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Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Die halbprivate Versicherung ist eine Zusatzversicherung nach VVG, die es Patientinnen und Patienten ermöglicht, im Spital in der halbprivaten Abteilung behandelt zu werden. Sie bietet Komfort, zusätzliche Wahlfreiheit und erweiterte ärztliche Betreuung. Versicherte profitieren von einem Zweibettzimmer und der Möglichkeit, die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt selbst zu wählen. Damit stellt die Halbprivatversicherung eine deutliche Leistungssteigerung im Vergleich zur allgemeinen Abteilung dar.
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Halbprivat bietet Zweibettzimmer und Arztwahl im Spital
Finanzierung erfolgt über Zusatzversicherung nach VVG
Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherer deutlich
Aufnahme erfolgt nur nach Gesundheitsprüfung
Komfort und Privatsphäre spürbar verbessert
Ideal für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf
Kosten deutlich höher als in allgemeiner Abteilung
Die Halbprivatversicherung ergänzt die obligatorische Grundversicherung. Während die OKP nur die Behandlung in der allgemeinen Abteilung deckt – also Mehrbettzimmer ohne Arztwahl –, ermöglicht die Halbprivatversicherung zusätzliche Leistungen wie ein komfortableres Zimmer und die Behandlung durch Spezialistinnen und Spezialisten nach eigener Wahl.
Die Berechnung der Kosten erfolgt getrennt:
Beispiel einer Kostenkalkulation:
Allgemeiner Tarif CHF 9’000 (OKP-Leistung)
Halbprivat-Zuschlag Zimmer CHF 3’000
Arzthonorar CHF 5’000
Total: CHF 17’000, wovon CHF 8’000 Zusatzkosten sind. Die Zusatzkosten werden ausschliesslich durch die Halbprivatversicherung finanziert.
Eine 46-jährige Frau muss aufgrund eines Meniskusschadens operiert werden. Die Gesamtkosten betragen CHF 18’500. Die OKP würde in der allgemeinen Abteilung CHF 10’000 übernehmen.
Die halbprivate Abteilung verursacht jedoch:
Zweibettzimmer CHF 4’200 (6 Tage à CHF 700)
Arztwahlzuschlag CHF 4’300
Damit ergeben sich Zusatzkosten von: CHF 4’200 + CHF 4’300 = CHF 8’500.
Die Halbprivatversicherung übernimmt diese Zusatzkosten vollständig. Ohne Zusatzversicherung hätte die Patientin diese CHF 8’500 selbst tragen müssen. Das Beispiel zeigt deutlich, wie die Berechnung zwischen Grund- und Zusatzleistungen erfolgt.
Ein 33-jähriges Paar entscheidet sich für eine Halbprivatversicherung. Nach der Geburt entstehen Komplikationen und Mutter und Kind müssen zehn Tage im Spital bleiben. Die Zimmerkosten betragen CHF 750 pro Tag, also CHF 7’500.
Die ärztlichen Zusatzhonorare belaufen sich auf CHF 5’200. Total Zusatzkosten: CHF 12’700.
Die Grundversicherung übernimmt medizinisch notwendige Leistungen, aber nicht Komfortleistungen. Da die Halbprivatversicherung in der Schwangerschaft bereits bestand, übernimmt sie die gesamten Zusatzkosten. Dieses Beispiel zeigt, wie die langfristige Planung über Versicherungsabschluss den finanziellen Schutz erheblich verbessert.
Die Halbprivatversicherung ist besonders bei planbaren Eingriffen attraktiv. Die wichtigsten Vorteile sind:
Für viele Versicherte ist die halbprivate Abteilung eine gute Balance zwischen Komfort und Kosten. Sie ist weniger teuer als die private Abteilung, bietet aber deutlich mehr Komfort als die allgemeine Abteilung.
Anders als in der Grundversicherung gilt in der Halbprivatversicherung die Gesundheitsprüfung. Versicherer dürfen Anträge ablehnen oder Vorbehalte anbringen, wenn bereits bestehende Krankheiten ein erhöhtes Risiko darstellen.
Häufig abgelehnte Diagnosen:
Die Gesundheitsprüfung dient dazu, die Risikokosten über die Prämien korrekt zu kalkulieren. Je höher das individuelle Risiko, desto höher – oder unwahrscheinlicher – die Aufnahme. Versicherte sollten deshalb frühzeitig, möglichst in jungen Jahren, eine Halbprivatversicherung abschliessen.
Prämien der Halbprivatversicherung hängen von mehreren Faktoren ab:
Beispielrechnung:
Ein 30-jähriger Versicherter zahlt CHF 90 pro Monat → CHF 1’080 pro Jahr.
Mit 50 Jahren liegt die Prämie bereits bei CHF 180 pro Monat → CHF 2’160 pro Jahr.
Die Verdoppelung erklärt sich durch höhere medizinische Risiken und steigende Anspruchswahrscheinlichkeiten.
Die Halbprivatversicherung entlastet die allgemeine Abteilung, weil Personen mit höheren Komfortansprüchen eigene Zusatzkosten tragen. Dadurch wird das solidarische KVG-System geschont.
Für Spitäler ist die halbprivate Abteilung finanziell wichtig:
Aus gesundheitspolitischer Sicht trägt die Halbprivatversicherung somit zur Diversifizierung des Angebots bei, ohne die gesetzliche Grundversorgung zu belasten.
Trotz der Vorteile gibt es auch Herausforderungen:
Versicherte sollten jährlich die Police überprüfen, um sicherzustellen, dass Deckung, Kosten und persönliche Bedürfnisse weiterhin übereinstimmen.
Die Halbprivatversicherung bietet eine attraktive Kombination aus Komfort, individueller Betreuung und erweiterten Behandlungsmöglichkeiten. Sie stellt besonders bei planbaren Eingriffen einen grossen Mehrwert dar und verbessert die Erholungs- und Behandlungssituation spürbar. Da die Prämien mit zunehmendem Alter steigen und eine strenge Gesundheitsprüfung erfolgt, lohnt sich ein frühzeitiger Abschluss. Wer den Leistungsumfang versteht und die Kosten korrekt einordnet, kann die Vorteile der Halbprivatversicherung optimal nutzen und finanziell wie medizinisch langfristig profitieren.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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