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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Kinderzulagen sind gesetzlich geregelte finanzielle Beiträge, die Eltern in der Schweiz für jedes Kind erhalten, um einen Teil der Lebenshaltungs- und Betreuungskosten auszugleichen. Sie werden durch die Familienausgleichskassen ausbezahlt und stehen Arbeitnehmenden, Selbstständigen und unter bestimmten Bedingungen auch Nichterwerbstätigen zu. Die Kinderzulagen umfassen Kinderzulagen für Minderjährige sowie Ausbildungszulagen für Jugendliche und junge Erwachsene [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Gesetzliche finanzielle Unterstützung für Eltern
Anspruch für Arbeitnehmende, Selbstständige und teils Nichterwerbstätige
Kinderzulage mind. 200 CHF, Ausbildungszulage mind. 250 CHF
Kantonale Unterschiede bei den genauen Beträgen
Auszahlung über Familienausgleichskassen
Dient zur Entlastung der Familienbudgets
Pro Kind nur eine Zulage, Anspruchsregel klar definiert
Alle angestellten Personen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen haben Anspruch auf Kinderzulagen. Voraussetzung ist ein Mindesteinkommen von 612 CHF pro Monat bzw. 7’350 CHF pro Jahr (Stand 2023).
Auch Selbstständige können Kinderzulagen beziehen, sofern sie der AHV unterstellt sind und die kantonalen Beiträge zahlen.
Wenn das Einkommen sehr gering ist und der Ehepartner keinen Anspruch hat, können Nichterwerbstätige Zulagen beziehen, meist über die kantonale Ausgleichskasse.
Wenn beide Eltern anspruchsberechtigt sind, gilt folgende Reihenfolge:
Pro Kind wird nur eine Zulage ausbezahlt.
Mindestens 200 CHF pro Monat
(z. B. Zürich: 200 CHF, Freiburg: 265 CHF, Genf: 300 CHF)
Mindestens 250 CHF pro Monat
(z. B. Genf: 400 CHF)
Beginn der Ausbildungszulage:
ab dem Monat nach dem 16. Geburtstag oder ab Ausbildungsbeginn.
Eltern in Zürich:
2 Kinder (7 und 17 Jahre, in Ausbildung)
7-Jähriger: 200 CHF
17-Jähriger: 250 CHF
→ Total: 450 CHF pro Monat → 5’400 CHF pro Jahr
In Genf:
300 + 400 = 700 CHF pro Monat → 8’400 CHF pro Jahr
Diese Differenzen hängen von kantonalen Gesetzen ab.
Eine vierköpfige Familie lebt in Bern. Die Eltern haben zwei Kinder: 5 und 18 Jahre (in Lehre).
Kinderzulage Bern: 230 CHF
Ausbildungszulage: 280 CHF
Berechnung:
230 CHF + 280 CHF = 510 CHF pro Monat
→ 6’120 CHF jährlich
Wäre die Familie im Kanton Zürich wohnhaft:
→ 200 + 250 = 450 CHF/Monat
→ 5’400 CHF/Jahr
Differenz:
6’120 – 5’400 = 720 CHF pro Jahr
Das Beispiel zeigt, wie stark der Wohnkanton die finanzielle Situation beeinflusst und warum Familien kantonale Unterschiede kennen sollten.
Ein geschiedenes Paar lebt im Kanton St. Gallen.
Das Kind wohnt bei der Mutter, arbeitet aber als Lernende im Wohnkanton.
Die Mutter arbeitet 60 %, der Vater 100 %, jedoch im Nachbarkanton.
Prioritätsregel:
Kinderzulage St. Gallen: 200 CHF
Die Mutter erhält also 200 CHF.
Hätte der Vater im Wohnkanton gearbeitet, bekäme er die Zulage, obwohl das Kind bei der Mutter lebt.
Dieses Beispiel zeigt, wie komplex Anspruchslogik und Koordination sein können.
Kinder verursachen erhebliche Kosten: Ernährung, Kleidung, Betreuung, Bildung.
Kinderzulagen sind ein direktes, unbürokratisches Mittel zur Entlastung.
Kinderzulagen sind keine Sozialhilfeleistung, sondern Bestandteil der Familienpolitik.
Sie ergänzen Systeme wie:
Insbesondere Alleinerziehende profitieren stark.
Studien zeigen:
Kinderzulagen reduzieren Kinderarmut um bis zu 20 %.
Kinderzulagen werden durch die Familienausgleichskassen finanziert.
Unternehmen zahlen einen Prozentsatz ihrer Lohnsumme an die kantonalen Kassen (z. B. 1–3 %, je nach Kanton).
Beispiel:
Lohnsumme: 2 Millionen CHF
Beitragssatz: 2 %
→ Arbeitgeber zahlt 40’000 CHF jährlich in die Familienausgleichskasse ein.
Zahlen ebenfalls Beiträge, abhängig vom Einkommen.
Kantone mit höheren Arbeitgeberbeiträgen können höhere Kinderzulagen finanzieren.
Kinderzulagen gelten als steuerbares Einkommen, aber nicht als AHV-pflichtiges Einkommen.
Zulagen: 6’000 CHF/Jahr
Steuersatz: 10 %
→ Steuerbelastung: 600 CHF
Nettoertrag: 5’400 CHF
Viele Familien unterschätzen diesen steuerlichen Aspekt.
Diese wirken der Steuerlast teilweise entgegen.
„Kinderzulagen sind kantonal freiwillig.“
→ Nein, schweizweit gesetzlich geregelt.
„Beide Eltern können Zulagen erhalten.“
→ Nein, nur eine Stelle pro Kind.
„Ausbildungszulagen gibt es nur bei Studium.“
→ Auch Lehre, Praktikum, Berufsschule.
„Arbeitslos = kein Anspruch.“
→ Falsch, ALV-Beziehende haben Anspruch.
„Kinderzulagen sind AHV-pflichtig.“
→ Falsch, nur steuerpflichtig.
Die Kinderzulagen sind ein zentraler Pfeiler der Schweizer Familienpolitik und bieten Eltern eine wertvolle finanzielle Unterstützung. Sie entlasten Haushalte, fördern soziale Stabilität und helfen, Kinderarmut zu reduzieren. Da Beträge und Zuständigkeiten kantonal variieren, lohnt es sich, die Regeln genau zu kennen. Beispiele zeigen, wie stark sich Kinderzulagen je nach Kanton, Familienmodell und Erwerbstätigkeit auswirken. Für Familien sind sie eine verlässliche und unverzichtbare Ergänzung zu den bestehenden Sozialversicherungen.
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