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DSG-KONFORM
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die Krankenversicherungspflicht nach KVG verpflichtet alle in der Schweiz wohnhaften Personen, innerhalb von drei Monaten eine obligatorische Krankenversicherung abzuschliessen. Diese Pflicht stellt sicher, dass jede Person Zugang zu medizinischer Grundversorgung hat – unabhängig von Einkommen, Alter oder Gesundheitszustand. Sie bildet das Fundament des solidarischen Schweizer Gesundheitssystems, weil Risiko- und Kostenverteilung auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt werden [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung für alle Wohnsitzpersonen
Abschluss innert 3 Monaten nach Zuzug oder Geburt
Aufnahmezwang: Versicherer dürfen niemanden ablehnen
Leistungen klar im KVG festgelegt und einheitlich geregelt
Kostenbeteiligung über Franchise und Selbstbehalt
Zuweisung durch Gemeinden bei Nichtanmeldung
Versicherung schützt vor finanziellen Gesundheitsrisiken
Die Krankenversicherungspflicht ist im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verankert und bildet eine tragende Säule des Schweizer Gesundheitssystems. Die Pflicht verhindert Unterversicherung, schützt vor Armut aufgrund medizinischer Kosten und stellt sicher, dass niemand medizinische Versorgung aus Kostengründen verweigert wird.
Wesentliche Elemente der rechtlichen Grundlage:
Diese Bausteine verhindern Ungleichbehandlung und garantieren solidarische Finanzierung.
Die KVG-Grundversicherung deckt medizinisch notwendige Leistungen wie:
Franchise: jährlich selbst wählbarer Betrag (z. B. 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000 oder 2’500 CHF).
Selbstbehalt: 10 % der verbleibenden Kosten, begrenzt auf 700 CHF pro Jahr.
Beispiel:
Gesamtkosten: 4’000 CHF
Franchise: 1’000 CHF
Rest: 3’000 CHF
Selbstbehalt 10 % = 300 CHF
Total Eigenanteil = 1’300 CHF
Versicherung übernimmt = 4’000 – 1’300 = 2’700 CHF.
Diese strukturierte Aufteilung entlastet das System und fördert Kostendisziplin.
Ein Student zieht nach Luzern und meldet sich erst nach 6 Monaten bei einer Versicherung an. Nach Gesetz hätte er dies innerhalb von drei Monaten tun müssen.
Die Gemeinde weist ihn rückwirkend der günstigsten verfügbaren Krankenkasse zu.
Prämienrechnung:
Monatsprämie: 280 CHF
Rückwirkende Monate: 6
→ 280 × 6 = 1’680 CHF Nachzahlung
Zudem wurden in dieser Zeit zwei Arztbesuche vorgenommen:
Rechnung 1: 190 CHF
Rechnung 2: 220 CHF
Da keine Versicherung bestand, müssen 410 CHF zusätzlich selbst getragen werden.
Totalbelastung: 2’090 CHF.
Dieses Beispiel zeigt, dass verspätete Anmeldung teuer werden kann – unabhängig davon, ob Leistungen bezogen wurden.
Eine 28-jährige Frau wählt eine hohe Franchise (2’500 CHF), um Prämien zu sparen.
Monatsprämie: 250 CHF
Jahresprämie: 250 × 12 = 3’000 CHF
Erkrankung mit Kosten von 4’500 CHF (Arzt, MRI, Medikamente):
Eigenanteil:
Franchise 2’500 CHF
Rest 2’000 CHF → Selbstbehalt 10 % = 200 CHF
Total: 2’700 CHF
Die Kasse übernimmt:
4’500 – 2’700 = 1’800 CHF
Durch niedrige Prämien hat sie zwar pro Jahr gespart, muss aber im Krankheitsfall hohe Eigenkosten tragen. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig eine realistische Einschätzung der Franchise ist – besonders bei chronisch Kranken oder Risikopersonen.
Die Krankenversicherungspflicht ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger sozialpolitischer Mechanismus.
Ohne Krankenversicherungspflicht wäre die Schweiz mit einer derart hochwertigen und umfassenden Versorgung nicht realisierbar.
Um unterschiedliche Bedürfnisse abzudecken, bietet das KVG verschiedene Modelle:
Freie Arztwahl, höhere Prämien.
Pflicht, zuerst Hausarzt zu kontaktieren → 10–20 % Prämienersparnis.
Behandlung im Gesundheitszentrum (HMO) → bis 25 % günstiger.
Ersttelefonat mit medizinischer Beratungsstelle → stark reduzierte Prämien.
Diese Modelle haben direkten Einfluss auf die jährlichen Gesamtkosten.
Beispiel:
Standardmodell Zürich: 390 CHF/Monat
Hausarztmodell: 330 CHF/Monat
→ Ersparnis: 60 CHF pro Monat = 720 CHF/Jahr.
Typische Fehler:
Fehler können zu Nachzahlungen im vierstelligen Bereich führen oder zu Problemen bei Leistungsübernahmen.
Die Krankenversicherungspflicht (KVG) ist ein zentrales Element der Schweizer Gesundheitsversorgung. Sie schützt die Bevölkerung vor hohen Gesundheitskosten, schafft soziale Sicherheit und garantiert einen einheitlichen Zugang zu medizinischen Leistungen. Gleichzeitig sorgt sie für Stabilität in einem komplexen Gesundheitssystem. Wer seine Pflichten kennt, frühzeitig eine passende Versicherung wählt und die Kostenmechanik versteht, kann finanzielle Risiken minimieren und optimal von der solidarischen Struktur profitieren.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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