Halbwaisenrente: Was ist damit gemeint?

Die Halbwaisenrente in der Schweiz stellt eine finanzielle Unterstützung für Kinder dar, die einen Elternteil verloren haben. Im Schweizer Sozialsystem werden Witwen-, Waisen- bzw. Halbwaisenrenten unter dem Begriff Hinterlassenenrenten zusammengefasst. Im amtlichen Gebrauch wird statt “Halbwaisenrenten” eher der Begriff Waisenrenten verwendet – auch wenn nur ein Elternteil verstorben ist. Waisenrenten zielen darauf ab, den Lebensunterhalt und die Ausbildung der betroffenen Kinder zu sichern und ihnen trotz des Verlustes eine stabile Zukunft zu ermöglichen.


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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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