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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Ein Heilpraktiker ist eine nichtärztliche Fachperson, die naturheilkundliche, manuelle oder energetische Methoden zur Behandlung von körperlichen oder psychischen Beschwerden anwendet. In der Schweiz existiert – anders als in Deutschland – keine offiziell geschützte Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“. Stattdessen arbeiten Therapeuten in klar definierten Bereichen der Komplementärmedizin, meist mit EMR-, ASCA- oder kantonaler Anerkennung. Heilpraktiker ergänzen schulmedizinische Behandlungen und unterstützen Patientinnen und Patienten ganzheitlich [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
nichtärztliche Fachpersonen der Komplementärmedizin
Berufsbezeichnung in der Schweiz nicht geschützt
arbeiten mit Naturheilkunde, manuellen und energetischen Methoden
Zusatzversicherung vergütet viele Behandlungen
wichtig bei funktionellen, chronischen und psychosomatischen Beschwerden
individuell ausgerichtete, ganzheitliche Therapieansätze
unterschiedliche Ausbildungs- und Qualitätsstandards
Da der Begriff „Heilpraktiker“ in der Schweiz nicht geschützt ist, handeln Therapeutinnen in bestimmten, klar umschriebenen Methodenbereichen:
Die Qualität und Ausbildung der Heilpraktiker hängt von der Anerkennung ab (z. B. EMR, ASCA, kantonale Prüfungen, Höhere Fachprüfung HFP).
Die Grundversicherung deckt keine Heilpraktikerleistungen, ausser sie werden ärztlich und als KVG-Leistung anerkannt durchgeführt.
Beispiel:
Akupunktur durch einen Arzt → KVG-Leistung
Akupunktur beim Therapeuten → Zusatzversicherung nötig
Die meisten Heilpraktiker-Leistungen werden über VVG-Zusatzversicherungen vergütet.
Typische Vergütung:
Sitzung: 140 CHF
Zusatzversicherung: 75 %
→ Rückerstattung: 105 CHF
→ Eigenanteil: 35 CHF
Bei 10 Sitzungen:
Total: 1’400 CHF
Eigenanteil: 350 CHF
Rückerstattung: 1’050 CHF
Eine 42-jährige Frau leidet unter Schlafstörungen und Erschöpfung. Schulmedizinische Abklärungen zeigen keine körperlichen Ursachen.
Sie entscheidet sich für eine Behandlung bei einer Heilpraktikerin mit Schwerpunkt Phytotherapie.
Behandlungen:
Zusatzversicherung (80 % Deckung):
825 × 0.8 = 660 CHF
Eigenanteil = 165 CHF
Nach sechs Wochen berichten Patientin und Therapeutin über bessere Schlafqualität, weniger Grübelverhalten und niedrigeren Stresspegel.
Ohne Zusatzversicherung hätte sie 825 CHF selbst zahlen müssen.
Dieses Beispiel zeigt die Bedeutung der Versicherungssituation, aber auch den Mehrwert naturheilkundlicher Verfahren bei funktionellen Beschwerden.
Ein 58-jähriger Büroarbeiter hat seit Jahren Rückenschmerzen.
Nach einem Arztbericht ist keine Operation nötig. Er sucht einen Heilpraktiker auf.
Behandlungen:
Zusatzversicherung deckt 70 %:
1’440 × 0.7 = 1’008 CHF
Eigenanteil: 432 CHF
Nach drei Monaten berichten Patient und Therapeut über deutliche Verbesserungen der Beweglichkeit.
Dies zeigt, wie Heilpraktiker gerade bei langwierigen, funktionellen Beschwerden eine echte Ergänzung zur Schulmedizin bieten können.
Nicht nur Symptome, sondern Lebensstil, Psyche und körperliche Muster werden analysiert.
Sitzungen dauern oft 45–90 Minuten.
z. B. Müdigkeit, Verdauungsprobleme, Stress, Muskelverspannungen.
Heilpraktiker arbeiten häufig präventiv – ein Faktor, der in der schulmedizinischen Versorgung oft zu kurz kommt.
Viele Patientinnen kombinieren Heilpraktiker und Arztbesuche.
Da „Heilpraktiker“ kein geschützter Begriff ist, spielen Qualitätslabels eine entscheidende Rolle:
überprüft Ausbildung
verlangt 150–200 Stunden Weiterbildung alle 2 Jahre
Voraussetzung für viele Zusatzversicherungen
anerkennt über 100 Methoden
strenge Ausbildungsrichtlinien
eidgenössisch anerkannter Abschluss
Richtungen: TCM, Homöopathie, TEN, Ayurveda
höchste Ausbildungsform der Komplementärtherapie
Ohne diese Anerkennungen werden Kosten oft nicht erstattet.
Keine direkte Kostenübernahme.
Für Rentner jedoch wichtig, da Zusatzversicherungen oft weitergeführt werden müssen.
Übernimmt komplementärmedizinische Therapien nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eingliederungsmassnahmen.
Zahlt keine Therapiekosten – betrifft Mutterschaft, Vaterschaft und Militärdienst.
„Heilpraktiker sind Ärzte.“ → Nein, keine schulmedizinische Ausbildung.
„Natürliche Heilmittel sind automatisch sicher.“ → Wechselwirkungen möglich.
„Heilpraktiker ersetzen die Schulmedizin.“ → Ergänzend, nicht ersetzend.
„Alle Behandlungen werden bezahlt.“ → Nur bei Zusatzversicherung.
„Heilpraktiker brauchen keine Ausbildung.“ → Gute Therapeuten haben anerkannte Zertifikate.
Der Heilpraktiker spielt in der Schweiz eine wichtige Rolle innerhalb der Komplementärmedizin. Obwohl der Begriff nicht geschützt ist, leisten Heilpraktiker oft wertvolle Unterstützung bei funktionellen, psychischen oder chronischen Beschwerden. Versicherte profitieren besonders, wenn sie über eine passende Zusatzversicherung verfügen und auf qualitativ gut ausgebildete, anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten setzen. Komplementärmedizin kann schulmedizinische Behandlungen wirksam ergänzen und zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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