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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Der Invaliditätsgrad beschreibt, wie stark eine gesundheitliche Beeinträchtigung die Erwerbsfähigkeit einer Person mindert. Er wird von der Invalidenversicherung (IV) berechnet und dient als Grundlage für die Zusprache von IV-Renten und Eingliederungsmassnahmen. Der Grad ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem hypothetischen Einkommen ohne Gesundheitsschaden und dem zumutbaren Einkommen nach Eintritt der Invalidität [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
misst die Einbusse an Erwerbsfähigkeit in Prozent
Grundlage für IV-Rente und Eingliederungsmassnahmen
Berechnung durch Einkommensvergleich
erst ab 40 % besteht Rentenanspruch
70 % Invalidität = ganze IV-Rente
kombiniert medizinische und wirtschaftliche Faktoren
kann sich bei Verbesserung/Verschlechterung ändern
Die IV verwendet den Einkommensvergleich, um den Invaliditätsgrad festzulegen. Dabei wird hypothetisch errechnet:
Das Einkommen, das die Person verdienen würde, wenn sie gesund wäre.
Das Einkommen, das der Person trotz Einschränkung zumutbar ist.
Invaliditätsgrad =
((Valideneinkommen – Invalideneinkommen) ÷ Valideneinkommen) × 100
Valideneinkommen: 70’000 CHF
Invalideneinkommen: 42’000 CHF
Berechnung:
(70’000 – 42’000 = 28’000)
28’000 ÷ 70’000 = 0.4
0.4 × 100 = 40 % Invalidität
Diese Person hätte Anspruch auf eine Viertelsrente.
Die IV kennt vier Rentenstufen:
Invaliditätsgrade unter 40 % führen in der Regel zu keiner Rente, aber zu Eingliederungsmassnahmen.
Ein 48-jähriger Lagerarbeiter verdiente vor der Erkrankung 62’000 CHF pro Jahr. Wegen eines schweren Bandscheibenschadens kann er keine körperlich belastende Arbeit mehr ausüben. Eine Umschulung in eine administrative Tätigkeit ist möglich.
Nach Umschulung beträgt sein zumutbares Einkommen 38’000 CHF.
Berechnung:
Valideneinkommen: 62’000 CHF
Invalideneinkommen: 38’000 CHF
Differenz: 24’000 CHF
24’000 ÷ 62’000 = 38.7 %
Invaliditätsgrad ≈ 39 %
Er erhält keine Rente, da die Schwelle von 40 % knapp verfehlt wird, jedoch übernimmt die IV Umschulungskosten und unterstützt die Stellensuche.
Dieses Beispiel zeigt, dass nicht nur medizinische, sondern auch arbeitsmarktbezogene Faktoren entscheidend sind.
Eine 35-jährige Marketingfachfrau leidet an einer schweren Depression. Vor der Erkrankung verdiente sie 78’000 CHF. Nach mehreren Therapien kann sie in einem geschützten Rahmen noch 40 % arbeiten.
Zumutbares Einkommen: 28’000 CHF.
Berechnung:
78’000 – 28’000 = 50’000 CHF
50’000 ÷ 78’000 = 0.641
Invaliditätsgrad: 64.1 %
Sie erhält eine Dreiviertelsrente und zusätzlich berufliche Wiedereingliederungsmassnahmen.
Dieses Beispiel zeigt, dass psychische Erkrankungen oft hohe Invaliditätsgrade verursachen, da der Arbeitsmarkt weniger Einsatzmöglichkeiten bietet.
Kein Grad → keine Rente.
40 % → erste Rentenstufe.
Auch ohne Rentenanspruch bestehen Unterstützungen wie:
Ein Invaliditätsgrad beeinflusst:
Je höher der Invaliditätsgrad, desto grösser die Einkommenseinbusse.
Die IV berechnet den Invaliditätsgrad bei Nichterwerbstätigen nicht über Einkommen, sondern über den Betätigungsvergleich.
Der Betätigungsvergleich beurteilt:
Beispiel:
Eine Mutter kann Hausarbeiten wegen Arthrose nur noch zu 50 % ausführen → Invaliditätsgrad 50 %.
Dies kann ebenfalls zu einer IV-Rente führen.
Die Altersrente ersetzt IV-Rente ab 65/64 Jahren.
Invaliditätsgrad spielt in der AHV direkt keine Rolle, aber IV-Beiträge zählen als Versicherungsjahre.
Bei Invalidität zahlt die Pensionskasse:
Der Invaliditätsgrad bestimmt die Höhe dieser Leistungen.
EO kümmert sich um Mutterschaft, Militär, Zivildienst – nicht um Invalidität.
„IV-Rente gibt es ab 50 % Invalidität.“ → Schon ab 40 %.
„Invaliditätsgrad richtet sich nur nach Ärzten.“ → Nein, auch Arbeitsmarkt und Zumutbarkeit.
„Wer krank ist, bekommt automatisch eine Rente.“ → Nur bei klarer Erwerbseinbusse.
„IV zahlt lebenslang.“ → Wird regelmässig überprüft.
„Psychische Erkrankungen führen selten zu Renten.“ → Tatsächlich häufigste Ursache.
Der Invaliditätsgrad ist die zentrale Kennzahl im schweizerischen IV-System. Er bestimmt, ob und in welcher Höhe eine Invalidenrente gewährt wird und bildet die Grundlage für Eingliederungsmassnahmen, BVG-Leistungen und finanzielle Absicherung. Die Berechnung berücksichtigt sowohl medizinische als auch wirtschaftliche Faktoren und zeigt, wie stark eine Person im Erwerbsleben eingeschränkt ist. Ein korrekter Invaliditätsgrad ist somit entscheidend für eine faire und lebensnahe Unterstützung von Betroffenen.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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