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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Das KTG – kurz für Krankentaggeldversicherung – ist eine freiwillige Lohnersatzversicherung, die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Selbstständige bei längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanziell schützt. Sie deckt normalerweise 80 % des versicherten Lohnes während bis zu 720 Tagen und ergänzt die gesetzliche Lohnfortzahlung nach Obligationenrecht (OR). KTG verhindert Einkommensverluste, schützt Arbeitgeber und stabilisiert Versicherte in gesundheitlich schwierigen Situationen [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Lohnersatz bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
deckt meist 80 % des Lohnes über bis zu 720 Tage
freiwillige Versicherung nach VVG, oft über Arbeitgeber
schliesst Lücke nach OR-Lohnfortzahlung
wichtig für Arbeitnehmer und Selbstständige
unterschiedliche Wartefristen und Deckungsgrade
zentrale Rolle für IV-Übergänge und finanzielle Sicherheit
KTG basiert nicht auf dem KVG (Krankenversicherungsgesetz), sondern auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dadurch ist sie flexibel, aber nicht einheitlich geregelt. Vertragsinhalte hängen stark vom Versicherer ab.
Nach Obligationenrecht (OR 324a) muss der Arbeitgeber im Krankheitsfall den Lohn nur beschränkt weiterzahlen:
KTG deckt die darüber hinausgehenden Risiken ab.
KTG ist somit die wichtigste private Lohnersatzversicherung bei Krankheit.
Die Berechnung basiert auf versichertem Lohn, Leistungsgrad und Vertragsbedingungen.
Monatslohn: 6’000 CHF
80 % = 4’800 CHF
4’800 / 30 = 160 CHF pro Tag
Bei 90 Tagen Arbeitsunfähigkeit:
160 × 90 = 14’400 CHF
AU-Grad: 50 %
Taggeld: 160 × 0.5 = 80 CHF pro Tag
Karenzfrist: 14 Tage
Taggeld erst ab Tag 15.
Wenn jemand 40 Tage krank ist:
720 Tage × 160 CHF = 115’200 CHF
Ein 49-jähriger Ingenieur mit 7’200 CHF Monatslohn fällt wegen einer komplizierten Schulteroperation 6 Monate aus.
Berechnung:
7’200 × 0.8 = 5’760 CHF
5’760 / 30 = 192 CHF/Tag
6 Monate = ca. 180 Tage
Karenzfrist 7 Tage → bezahlt werden 173 Tage:
173 × 192 = 33’216 CHF
Der Arbeitgeber hätte gemäss Zürcher Skala nur ca. 8 Wochen zahlen müssen.
Dank KTG ist das Einkommen fast vollständig gesichert.
Ohne KTG hätte der Mann nach wenigen Wochen nur noch Anspruch auf Arbeitslosenleistungen oder Sozialhilfe gehabt.
Das Beispiel zeigt die enorme finanzielle Bedeutung des KTG, besonders bei operativen Eingriffen und langen Rehabilitationszeiten.
Eine 37-jährige Lehrerin erkrankt an einer schweren Depression.
Sie arbeitet 12 Monate nur zu 40 %.
Lohn: 6’500 CHF
Taggeld: 6’500 × 0.8 = 5’200 CHF
→ 173.33 CHF pro Tag
Arbeitsunfähigkeit 60 % → Taggeld: 103.98 CHF/Tag
365 Tage × 103.98 ≈ 37’952 CHF
Nach 6 Monaten leitet der KTG-Versicherer ein IV-Verfahren ein.
Die IV prüft Eingliederungsmassnahmen und beurteilt, ob eine teilweise Rente notwendig wird.
Dieses Beispiel zeigt:
Arbeitnehmer erhalten einen grossen Teil ihres Einkommens trotz Krankheit.
Unternehmen müssen nicht monatelang den vollen Lohn zahlen.
Viele Haushalte könnten ohne KTG ihre Fixkosten nicht tragen.
KTG deckt die Zeit ab, bis die IV über Eingliederung oder Rente entscheidet.
Während Krankheit besteht ein Kündigungsschutz (Art. 336c OR), weshalb die Kombination KTG + Arbeitsrecht zentral ist.
Selbstständige haben keinen Arbeitgeber, der eine KTG für sie abschliesst.
Sie müssen KTG freiwillig erwerben.
Monatsumsatz 10’000 CHF
80 % Lohnersatz = 8’000 CHF
8’000 / 30 = 266 CHF/Tag
KTG sichert also auch Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin.
Versicherte sollten immer prüfen, ob sie nach einem Jobwechsel freiwillig weiter versichert bleiben können (Übertrittsrecht).
„KTG ist obligatorisch.“ → Nein, freiwillig, aber sehr wichtig.
„KTG zahlt automatisch 720 Tage.“ → Nur, wenn vertraglich vereinbart.
„KTG deckt Unfälle.“ → Nein, dafür UVG.
„KTG zahlt 100 % des Lohnes.“ → Sehr selten.
„Nach Kündigung ist KTG automatisch weg.“ → Übertrittsrecht besteht, muss aber aktiv genutzt werden.
Das KTG ist eine der wichtigsten privaten Sicherheitskomponenten im Schweizer Sozial- und Arbeitssystem. Es schützt vor existenziellen finanziellen Einbussen bei Krankheit, schliesst die Lücke zwischen gesetzlicher Lohnfortzahlung und IV-Leistungen und stabilisiert Unternehmen wie Haushalte gleichermassen. Wer die Bedingungen seines KTG-Vertrags kennt, Karenzfristen berücksichtigt und Löhne korrekt versichert, ist im Krankheitsfall optimal geschützt.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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