Geringfügigkeit: Was ist damit gemeint?

Geringfügigkeit in der Schweizer Sozialversicherung bezieht sich auf ein geringes Einkommen das unter der Grenze von 2.300 CHF jährlich liegt. Dies hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge und Leistungsansprüche. Für geringfügig Beschäftigte gelten spezielle Regelungen bezüglich der Abgaben an Sozialversicherungen wie Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO).

Was unsere Nutzer sagen

5 stars
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
5 stars
"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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