Erlebensfall: Was ist damit gemeint?

Der Erlebensfall in der Lebensversicherung bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem die versicherte Person das Ende der Vertragslaufzeit erreicht und noch lebt. Dieser Begriff ist besonders relevant bei Lebensversicherungen, die eine Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung vorsehen, falls der Versicherte das Ablaufdatum des Vertrags erlebt. Der Erlebensfall ist somit ein wesentlicher Bestandteil der privaten Altersvorsorge und dient häufig als Instrument zur finanziellen Absicherung im Alter.

Was unsere Nutzer sagen

5 stars
"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
5 stars
"Sehr freundliche Beratung, die sich genug Zeit genommen hat um mir die Versicherung zu erklären und zu verstehen was ich wirklich brauche. Absolut empfehlenswert!"
5 stars
"Hallo, das Suchen nach einer guten Altersvorsorge hat mich lange beschäftigt - dank euch fühle ich mich jetzt aber endlich gut abgesichert!"
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"Ich hatte nach Vertragsabschluss noch eine Nachfrage, die ebenfalls ausführlich beantwortet wurde. Hier nimmt man Kundenservice noch ernst und wird nicht nach Vertragsabschluss links liegen gelassen. DANKE"
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