein Arbeits-, Miet- oder Versicherungsverhältnis endet. Im Gesundheits- und Versicherungsbereich ist die Kündigungsfrist besonders relevant bei Krankenkassen, Zusatzversicherungen und arbeitsrechtlichen Lohnfortzahlungsfragen. Sie schützt beide Parteien vor abrupten Veränderungen und gewährleistet administrative Planungssicherheit [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Zeitraum zwischen Kündigung und Vertragsende
schützt Vertragspartner vor abrupten Änderungen
gilt für Versicherungen, Arbeitsverträge und Mietverhältnisse
Fristen variieren je nach Rechtsgrundlage
verspätete Kündigung verlängert Verträge automatisch
Kündigungsfrist ≠ Kündigungstermin (Zeitpunkt des Endes)
schriftliche Form und Fristeinhaltung entscheidend
Die Grundversicherung kann jährlich gekündigt werden.
Frist:
Kündigung muss bis 30. November bei der Versicherung eintreffen.
Bei Franchisewechsel ebenfalls bis 30. November.
Sonderfall Wechsel per 1. Juli:
Nur möglich bei Franchise 300/0 CHF
Frist: 31. März
Verpasst man die Kündigungsfrist, bleibt der alte Vertrag automatisch ein weiteres Jahr gültig.
Beispiel:
Prämie alte Kasse: 410 CHF
Prämie neue Kasse: 350 CHF
Differenz: 60 CHF/Monat → 720 CHF/Jahr
Verspätete Kündigung → Mehrkosten: 720 CHF
Zusatzversicherungen folgen nicht dem KVG, sondern dem Vertragsrecht.
Typische Fristen:
Viele Zusatzversicherungen haben Mindestlaufzeiten (1–3 Jahre).
Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung: meist 30 Tage.
Auch im Arbeitsrecht spielt die Kündigungsfrist eine zentrale Rolle.
Fristen gemäss Obligationenrecht (OR):
Jeweils auf Ende eines Monats.
Eine falsche Berechnung führt oft zu Arbeitsrechtsstreitigkeiten.
Kündigung am 15. Juni (2. Dienstjahr)
Frist 2 Monate → bis 31. August gültig
Ende Arbeitsverhältnis: 31. August
Ein 36-jähriger Mann möchte wegen steigender Prämien die Kasse wechseln.
Er sendet die Kündigung am 30. November per A-Post – sie trifft aber erst am 1. Dezember ein.
Die Versicherung lehnt die Kündigung ab, da Eingangsdatum zählt (nicht Versanddatum bei A-Post).
Finanzielle Folgen:
Prämie alte Kasse: 390 CHF
Prämie neue Kasse: 330 CHF
Differenz: 60 CHF pro Monat
Jahresmehrkosten:
60 × 12 = 720 CHF
Dieses Beispiel zeigt, dass Kündigungsfristen noch strenger wirken als Kündigungstermine. Wäre der Brief eingeschrieben versendet worden, hätte der Poststempel (30.11.) gezählt.
Eine 52-jährige Frau hat eine halbprivate Spitalzusatzversicherung für 92 CHF im Monat.
Sie möchte zu einem günstigeren Anbieter wechseln (55 CHF).
Der Vertrag enthält eine 3-monatige Kündigungsfrist per 31. Dezember.
Frist wäre 30. September.
Sie kündigt erst Mitte Oktober – zu spät.
Finanzielle Folgen:
Gesamter Schaden:
1’104 – 444 = 660 CHF
Dieses Beispiel zeigt, dass VVG-Fristen strenger sind als KVG-Fristen – und häufig übersehen werden.
Kündigungsfristen verhindern spontane Vertragsbeendigungen und schützen beide Parteien.
Versicherungen können Ressourcen besser planen, Prämien kalkulieren und Risikostrukturen stabil halten.
Fristen verhindern Versicherungslücken, die gesundheitlich und finanziell gefährlich wären.
Gesetzliche Regeln verhindern Willkür und Streitigkeiten.
Versicherte wissen klar, bis wann sie handeln müssen.
Ab September senden Versicherungen neue Prämien – Startpunkt für Kündigungsplanung.
Bei eingeschriebenem Versand gilt der Poststempel als Fristnachweis.
Ein klarer Text ohne Interpretationsspielraum.
Nur für die Grundversicherung nötig.
Rechtssicherheit bei Streitfällen.
Viele Versicherungen akzeptieren digitale Kündigungen – aber schriftliche Bestätigung ist Pflicht.
„Telefonische Kündigung reicht.“ → Falsch. Nur schriftlich gültig.
„Wenn der Poststempel stimmt, reicht A-Post.“ → Risiko sehr hoch.
„Zusatzversicherung kann ich jederzeit kündigen.“ → Verträge gebunden.
„Frist = Kündigungstermin.“ → Falsch, zwei verschiedene Begriffe.
„Nur Grundversicherung hat Kündigungsfristen.“ → Arbeitsverträge, Zusatzversicherungen, Mietverträge ebenfalls.
Die Kündigungsfrist ist ein entscheidender Bestandteil von Versicherungs-, Arbeits- und Mietverträgen in der Schweiz. Besonders im Bereich der Krankenversicherung entscheidet sie über mögliche Prämieneinsparungen von mehreren Hundert bis Tausend Franken pro Jahr. Wer Fristen präzise einhält, spart Geld, vermeidet Konflikte und behält die volle Kontrolle über seine Verträge. Eine rechtzeitig und korrekt eingereichte Kündigung schützt vor unnötigen Zusatzkosten und schafft Planungssicherheit.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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