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DSG-KONFORM
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Eine Grenzgängerbewilligung ist eine offizielle Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Personen, die in einem Nachbarstaat wohnen, aber in der Schweiz arbeiten. Sie regelt Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht, Steuerpflicht und Versicherungspflichten für Personen, die täglich oder wöchentlich über die Grenze pendeln. Besonders häufig betrifft dies Arbeitnehmende aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich, welche im Rahmen bilateraler Abkommen in der Schweiz tätig sind [1].
Urs Hofmann
Versicherungs-Experte seit 2012
Arbeitsbewilligung für Personen mit Wohnsitz im Ausland
erlaubt tägliches oder wöchentliches Pendeln in die Schweiz
häufig genutzte Bewilligung: G-Bewilligung
erfordert Arbeitsvertrag und Wohnsitz in der Grenzzone (je nach Herkunftsland)
löst spezielle Steuer- und Versicherungspflichten aus
Zugang zu Schweizer Sozialversicherungssystem teilweise obligatorisch
gilt meist für 5 Jahre bei unbefristeten Arbeitsverträgen
Grenzgängerinnen und Grenzgänger leben im Ausland, arbeiten aber regelmässig in der Schweiz. Dafür benötigen sie die Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung). Die Bewilligung gilt im Rahmen der Personenfreizügigkeit für EU-/EFTA-Staatsangehörige.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger unterstehen in der Regel dem Schweizer Sozialversicherungssystem, sofern sie in der Schweiz arbeiten.
Dies führt zu klar geregelten Leistungsansprüchen im Falle von Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität.
Grenzgängerinnen besitzen je nach Herkunftsland ein sogenanntes Optionsrecht:
Wird das Wahlrecht nicht innerhalb von 3 Monaten ausgeübt, tritt automatisch die Pflichtversicherung in der Schweiz in Kraft.
Die Grenzgängerbewilligung führt zu einer spezifischen Quellensteuerregelung.
Bruttolohn: 6’000 CHF/Monat
Quellensteuersatz: 4,5 %
Berechnung:
6’000 × 0.045 = 270 CHF/Monat
Bruttolohn: 5’200 CHF
Teilausgleich zwischen Schweiz und Frankreich: bis 4,9 %
Berechnung:
5’200 × 0.049 = 254.80 CHF/Monat
Quellensteuerpflicht variiert stark, jedoch ähnlich 5–7 % je nach Kanton.
Die restliche Steuer wird im Wohnsitzland via Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.
Eine 39-jährige Frau aus Konstanz arbeitet in der Nordostschweiz.
Monatslohn: 6’300 CHF
Sie erhält eine Grenzgängerbewilligung G.
Krankenversicherungsoptionen:
Sie entscheidet sich für die deutsche PK:
280 € ≈ 275 CHF
→ Ersparnis gegenüber KVG:
330 – 275 = 55 CHF pro Monat
→ Jährlich: 660 CHF
Wählt sie stattdessen GKV, zahlt sie jährlich über 1’000 CHF mehr.
Das Beispiel zeigt die enorme Bedeutung des Optionsrechts.
Ein 45-jähriger Italiener arbeitet im Tessin, wohnt aber in Como.
Monatslohn: 5’700 CHF
Er hat Bewilligung G und untersteht der Schweizer UVG.
Unfall auf dem Arbeitsweg:
UVG deckt:
Berechnung Lohnersatz:
5’700 × 0.80 = 4’560 CHF
Ohne Zugehörigkeit zur Schweizer UVG hätte der Mann je nach italienischem System nur Teile der Kosten erstattet bekommen.
Das Beispiel zeigt, wie stark Grenzgänger vom Schweizer Sozialversicherungssystem profitieren.
Viele Engpassberufe – etwa Pflege, Bau, Technik, Gastronomie – funktionieren dank Grenzgängern.
Durch klare Regelungen:
Über 20 % des Pflegepersonals in Grenzregionen sind Grenzgängerinnen.
Ohne Bewilligung G wäre die Patientenversorgung gefährdet.
Grenzgänger zahlen Beiträge an:
Eine Grenzgängerbewilligung kann in eine B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung) umgewandelt werden, wenn:
Dies führt zu neuen Pflichten:
Familienangehörige bleiben im Heimatland versichert, ausser ein explizites Wahlrecht besteht.
Kinderbetreung, Mutterschaft und Gesundheitsleistungen können je nach Land wirtschaftliche Unterschiede auslösen.
„Grenzgänger zahlen keine Steuern in der Schweiz.“
→ falsch: Quellensteuer wird erhoben.
„Krankenversicherung muss in der Schweiz abgeschlossen werden.“
→ nicht immer – Optionsrecht je nach Land.
„Grenzgänger sind schlechter versichert.“
→ UVG und BVG bieten sehr starken Schutz.
„Wohnsitz kann beliebig verlegt werden.“
→ Grenzregionen sind vorgeschrieben.
„Man muss täglich pendeln.“
→ wöchentliche Rückkehr reicht je nach Kanton.
Die Grenzgängerbewilligung ist ein grundlegendes Instrument der schweizerischen Arbeits- und Sozialpolitik. Sie ermöglicht Menschen aus Nachbarländern den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt und integriert sie zugleich in das leistungsstarke Schweizer Sozialversicherungssystem. Dank klar definierten Rechten und Pflichten bleiben Risiken wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit gut abgesichert. Für Grenzgänger und Arbeitgeber ist die Bewilligung G ein Garant für Stabilität, Planungssicherheit und soziale Absicherung.
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
24.04.2024"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
Reto F.
24.04.2024"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
Anonym
24.04.2024"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
Anonym
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