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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die Karenzfrist bezeichnet im Schweizer Versicherungswesen den Zeitraum zwischen dem Eintritt eines Versicherungsfalles – typischerweise einer Krankheit oder eines Arbeitsausfalls – und dem Beginn der Leistungspflicht der Versicherung. Während der Karenzfrist erhält die versicherte Person keine Taggeldzahlung oder nur eine reduzierte Leistung. Sie dient der Prämienreduktion, der Risikosteuerung und der Entlastung der Versicherer, insbesondere im Bereich der Krankentaggeldversicherung (KTG) [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Zeitraum ohne Leistungsanspruch nach Schadenereignis
typisch bei Krankentaggeld- und Unfallzusatzversicherungen
längere Karenzfrist reduziert Prämien deutlich
kann zwischen 0 und 90 Tagen liegen
finanzielles Risiko muss Versicherte selbst tragen
Arbeitgeber meist OR-Lohnfortzahlung während Karenzfrist
entscheidend für Kostenplanung und Vertragswahl
Die Krankentaggeldversicherung (KTG) nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sichert den Lohn bei Krankheit. Die Karenzfrist ist die Wartezeit, bevor die Versicherung beginnt, Taggelder auszubezahlen.
Je länger die Karenzfrist, desto tiefer die Prämie, weil die Versicherung weniger Leistungen erbringen muss.
Monatslohn: 6’500 CHF
80 % Taggeld = 5’200 CHF
5’200 / 30 = 173.33 CHF pro Tag
Arbeitsunfähigkeit: 40 Tage
→ Versicherungsleistung ab Tag 15
40 – 14 = 26 Tage
26 × 173.33 = 4’506.58 CHF
40 × 173.33 = 6’933.20 CHF
Unterschied: ca. 2’426 CHF, die bei einer 14-tägigen Karenzfrist nicht gedeckt werden.
Kleinere, kurze Krankheiten verursachen hohe Verwaltungskosten, die durch Karenztage abgefedert werden.
Versicherte können durch die Wahl längerer Karenzfristen mehrere Hundert Franken pro Jahr sparen.
Kosten der ersten Krankheitstage werden vom Arbeitgeber (über OR-Lohnfortzahlung) oder vom Versicherten selbst getragen.
Karenzfristen verhindern übermässige Inanspruchnahme.
Ein 31-jähriger Angestellter verdient 5’800 CHF pro Monat.
80 % Taggeld = 4’640 CHF → 4’640 / 30 = 154.67 CHF pro Tag.
Er fällt wegen einer starken Grippe 9 Tage aus.
Karenzfrist: 7 Tage
Arbeitsunfähigkeit: 9 Tage
Taggeldanspruch: 9 – 7 = 2 Tage
2 × 154.67 = 309.34 CHF
Da der Arbeitgeber gemäss OR-Lohnfortzahlung eine gewisse Zeit weiterzahlen muss, entstehen ihm kaum Lohnverluste.
Das Beispiel zeigt, dass Karenzfristen kurze Krankheiten weitgehend ausschliessen – dadurch sinken Prämien, aber Betroffene müssen bei längeren Erkrankungen finanziell vorsorgen.
Eine 52-jährige selbstständige Hairstylistin verdient monatlich 7’500 CHF.
80 % Taggeld = 6’000 CHF → 6’000 / 30 = 200 CHF pro Tag.
Sie wählt eine Karenzfrist von 30 Tagen, um tiefere Prämien (Ersparnis rund 1’200 CHF/Jahr) zu bezahlen.
Dann erkrankt sie schwer und fällt 120 Tage aus.
Berechnung:
120 – 30 = 90 Tage Taggeld
90 × 200 = 18’000 CHF
Ihr tatsächlicher Einkommensverlust ohne KTG wäre:
7’500 × 4 = 30’000 CHF
Mit Karenzfrist verliert sie nur 7’500 CHF im ersten Monat und erhält danach 18’000 CHF.
Das Beispiel zeigt, wie Selbstständige durch Karenzfristen Prämien optimieren, aber gleichzeitig finanzielle Reserven für die ersten Wochen benötigen.
Firmen können KTG-Prämien um bis zu 30 % senken, indem sie längere Karenzfristen einführen.
Karenzfrist muss mit OR-Lohnfortzahlung koordiniert werden:
Im Kollektivvertrag kann die Karenzfrist oft tiefer sein, weil Arbeitgeber die Kosten teilen.
Karenzfristen wirken motivierend, Kurzabsenzen nicht unnötig auszudehnen.
Viele Versicherte verwechseln diese Begriffe:
→ Wartezeit ohne Leistung (z. B. 14 Tage)
Beispiel: KTG zahlt erst ab Tag 15.
→ jährlicher Beitrag, den Versicherte selbst zahlen müssen (z. B. 300–2’500 CHF)
→ 10 % der Kosten, bis max. 700 CHF/Jahr
Wichtig:
Karenzfrist gilt nicht für die Grundversicherung, sondern für KTG- und Zusatzversicherungen.
Die Wahl hängt von Einkommen, Risiko und Sparbereitschaft ab.
„Karenzfrist bedeutet, dass KTG nie zahlt.“ → Falsch, erst nach Ablauf.
„Bei Unfall gibt es auch Karenzfrist.“ → UVG nicht, dafür Unfallzusatzversicherungen.
„Je länger die Karenzfrist, desto schlechter die Versicherung.“ → Nicht zwingend, nur preislich anders.
„Karenzfrist gilt auch für Mutterschaft.“ → Fehlannahme; Mutterschaftsentschädigung läuft über EO.
„Karenzfrist gilt automatisch überall.“ → Nur bei vertraglicher Vereinbarung.
Die Karenzfrist ist ein zentrales Element der KTG- und Zusatzversicherungen. Sie beeinflusst entscheidend die Prämienhöhe und die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall. Eine sinnvoll gewählte Karenzfrist spart langfristig Kosten, kann aber im Ernstfall eine hohe finanzielle Belastung darstellen. Wer seine persönliche und berufliche Situation kennt und die Karenzfrist sorgfältig wählt, schützt sich optimal vor unnötigen Risiken und Kosten.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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